Baby und Job

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von blue-pearl88  am 19.01.2016, 16:58 Uhr

Schwanger und Außendienst

Hallo zusammen,
ich würde gerne mal eure Meinung hören. Ich bin im Außendienst bei einer Spedition. Ich habe seit ca. 10 Monaten einen neuen Vorgesetzten. Dieser ist aber für alle Außendienstler in Deutschland zuständig. Nun hat er "mich" ausgewertet. Er findet, dass ich viel zu wenig Außendiensttermine habe. Leider ist es von unserer Situation in der Niederlassung so, dass ich nicht so viel von "meiner" Arbeit erliedigen kann und viele andere Dinge erledingen muss. Bin jetzt in der 15. SSW, mir geht es so naja...Er erwartet jetzt von mir, dass ich mindestens 8-12 Außendiensttermine in der Woche habe. (Nur zur Erklärung in Nov + Dez hatte ich je Woche drei Termine).Wöchentliche Telefonkonferenzen mit ihm um genau zu erklären wann ich was getan habe. 8-12 Termine sind nicht realistisch in der momentanen Situation. Noch dazu soll ich dann auch noch ab Februar meine Nachfolgerin komplett anlernen. Sie hat diesen Job noch nie gemacht. D.h. ich fange bei 0 mit ihr an...eigentlich arbeite ich bis Ende Mai, aber ich kann mir nicht vorstellen, das ganze so lange durchzuhalten. Wir sprechen hier von KM Stecken einfach von bis zu 160 km. Klar, manche Außendienstler fahren 700-800 km am Tag...aber trotzdem...
Ich meine klar, ich bin nicht krank, sondern schwanger, aber ich finde es von meinem Vorgesetztem nicht ok, so viel nun von mir zu erwarten, obwohl er weiß, dass ich schwanger bin. Ich dachte eigentlich, dass ich die nächsten vier Monate ein wenig kürzer trete und meine Arbeit ordentlich mache und die neue Kollegin gut einarbeite, aber nicht, dass ich hier auf die letzten vier Monate noch einmal Vollgas gebe...meine Frauenärztin hat mir mir schon über ein Beschäftigungsverbot gesprochen. Eigentlich wollte ich das nicht, ich wollte eigentlich die neue noch "gerne" gut anlernen, aber unter diesen Umständen kann ich mir nicht vorstellen das ganze noch lange mitzumachen...Was meint ihr?!? Danke für eure Antworten...LG

 
25 Antworten:

Re: Schwanger und Außendienst

Antwort von Nicol am 19.01.2016, 18:07 Uhr

Natürlich ist es nicht nett oder fair, wenn Dein Chef gerade jetzt mehr verlangt, aber:
Andere fahren 700-800 km täglich, von dir wird 2x 160 km verlangt.
für Außendienst finde ich 3 Termine pro Woche ehr wenig.
Wenn Du sagst, du kannst deine eigentliche Arbeit nicht erledigen, weil du so viel andere Dinge erledigen muss (wer hat das von dir verlangt, wer soll es tun, wenn Du es nicht machst?).
Die Frauenärzte sind ja recht schnell mittlerweile mit dem Beschäftigungsverbot, zumindest kenn ich mittlerweile kaum eine Frau, die bis zum Mutterschutz arbeitet (so vielleicht 1: 10). Du bekommst ganz sicher eins. Das würde ich mit Deinem Chef einfach so besprechen:
Lieber Chef meine Frauenärztin hat ehr schon gesagt, dass Sie mir ein Beschäftigungsverbot ausstellt will, weil es einfach zu viel Arbeit für die Schwangerschaft ist.
Entweder er kommt Dir dann entgegen oder er steht halt ohne dich da.

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Re: Schwanger und Außendienst

Antwort von sun1024 am 19.01.2016, 22:31 Uhr

Ich würde deine Situation erst mal unabhängig von der Schwangerschaft sehen.
Wieso musst du so viele andere Dinge erledigen, dass du nicht zu "deiner" Arbeit kommst? Ist das so vorgesehen? Dann solltest du darüber mit dem neuen Vorgesetzten reden. Oder hat sich das so eingeschlichen? Dann muss es vermutlich wieder geändert werden, damit du nicht den Ärger dafür bekommst.

