Geschrieben von bianca1990 am 20.02.2013, 21:08 Uhr |
Wie verhällt sich das Rentenanspruch ?
Hallo ,
habe damals -wie jeder- einen Brief bekommen das mir in der EZ bis der kleine 3 ist Rentenbeiträge eingezahlt werden. Nun is es ja so das ich wenn ich arbeite ja auch Rente einzahlen werde. (Ich arbeite VZ ) . Muss ich mich da melden ? oder wird das Automatisch geregelt da die bei der stelle ja sehen das ich wieder Verdienst habe und einzahle ?
vielen Dank schonmal für Antworten
LG Bianca
Re: Wie verhällt sich das Rentenanspruch ?
Antwort von desireekk am 20.02.2013, 23:12 Uhr
Hallo,
Du musst gar nichts machen.
SozVersBeitr. werden automatisch abgeführt von Deinem Arbeitslohn.
Ggf. nach den 3 Jahren la einen Bersicherungsauszug anfordern und schauen, ob alles korrekt erfasst wurde.
Viele Grüße
Désirée
Re: Wie verhällt sich das Rentenanspruch ?
Antwort von DanniL am 21.02.2013, 13:40 Uhr
Aufgrund der Jahresmeldung sieht die Rentenversicherung, dass Beiträge eingezahlt wurden.
Die Jahresmeldung wird von Deinem AG erstellt und weitergeleitet.
Wie schon im Beitrag vorher geschrieben würde ich einfach ein Auge mehr drauf haben, wenn der Rentenbescheid kommt, dass alles korrekt gemeldet wurde.
Re: Wie verhällt sich das Rentenanspruch ?
Antwort von speedy am 21.02.2013, 14:16 Uhr
Hi,
das was du derzeit verdienst kommt noch oben auf den EZ-Rentenanspruch drauf, ist also so, als hättest du monatl. 2600,- Eur mehr brutto verdient... Wird bei der nächsten Kontenklärung abgefragt.
Gruß, Speedy
Re: Wie verhällt sich das Rentenanspruch ?
Antwort von kirshinka am 21.02.2013, 16:08 Uhr
Ernsthaft speedy?
Das ist ja eine mordssauerei weil die in elternzeit arbeitenden dann quasi doppelt verdienen und die die bald wieder arbeiten gehen und dafür die Elternzeit beenden sind die Deppen.
@kirshinka
Antwort von speedy am 22.02.2013, 11:50 Uhr
Hi,
das ist nicht ganz so. Den Rentenanspruch für einen Zeitraum von 3 Jahren bekommt jede Mutter, egal, ob sie tatsächlich EZ in Anspruch nimmt. Es ist eher ungerecht den Vätern gegenüber: selbst wenn die EZ nehmen, Arbeitszeiten reduzieren etc. bekommen sie diese Rentenaufstockung nur dann, wenn die Frau dem Übertrag auf den Vater zustimmt. Selbst wenn sie faktisch voll weiter gearbeitet hat und er voll zu Hause war, braucht er die Zustimmung und Unterschrift seiner Frau. Wo ist das denn gerecht?
Sonst empfinde ich den Rentenausgleich schon als ziemlich gerecht...
Gruß, Speedy
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