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Geschrieben von desireekk am 05.02.2016, 19:42 Uhr

Nicht richtig... §16 BEEG sagt...

Hallo,

hier zu lesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html

für die ersten 2 Jahre (!) muss man sich dann festlegen, wenn man das erste Mal EZ mitteilt.
Daraus folgt dass man für das dritte Jahr halt wieder mindestens 7 Wochen vor Antritt mitteilen muss. Ob das nun nahtlos anschließend ist oder (z. B.) erst zum 30 Lebensmonat des Kindes wieder beginnen soll: egal.
Nur mit dem 3. Geb ist Schluss (sofern man keine Übertragung der nicht-genutzten Monate genehmigt bekommen hat).

Ist nicht sehr sauber geschrieben im §16 BEEG, ist aber so.

Gruss

D

 
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