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Geschrieben von Twinmädels am 21.12.2008, 14:54 Uhr

Frage zu Teilzeit und Überstunden

Hallo in die Runde,

muss man bei Teilzeit-Arbeit angeordnete Überstunden ableisten? Ich meine mal gelesen zu haben, dass bei Teilzeit keine Überstunden angeordnet werden dürfen.

Meist geht man ja aus persönlichen Gründen nur Teilzeit arbeiten, z.B. weil man in einer Gegend wohnt, wo der Kiga nur am Vormittag offen und über Mittag geschlossen hat und das Kind am Mittag bis zu einer bestimmten Zeit abgeholt werden muss.

Und man geht ja auch nicht Teilzeit arbeiten (und erhält nur anteilig sein Gehalt), um dann zusätzlich Überstunden zu machen?! Dann könnte man ja von vornherein mehr Stunden vertraglich vereinbaren (und bekäme die auch bezahlt).

Viele Grüße
Dani

 
6 Antworten:

Re: Frage zu Teilzeit und Überstunden

Antwort von Kerstin B. am 21.12.2008, 18:58 Uhr

Was steht den in Deinem Vertrag? Bei mir steht das bis zu 3 Stunden monatlich o.k. sind. Wenn nichts drin steht, solltest Du das mit dem Chef besprechen, wie das gehandhabt wird. Entweder abfeiern oder ausbezahlen.

Warum sollten Überstunden nur für Vollzeitbeschäftigte gelten? Das Recht ist für Vollzeit- und Teilzeitmitarbeiter gleich.

Und warum gehen Teilzeitbeschäftigte nur aus persönlichen Gründen arbeiten? Aus welchen Gründen du arbeiten gehst, interessiert den Arbeitgeber herzlich wenig. Du könntest ja auch daheim bleiben oder dein Kind anderweitig betreuen lassen, damit du ganztags arbeiten gehen kannst. Ich gehe auf jeden Fall arbeiten, damit wir mehr Geld zur Verfügung haben Ganz unpersönlich.

Viele Grüsse
Kerstin

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Re: Frage zu Teilzeit und Überstunden

Antwort von Julia+Christopher am 21.12.2008, 19:10 Uhr

Wenn du Teilzeit arbeitest, sind das was du als "Überstunden" bezeichnet erst einmal rechtlich keine Überstunden sondern Mehrarbeit. Überstunden sind es nur dann, wenn du mehr als die wöchentliche Arbeitszeit eines Vollzeitmitarbeiters arbeitest. Dies ist bei evtl. Überstundenzuschlägen relevant. Bis zur Vollzeitarbeitszeit wirst du in aller Regel nicht bekommen.

Und klar können auch Teilzeitkräfte Mehrarbeit leisten. Sicherlich sollte dies fairerweise im Verhältnis zur Teilzeit stehen. Ich denke wenn man sich bei Mehrarbeit immer auf seine Teilzeit zurückzieht, zeigt man sich sehr unflexibel und liefert jedem Arbeitgeber Argumente gegen das Einstellen von Teilzeitkräften.

Wobei ich aber auch schon wenn es wirklich denkbar ungünstig war schon gesagt "Das geht bei mir nicht, aber ich könnte....". Andererseits habe ich auch schon vor Jahren mit 16-Stunden-Vertrag Wochen mit über 40 STunden gehabt.

Viele Grüße
Julia

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Re: Frage zu Teilzeit und Überstunden

Antwort von PiaJulie am 21.12.2008, 20:50 Uhr

Habe auch eine Teilzeitstelle und mache eigendlich jeden Monat Überstunden.
Bei uns ist es so das wir die dann abfeiern können.Natürlich nur wenn es geht.Im Januar habe ich sehr viel frei,mal sehen ob es so bleibt oder doch noch etwas dazwischen kommt.

Lg

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Re: Frage zu Teilzeit und Überstunden

Antwort von salsa am 23.12.2008, 9:53 Uhr

arbeite auch teilzeit ...und da gibt es zeiten wo einfach mehr zu tun ist und da habe ich schon 5 - 10 std. mehr pro woche ....und dann gibt es zeiten, wo wenig zu tun ist ...und dann habe ich mehr frei ...so kann ich jetzt ab der woche vor weihnachten bis einschl. erste januar-woche frei haben ...ich gehe dann eine woche arbeiten und habe dann wieder 2 wochen frei ...ich finde es super
salsa

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Re: Frage zu Teilzeit und Überstunden

Antwort von sarah221 am 27.12.2008, 20:03 Uhr

Ohje...bei uns ist es für Teilzeitbeschäftigte dann so richtig mies!
Wenn bei uns auf Station jemand ausfällt, werden zuerst die TZ-Kräfte mobilisiert, weil die VZ ja eh immer arbeiten und wenig frei haben.

Überstunden kenne ich gar nicht. Ist bei 40std/wo bei uns kaum möglich aufzubauen.... Die TZ umso mehr...

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Arbeitsvertrag

Antwort von Tinai am 01.01.2009, 11:41 Uhr

Hallo,

Mehrarbeit (nicht Überstunden bei TZ) kann angeordnet werden - in der Regel gibt es darüber einen Passus im Vertrag oder Tarifvertrag.

Es gibt auch keinen Grund, warum TZ da anders behandelt werden sollten als VZ.

Gruß Tina

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