Baby und Job

Baby und Job

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von speedy am 05.02.2016, 12:22 Uhr

Desiree - richtig

Hi,
Desiree hat recht, ich hatte nicht beachtet, dass das Kind ja bei der erneuten EZ noch nicht 3 ist. Bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes kann jederzeit unter Einhaltung der Ankündigungsfristen Elternzeit
genommen werden. Sie bedarf grundsätzlich nicht der Zustimmung der Arbeitgeberseite. Der Beginn der Elternzeit ist auch nicht auf den Wochenanfang oder den Monatsanfang beschränkt, sie kann mit jedem beliebigen Arbeitstag der Woche beginnen.

Gruß, Speedy

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Baby und Job
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.