Oder liegt es rein an der Schwangerschaft, dass der Job zu viel ist? Dann kannst dein Ärztin dir auch ein partielles individuelles Beschäftigungsverbot erteilen, dass dir verbietet, mehr als x Stunden zu arbeiten. So könntest du trotzdem noch die Neue einarbeiten, ohne die Schwangerschaft durch zu viel Stress zu gefährden.

LG sun

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Re: Schwanger und Außendienst

Antwort von blue-pearl88 am 20.01.2016, 10:59 Uhr

Hallo liebe sun,

vielen Dank für deine Antwort. Das Problem ist, dass wir letztes Jahr im April noch zwei Außendienstler und zwei Innendienstler waren. Wir wurden wegen personeller Umstrukturierung gekürzt auf je einen. Meine Innendienstlerin ist den ganzen Tag mit Innendienstaufgaben beschäftigt, da es ja nun nicht mehr zwei Leute sind. Und wenn Sie Urlaub hat oder krank ist (im Dezember 4 Wochen) dann habe ich niemanden im Innendienst und ich muss mich mit einem Azubi um diese Arbeiten "kümmern". Leider interessiert das meinen "Big Boss" nicht. Seine Meinung ist, mein Chef vor Ort muss sich darum kümmern. Machen tut er aber nix, da personell einfach nicht mehr drin ist...Ich habe 6 Wochen Urlaub, Sie hat 6 Wochen Urlaub, dann rechnet man je Person grob noch mal 2 Wochen Krankheit im Jahr dazu (bei ihr eher 4-6 Wochen, da sie chronisch krank ist), dann sind das 4-5 Monate im Jahr, in denen ich im Außendienst nichts tun kann bzw. wenig. Das sieht aber keiner!!! Das ist natürlich der Aspekt der immer da ist, natürlich auch, wenn ich nicht schwanger bin.
Jetzt ist es so, dass ich schon eine Woche mal krank geschrieben war (wegen der Schwangerschaft) und mal zwei einzelne Tage zu Hause war, weil es mir echt nicht gut ging. Ja, das wird aber nicht gewertet...Ich zieh das jetzt auch jeden Fall mal zwei Wochen durch, dann nehme ich mir eine oder zwei Wochen frei. Resturlaub habe ich ja auch noch 19 Tage bis Ende Mai. und dann habe ich eh einen Termin bei meiner Frauenärztin, mal sehen was sie dazu sagt...Wusste nicht, dass s auch ein individuelles Beschäftigungsverbot gibt. Jedoch glaube ich, dass wenn ich nur 4 Std am Tag arbeite, dass von meinen Vorgesetzten dann "das gleiche" erwartet wird...weil: ich bin ja da. Und wenn ich nicht mehr da bin, dann ist es eben so. Mein Chef vor Ort meinte auch schon, dass man ja nie weiß wie lange eine Schwangere im Betrieb sind, weil es ja von heute auf morgen schlechter gehen kann...also ein wenig "vorbereitet" oder "Verständniss" hätte er dann hoffentlich schon... Vielen Dank! LG blue-pearl

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Re: Schwanger und Außendienst

Antwort von Murmeltiermama am 20.01.2016, 22:37 Uhr

Vielleicht hilft Dir das zur Argumentation gegenüber dem Chef:


http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16390/Werdende_Muetter_im_Aussendienst.pdf?command=downloadContent&filename=Werdende_Muetter_im_Aussendienst.pdf

http://www.brd.nrw.de/arbeitsschutz/56_mutterschutz_jugendarbeitsschutz/service/Zusatzmerkblatt-Fahr-und-Aussendienst.pdf

http://www.mutterschutz-rechner.de/branchen/aussendienst-und-die-anforderungen-des-mutterschutzes-7304

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Du darfst nicht mehr im Außendienst eingesetzt werden

Antwort von Johanna3 am 21.01.2016, 18:33 Uhr

http://www.frag-einen-anwalt.de/Mutterschutz-im-Au%C3%9Fendienst,-wenn-werdende-Mutter-nicht-mehr-fahrtauglich---f71901.html

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Warum nicht? Es geht ihr doch gut!

Antwort von desireekk am 21.01.2016, 19:34 Uhr

Hallo,

irgendwie verstehe ich hier einige Einstellungen nicht.
Es geht der OP doch darum wie sie den Job GUT machen kann und nicht, OB sie ihn macvhen kann.

