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Geschrieben von nani82 am 18.02.2009, 13:13 Uhr

kündigung!!- kennt sich einer von euch aus??

bin ja noch in elternzeit (eigentlich bis oktober ) aber ich möchte bei meinem arbeitgeber vorzeitig kündigen. so zu ende märz. jetzt weiss ich gerade gar nicht wie ich das formulieren muss. helft mir mal:

sehr geehrte fr.........
hiermit möchte ich zum 31. märz mein arbeitsverhältnis bei ihnen aus persönlichen gründen vorzeitig beenden. ich hoffe auf ihr verständnis und bitte sie um die zusendung meines arbeitszeugnisses.
mfg......bla bla bla

ist das so ok, oder fehlt da was???
lg nina

 
3 Antworten:

Re: kündigung!!- kennt sich einer von euch aus??

Antwort von Sassi1 am 18.02.2009, 14:57 Uhr

Das Schreiben kannst Du so aufsetzen. Allerdings hast Du in der Elternzeit 3 Monate Kündigungsfrist, kannst also frühestens noch zum 31.05. kündigen.
Während der Elternzeit besteht eine gesonderte Kündigungsfrist, nicht die aus dem Arbeitsvertrag.

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Nicht ganz korrekz

Antwort von desireekk am 18.02.2009, 16:02 Uhr

Hallo Zusammen.

Kündigung INNERHALB der EZ ist so, wie im Vertrag vorgesehen oder gesetzlich geregelt.
Nur zum ENDE der EZ beträgt sie 3 Monate.

Viele Grüße

Désirée

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Re: Nicht ganz korrekz

Antwort von Sassi1 am 18.02.2009, 16:14 Uhr

Ups, sorry, dann hatte ich es nur noch halb in Erinnerung. :-)

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