Geschrieben von desireekk am 05.02.2016, 19:42 Uhr |
Nicht richtig... §16 BEEG sagt...
Hallo,
hier zu lesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html
für die ersten 2 Jahre (!) muss man sich dann festlegen, wenn man das erste Mal EZ mitteilt.
Daraus folgt dass man für das dritte Jahr halt wieder mindestens 7 Wochen vor Antritt mitteilen muss. Ob das nun nahtlos anschließend ist oder (z. B.) erst zum 30 Lebensmonat des Kindes wieder beginnen soll: egal.
Nur mit dem 3. Geb ist Schluss (sofern man keine Übertragung der nicht-genutzten Monate genehmigt bekommen hat).
Ist nicht sehr sauber geschrieben im §16 BEEG, ist aber so.
Gruss
D
- Rest Elternzeit beantragen - Steffi1110 03.02.16, 17:38
- Re: Rest Elternzeit beantragen - fabiansmama 03.02.16, 19:31
- Re: Rest Elternzeit beantragen - Steffi1110 03.02.16, 21:41
- Re: Rest Elternzeit beantragen - speedy 03.02.16, 21:41
- Re: Rest Elternzeit beantragen - Steffi1110 03.02.16, 21:54
- Re: Rest Elternzeit beantragen - speedy 04.02.16, 9:03
- Aber das Kind ist doch noch gar nicht 3 Jahre?! - desireekk 04.02.16, 17:22
- Re: Aber das Kind ist doch noch gar nicht 3 Jahre?! - Oktaevlein 04.02.16, 23:47
- Das ist falsch o. w. T - desireekk 05.02.16, 15:02
- Desiree - richtig - speedy 05.02.16, 12:22
- Re: Aber das Kind ist doch noch gar nicht 3 Jahre?! - Oktaevlein 04.02.16, 23:47
- Re: Rest Elternzeit beantragen - Oktaevlein 05.02.16, 16:01
- Nicht richtig... §16 BEEG sagt... - desireekk 05.02.16, 19:42
- Re: Rest Elternzeit beantragen - fabiansmama 03.02.16, 19:31
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