Zudem sehe ich die geschilderten Probleme relativ losgelöst von der SS, denn wenn sie nicht schwanger wäre, wären die Mißstände die selben...
Die Personalplanung und das Innen-Auéndienst-Verhältnis ist niocht mehr adäquat. hat aber (nochmal:) nichts mit der SS zu tun.

Gruss

Désirée

meine Kinder sind jeweils über 60.000 km in meinem Bauch gefahren und hatten zum Zeitpunkt der Geburt schon einige Frequent Flyer Miles gesammelt...

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Re: Schwanger und Außendienst

Antwort von Oktaevlein am 21.01.2016, 19:40 Uhr

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Frauenärzte ein Beschäftigungsverbot nicht besonders gerne und vor allem nicht ohne Grund ausstellen. Wenn deine Frauenärztin schon selber davon redet, sieht sie durchaus eine "Gefahr" durch den Außendienst. Evtl. würde es ja reichen, wenn sie dir ein partielles Beschäftigungsverbot ausstellt, dass du eben keine Außendiensttermine mehr wahrnehmen darfst.

Dann könntest du in Ruhe die Nachfolgerin einarbeiten.

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Re: Schwanger und Außendienst

Antwort von Johanna3 am 21.01.2016, 19:51 Uhr

Das sieht der Gesetzgeber anders. Deswegen ist es Außendienst nach dem dritten Monat explizit verboten!
Schwangeren müssen eine Reihe von Dingen genehmigt werden, auch wenn manch einer das nicht richtig findet.

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Das stimmt doch gar nicht!

Antwort von desireekk am 21.01.2016, 22:56 Uhr

Hallo,

wo soll denn genau stehen, dass man ab (nach dem 3. Monat nicht mehr im AD arbeiten darf?

Es gibt wie bei allen anderen Beschäftigungen klare Regeln, und die allgem. Beschränkungen greifen ggf. etwas eher als bei anderen., aber generelles Verbot von Außendienst besteht nicht.

Gruss

D

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Re: Schwanger und Außendienst

Antwort von Johanna3 am 22.01.2016, 7:48 Uhr

Du kannst es in dem von mir gesetzten Link nachlesen. Ob man vielleicht sogar im Außendienst arbeiten WILL, hat damit nichts zu tun.

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Re: Schwanger und Außendienst

Antwort von Murmeltiermama am 22.01.2016, 9:33 Uhr

Da muss ich dem Kollegen wohl widersprechen. Das Gesetz sagt nur, dass eine Beschäftigung auf Beförderungsmitteln untersagt ist. Damit sind Busfahrerinnen, Pilotinnen aber auch Zugbegleiterinnen etc. gemeint. Außendienst ist nicht generell verboten.

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Re: Schwanger und Außendienst

Antwort von Murmeltiermama am 22.01.2016, 9:38 Uhr

Zudem ist Außendienst nach Nr. 7 wegen der Gefahren auch für Polizistinnen etc. verboten. Oder nach Nr. 1 beim schweren Heben. Ist alles in meinem Links oben gut erklärt.

Davon unabhängig kann natürlich der Arzt jederzeit ein individuelles Beschäftigungsverbot für Außendiensttätigkeit ausstellen.

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> 50% der Arbeitszeit

Antwort von björg am 22.01.2016, 9:51 Uhr

Johanna, du hast das falsch verstanden. Wie Murmeltier schon sagt, geht es hier um das Lenken von Lastkraftwagen, Omnibussen, Straßenbahnen, einer Taxe u.s.w.
Für den Außendienst gilt, wenn die Fahrtzeit mehr als 50% der Arbeitszeit aus macht. Das scheint mir bei 2x160 km nicht gegeben. Im Einzelfall kann natürlich auch weniger als 50% für die Schwangere schon unzumutbar sein. Aber deine generelle Aussage ist einfach falsch!

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björg

Antwort von Johanna3 am 22.01.2016, 12:24 Uhr

Es geht auch aus dem Link hervor: ob die Arbeitnehmerin selber fährt (z.B. im Auto) oder auch nur in Begleitung des Fahrdienstes ist, ist unerheblich.

