Geschrieben von Oktaevlein am 04.02.2016, 23:47 Uhr |
Aber das Kind ist doch noch gar nicht 3 Jahre?!
Nur, wenn der Arbeitgeber einverstanden ist.
Wenn die Elternzeit einmal beendet war, muss sie neu beantragt und genehmigt werden. Oder sie kann eben auch abgelehnt werden.
- Rest Elternzeit beantragen - Steffi1110 03.02.16, 17:38
- Re: Rest Elternzeit beantragen - fabiansmama 03.02.16, 19:31
- Re: Rest Elternzeit beantragen - Steffi1110 03.02.16, 21:41
- Re: Rest Elternzeit beantragen - speedy 03.02.16, 21:41
- Re: Rest Elternzeit beantragen - Steffi1110 03.02.16, 21:54
- Re: Rest Elternzeit beantragen - speedy 04.02.16, 9:03
- Aber das Kind ist doch noch gar nicht 3 Jahre?! - desireekk 04.02.16, 17:22
- Re: Aber das Kind ist doch noch gar nicht 3 Jahre?! - Oktaevlein 04.02.16, 23:47
- Das ist falsch o. w. T - desireekk 05.02.16, 15:02
- Desiree - richtig - speedy 05.02.16, 12:22
- Re: Aber das Kind ist doch noch gar nicht 3 Jahre?! - Oktaevlein 04.02.16, 23:47
- Re: Rest Elternzeit beantragen - Oktaevlein 05.02.16, 16:01
- Nicht richtig... §16 BEEG sagt... - desireekk 05.02.16, 19:42
- Re: Rest Elternzeit beantragen - fabiansmama 03.02.16, 19:31
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