Geschrieben von speedy am 05.02.2016, 12:22 Uhr |
Desiree - richtig
Hi,
Desiree hat recht, ich hatte nicht beachtet, dass das Kind ja bei der erneuten EZ noch nicht 3 ist. Bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes kann jederzeit unter Einhaltung der Ankündigungsfristen Elternzeit
genommen werden. Sie bedarf grundsätzlich nicht der Zustimmung der Arbeitgeberseite. Der Beginn der Elternzeit ist auch nicht auf den Wochenanfang oder den Monatsanfang beschränkt, sie kann mit jedem beliebigen Arbeitstag der Woche beginnen.
Gruß, Speedy
- Rest Elternzeit beantragen - Steffi1110 03.02.16, 17:38
- Re: Rest Elternzeit beantragen - fabiansmama 03.02.16, 19:31
- Re: Rest Elternzeit beantragen - Steffi1110 03.02.16, 21:41
- Re: Rest Elternzeit beantragen - speedy 03.02.16, 21:41
- Re: Rest Elternzeit beantragen - Steffi1110 03.02.16, 21:54
- Re: Rest Elternzeit beantragen - speedy 04.02.16, 9:03
- Aber das Kind ist doch noch gar nicht 3 Jahre?! - desireekk 04.02.16, 17:22
- Re: Aber das Kind ist doch noch gar nicht 3 Jahre?! - Oktaevlein 04.02.16, 23:47
- Das ist falsch o. w. T - desireekk 05.02.16, 15:02
- Desiree - richtig - speedy 05.02.16, 12:22
- Re: Aber das Kind ist doch noch gar nicht 3 Jahre?! - Oktaevlein 04.02.16, 23:47
- Re: Rest Elternzeit beantragen - Oktaevlein 05.02.16, 16:01
- Nicht richtig... §16 BEEG sagt... - desireekk 05.02.16, 19:42
- Re: Rest Elternzeit beantragen - fabiansmama 03.02.16, 19:31
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