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Re: Schwanger und Außendienst

Antwort von Danyshope am 22.01.2016, 15:40 Uhr

Dieser HickHack ist eh egal. Wenn der Job gegen die Mutterschaftsrichtlinien verstößt bzw mit dem Mutterschutz nicht vereinbar ist, dann muss eh der Arbeitgeber das BV aussprechen. Der Arzt darf das gar nicht!!! Immerhin könnte der Arbeitgeber auch hingehen und sagen, OK, dann kein Aussendienst mehr sondern nur noch Innendienst. Damit wäre die Grundlage für ein BV schon nicht mehr gegeben. Das viele Ärzte es wissentlich und auch unwissentlich falsch handhaben, ist einerlei. Der AG ist hier in die Pflicht zu nehmen.

Ein Arzt darf ein BV nur aussprechen, wenn die Gesundheit von Mutter und/oder Kind massivst gefährdet wird und den Möglichkeit einer "normalen" Krankmeldung bei weitem überschreitet.

Ach ja, müsste der AG ein BV aussprechen, macht es aber nicht, dann an das Gewerbeamt oder Ordnungsamt wenden. Auch dann wenn man sich unsicher ist ob die jeweilige Tätigkeit ein BV überhaupt rechtfertigen würde. Also Tipp, da einfach mal nachfragen. Die können dann sicherlich VERLÄSSLICHERE Auskünfte geben als wir hier im Forum. Notfalls kommen die auch raus und schauen sich das vor Ort an.

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Re: Schwanger und Außendienst

Antwort von Murmeltiermama am 22.01.2016, 16:28 Uhr

Dürfte für richtig gute Stimmung sorgen, wenn man das Gewerbeaufsichtsamt mit ins Boot holt ;-) Also beraten lassen kann man sich sicher, aber das kann man sich auch im Netz auf den Seiten der einschlägigen Ämter etc. raussuchen.

Ob jetzt der Arzt oder der AG das Beschäftigungsverbot ausspricht, weiß ich auch nicht. Aber es gibt auf jede Fall individuelle Beschäftigungsverbote, also nicht nur "ganz oder gar nicht" sondern auch sowas wie "nur Innendienst" "nur 4 Stunden" etc.

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@Johanna3

Antwort von Murmeltiermama am 23.01.2016, 15:50 Uhr

Glaubst Du immer alles, was irgendwo im Internet steht? Die Auskunft dieses Anwalts ist einfach nicht korrekt. Man mag es ihm verzeihen, dass er bei den paar Euro Honorar nicht ewig nachd nkt und auch mal falsch liegt. Es gibt zig Quellen, die das anders sehen.

Es geht um Beschäftigung auf/in Fahrzeugen. Selbst fahren meint also z.B. Lokführerin und nicht selbst fahren bedeutet z.B. Zugbegleiterin. Beide arbeiten in einem Fahrzeug. Beim Außendienst ist das Fahrzeug nur das Transportmittel, das zum eigentlichen Arbeitsort bringt.

Allenfalls dann, wenn die Fahrzeit mehr als die Hälfte der Arbeitszeit überschreitet, könnte man darüber diskutieren, ob das dann dem Fall der "Beschäftigung auf/in Kraftfahrzeugen" gleichgestellt ist.

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Re: @Johanna3

Antwort von Johanna3 am 23.01.2016, 18:26 Uhr

Nein, ich glaube nicht alles was im Internet steht. Z.B. traue ich deinen Beiträgen nicht. Übrigens steht auch in dem Link ab welcher Zeit von Außendienst überhaupt die Rede sein kann. Und die Quelle ist nicht die einzige.

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Re: @Johanna3

Antwort von Murmeltiermama am 23.01.2016, 20:27 Uhr

Dann glaubst Du mir eben nicht. Ist mehr ehrlich gesagt total egal. Die Ausgangsposterin wird sich ihre Meinung ohnehin selbst bilden.

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genau so

Antwort von angela+anna am 25.01.2016, 7:54 Uhr

Ist es bei mir gewesen. Ich habe ein teilweises Beschäftigungsverbot bekommen ab der 20 SSW, durfte keine Außendiensttätigkeit mehr machen (Klinikbereich, viel Fahrzeit), hab also nur noch aus dem Homeoffice gearbeitet und auch nur 4h täglich.

