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Geschrieben von sarahsmom am 14.01.2009, 7:27 Uhr

Kündigung während Elternzeit

Hallo,

vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich habe zum 1.1. den Arbeitgeber gewechstelt, d.h. das Aufgabengebiet hat ein neuer AG übernommen und sich dabei verpflichtet die Arbeitnehmer, also auch mich für 1 Jahr mit zu übernehmen. Was passiert wenn ich in dem Jahr schwanger werde bzw. schon in Elternzeit bin? Besteht dann auch über das 1 Jahr hinaus der Kündigungsschutz in der Elternzeit oder hat der AG die Möglichkeit nach Ablauf des 1 Jahres mich zu kündigen?

Danke für eure Antworten.

LG

 
5 Antworten:

Re: Kündigung während Elternzeit

Antwort von dieElle am 14.01.2009, 8:05 Uhr

Wenn Du schreibst, der neue Arbeitgeber hat sich verpflichtet, Dich für ein Jahr mit zu übernehmen, dann klingt das für mich so, als hättest Du einen befristeten Vertrag oder ähnliches.
Dann läuft der Vertrag/das Arbeitsverhältnis automatisch nach einem Jahr aus und der Arbeitgeber muß nicht kündigen. Während der Schwangerschaft besteht zwar Kündigungsschutz, aber daraus erwächst keine Verpflichtung für den Arbeitgeber, Dich über den Tag X hinaus zu beschäftigen...

Oder meintest Du was anderes und ich bin auf dem Holzweg?

Gruß, dieElle

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Re: Kündigung während Elternzeit

Antwort von desireekk am 14.01.2009, 10:29 Uhr

Ich denke, der eneue AG hat sich verpflichtet, mind. 1 Jahr auf betriebsbedingte Kündigungen zu verzichten.

Nach dem Jahr kann er Dich dann (wenn schwanger oder EZ) nur kündigen, wenn die Aufsichtsbehörde zustimmt.

Viele Grüße

Désirée

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Re: Kündigung während Elternzeit

Antwort von Mommy2009 am 14.01.2009, 13:17 Uhr

Prinzipiell besteht für dich Kündigungsschutz seit Kenntnis des Arbeitgebers der Schwangerschaft bis 4 Monate nach der Geburt. Wenn du dann in Elternzeit bist, muss der Arbeitgeber, wenn er vorhat, dich zu kündigen, die Einverständnis beim zuständigen Regierungspräsidium einholen. Dort muss er die Kündigung begründen. Eine Schwangerschaft ist kein Grund für eine Kündigung, d. h. die Begründung darf nur aus (dringenden!) betrieblichen Gründen erfolgen. Die Beweislast trägt der Arbeitgeber.

Hat sich der Arbeitgeber dazu verpflichtet, innerhalb eines Jahres niemanden aus betrieblichen Gründen zu kündigen, sehe ich aus seiner Sicht keine Möglichkeit zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Allerdings ist es richtig, dass dein Vertrag bei Befristung zum Ende der Befristung automatisch ausläuft, da es sich hier nicht um eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses handelt (einseitige Erklärung), sondern um ein vertragliches Ende (zweiseitige, einvernehmliche Erklärung).

Hoffe, ich konnte helfen. Alle Angaben ohne Gewähr

liebe Grüße!

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Re: Kündigung während Elternzeit

Antwort von sarahsmom am 14.01.2009, 15:19 Uhr

Ich danke euch. Der Vetrag ist unbefristet, es gibt bei dem Übergangsvertrag nur die Vereinbarung auf betriebsbedingte Kündigungen innerhalb des 1. Jahres zu verzichten.

Wenn ich also praktisch in diesem jahr schwanger werde, gilt der kündigungsschutz, oder?

LG

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Re: Kündigung während Elternzeit

Antwort von alsame am 15.01.2009, 20:06 Uhr

Ja!

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