Baby und Job

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Geschrieben von shinead am 10.06.2013, 15:34 Uhr

Moment!

Wir sprechen hier von einer Studentin und von einem Voll-Verdiener.

Wir sprechen NICHT (!!) von einer Vollzeit-/Teilzeit oder Vollzeit- /Vollzeit-Situation.

Das hat nichts mit weniger oder mehr verdienen zu tun!

Bedingung für das Kinderkrankengeld: lt. IKK Südwest direkt:
... wenn Mutter oder Vater wegen der Versorgung des Kindes nicht arbeiten können und keine andere, dem Haushalt angehörende Person das Kind versorgen kann.
Ob da die Krankenkasse wirklich zahlt, wenn jemand vorhanden ist, der das Kind versorgen kann ohne Ansprüche an die Kasse zu stellen?
Grundsätzlich ist dafür m.E. das Krankengeld nicht gemacht.

Wenn beide Eltern/Partner arbeiten gehen muss man über die Verteilung der Aufgaben / Pflichten noch einmal sprechen.
Wer in die "Mutti-Falle" tappt ist da m.E. selbst schuld. Neue Gegebenheiten erfordern neue Aufgabenteilungen.

 
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