Im Außendienst muss während der Schwangerschaft darauf geachtet werden, dass die Fahrtzeit nicht mehr als 50% der Arbeitszeit betrifft. Auch 2x 160km können da schon drüber liegen (je nachdem wie schnell die AP von A nach B kommt). Bei mir lag die Fahrtzeit 2-3x die Woche sogar drüber, daher das Beschäftigungsverbot. Auch durfte ich nicht mehr als 8h arbeiten (zzgl Pause) und Termine musste ich nur so viele machen, wie in der Zeit auch schaffbar - daher kann dein Chef dir nicht einfach eine Anzahl an Terminen vorgeben.

Aber ich sehe ebenfalls die Probleme auch etwas losgelöst von der Schwangerschaft. Hier müsste sich einiges ändern beim Arbeitgeber - was ich aber bezweifle ;-) das individuelle Beschäftigungsverbot wäre hier doch schon angebracht.

Alles Gute für die Schwangerschaft!

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Re: Warum nicht? Es geht ihr doch gut!

Antwort von lilke am 27.01.2016, 13:19 Uhr

Schwangere dürfen im Beruf irgendwann kein Auto mehr fahren. Busfahrerinnen dürfen z.B. auch nach dem 4. Monat glaube ich nicht mehr arbeiten. Ist der Außendienst ohne Auto zu erledigen, kann sie noch arbeiten, aber mit Auto darf man halt irgendwann nicht mehr.

Es ist ja auch verkehrstechnisch ggf. nicht zulässig, wenn man hochschwanger vor ET noch selbst Auto fährt. Würden die Wehen einsetzen ist man nicht mehr fahrtauglich. Bei einem Unfall hat man die Alleinschuld. Egal wie "fit" man sich fühlt oder nicht.

LG
Lilly

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Re: Schwanger und Außendienst

Antwort von mimavi am 27.01.2016, 13:48 Uhr

Wie bitte?? Wo steht denn das?

Dann wurde ich bei der Risikoanalyse meines Arbeitsplatzes ja total veralbert, als ich schwanger war.
In beiden Schwangerschaften war ich im Außendienst unterwegs (Ca. 60% Büro und 40% draußen), und es hat weder mich noch meinen AG noch meinen FA (der von meinem Beruf weiß) interessiert.

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Re: Schwanger und Außendienst

Antwort von blue-pearl88 am 27.01.2016, 19:08 Uhr

Hallo Zusammen,

vielen Dank für eure Antworten. Ich wollte euch jetzt mal auf den neuesten Stand bringen.
Als erstes wollte ich euch noch was kurz erklären, bei den 8-12 Termin handelt es sich um strecken von bis zu 160 km. D.h. nicht einmal am Tag 160 km hin und zurück, sondern 2-3 Termin am Tag (wenn der Freitag Bürotag ist) und je Termin bis zu 160 km. Also komme ich schon auch mal auf 600 km am Tag...aber meistens lege ich die Termine in die gleiche Richtung...wenn es möglich ist.

Naja, es war jetzt auf jeden Fall so, dass ich am Sonntag starke Migräne mit Übergeben bekommen hab. Hat bis Dienstag gedauert, heute "nur" noch leichte Kopfschmerzen. Habe mich aber die ganze Woche krank schreiben lassen. Blutdruck ist bei mir auch immer leicht erhöht und bin jetzt froh, dass ich noch zwei Tage zu Hause bin, wo ich mich "erholen" kann.
Habe heute mit meinem regionalen Vorgesetzten/Chef telefoniert, da es was wichtiges zu klären gab (lese meine Arbeitsmails auch im Krankenstand immer). Er hat dann gleich die Außendiensttermine angesprochen, da mein "richtiger" überregionaler Chef schon wieder eine E-Mail geschrieben hat, zum Thema Termine und und und. Er hat mir dann gleich gesagt, dass ich mir keine Sorgen machen soll, er hält mir den Rücken frei, ich brauche nicht so viele Termin wahr zu nehmen, er kümmert sich darum. Ihm ist es wichtiger, dass ich die neue Kollegin gut anlerne und nicht dass meine Terminübersich passt. Ich hab ihm dann auch von meinem Bluthochdruck erzählt und dass ich das BV vorerst nicht wollte, da ich die neue Kollegin ja auch noch gut anlernen will, aber das geht eben nur mit "wenig" Stress und ohne Außendienst. Er war hier auch voll meiner Meinung und er kümmert sich darum, ich brauche mir keine Sorgen machen. AD Termine die anstehen macht er dann, wenn ich meine es geht nicht, nur wenn ich sage ok, ich kann, dann soll ich diese wahrnehmen.

