Geschrieben von dolli_an am 16.02.2009, 20:18 Uhr |
Überstunden und Urlaub TVöD
Weiß hier Jemand zufällig, was sich im öffentlichen Dienst mehr lohnt: Überstunden auszahlen lassen oder Urlaub auszahlen lassen? Mein Mutterschutz beginnt im Mai und ich hab noch 11 Tage Überstunden und 18 Tage Urlaub und schaffe es nicht alles zu nehmen.
Danke!
Re: Überstunden und Urlaub TVöD
Antwort von dieElle am 16.02.2009, 20:33 Uhr
Frag mal an, ob Du sowohl Überstunden, als auch Urlaub übertragen kannst.
Ich habe knapp 80 Überstunden und meinen kompletten Jahresurlaub übertragen und nach der Elternzeit genommen. Klappte problemlos!
Re: Überstunden und Urlaub TVöD
Antwort von dolli_an am 16.02.2009, 20:49 Uhr
Da ich einen befristeten Vertrag habe, geht das leider nicht. Ich muss also alles vorher nehmen bzw auszahlen lassen...
Bundesurlaubsgesetz
Antwort von Tinai am 16.02.2009, 23:13 Uhr
Hallo,
24 Werktage im Jahr sind unbedingter Urlaub. Das heißt bei einer 5 Tage Woche 20 Tage und damit vier Wochen. Weniger darf ein AN nicht haben in Deutschland. Dieses Minimum darf der AG nicht auszahlen. Würde ich als AG auch nie machen.
Wenn Du aber Urlaub auszahlen lassen willst, der über diesem Minimum liegt, so, ist das kein Problem, macht aber auch keinen Unterschied, ob Du Urlaub oder Überstunden auszahlen lässt.
Grüße Tina
Re: Überstunden und Urlaub TVöD
Antwort von unserbaby09 am 17.02.2009, 10:19 Uhr
Also, ich könnte mir die nicht ausbezahlen lassen. Das ist in meinem Job eine Selbstverständlichkeit.
Frag doch einfach bei deinem AG nach wie ihr das handhabt.
LG
Re: Überstunden und Urlaub TVöD
Antwort von kagei am 22.08.2009, 16:52 Uhr
Hallo,
Urlaub kann man bloß auszahlen lassen wenn man das Arbeitsverhältnis beendet hat und es keine Möglichkeit mehr gibt ihn einzubringen. Sie haben nur gesagt das sie in Mutterschutz gehen und damit ist das Arbeitsverhältnis auch nicht beendet, auch nicht wenn sie in Elternzeit gehen. Also besser die Überstunden auszahlen lassen wenn sie nicht die Möglichkeit haben sie einzubringen.
Viel Glück
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