Das finde ich mal eine super nette klare Ansage! Gibt auch noch nette Chef´s (bitte nicht mit meinem Vorgesetzten für die AD in Deutschland verwechseln) Ich sprach hier von meinem regionalen Vorgesetzten.

Vielen Dank trotzdem für eure Antworten :-) LG blue-pearl88

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Re: Schwanger und Außendienst

Antwort von blue-pearl88 am 27.01.2016, 19:08 Uhr

Hallo Zusammen,

vielen Dank für eure Antworten. Ich wollte euch jetzt mal auf den neuesten Stand bringen.
Als erstes wollte ich euch noch was kurz erklären, bei den 8-12 Termin handelt es sich um strecken von bis zu 160 km. D.h. nicht einmal am Tag 160 km hin und zurück, sondern 2-3 Termin am Tag (wenn der Freitag Bürotag ist) und je Termin bis zu 160 km. Also komme ich schon auch mal auf 600 km am Tag...aber meistens lege ich die Termine in die gleiche Richtung...wenn es möglich ist.

Naja, es war jetzt auf jeden Fall so, dass ich am Sonntag starke Migräne mit Übergeben bekommen hab. Hat bis Dienstag gedauert, heute "nur" noch leichte Kopfschmerzen. Habe mich aber die ganze Woche krank schreiben lassen. Blutdruck ist bei mir auch immer leicht erhöht und bin jetzt froh, dass ich noch zwei Tage zu Hause bin, wo ich mich "erholen" kann.
Habe heute mit meinem regionalen Vorgesetzten/Chef telefoniert, da es was wichtiges zu klären gab (lese meine Arbeitsmails auch im Krankenstand immer). Er hat dann gleich die Außendiensttermine angesprochen, da mein "richtiger" überregionaler Chef schon wieder eine E-Mail geschrieben hat, zum Thema Termine und und und. Er hat mir dann gleich gesagt, dass ich mir keine Sorgen machen soll, er hält mir den Rücken frei, ich brauche nicht so viele Termin wahr zu nehmen, er kümmert sich darum. Ihm ist es wichtiger, dass ich die neue Kollegin gut anlerne und nicht dass meine Terminübersich passt. Ich hab ihm dann auch von meinem Bluthochdruck erzählt und dass ich das BV vorerst nicht wollte, da ich die neue Kollegin ja auch noch gut anlernen will, aber das geht eben nur mit "wenig" Stress und ohne Außendienst. Er war hier auch voll meiner Meinung und er kümmert sich darum, ich brauche mir keine Sorgen machen. AD Termine die anstehen macht er dann, wenn ich meine es geht nicht, nur wenn ich sage ok, ich kann, dann soll ich diese wahrnehmen.

Das finde ich mal eine super nette klare Ansage! Gibt auch noch nette Chef´s (bitte nicht mit meinem Vorgesetzten für die AD in Deutschland verwechseln) Ich sprach hier von meinem regionalen Vorgesetzten.

Vielen Dank trotzdem für eure Antworten :-) LG blue-pearl88

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sorry, das ist Unsinn

Antwort von speedy am 29.01.2016, 17:46 Uhr

...es gibt lediglich für personenbefördende Berufskraftfahrer eine gesetzliche Regelung bei Schwangerschaft.
Ansonsten gibt es in D kein Gesetz, das einer Schwangeren das Autofahren verbietet, auch nicht in einem bestimmten Zustand oder zu einem bestimmten Zeitpunkt. Theoretisch darf ich sogar mit Wehen alleine mit dem Auto in die Klinik fahren :) - die Verkehrstauglichkeit kann nur ich selbst oder ggf. mein Arzt einschätzen.

So darf auch eine Schwangere mit den Auto zum Arbeitsplatz fahren bzw. auch im Rahmen ihrer Tätigkeit dienstlich mit dem Auto unterwegs sein. Dies untersagen kann nur der Arbeitgeber oder der Arzt - der Gesetzgeber tut es jedenfalls (aus gutem Grund) nicht.

Gruß, Speedy

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