Geschrieben von wesch am 20.03.2012, 13:48 Uhr |
Krankmeldung
Ich wurde nun gekündigt während Krankmeldung,mit dem Grund:
Krankmeldung wurde nicht fristgerecht eingereicht.
Was nicht stimmt(habe den Beleg)und er hats sogar zugegegebn u meinte
das wäre ein formeller Standartsatz.
Hab ich ne Chance für die letzten 2 Wochen Geld zu kriegen?
Hat mir fristlos gekündigt
Bin in Probezeit
Re: Krankmeldung
Antwort von samirasmama am 20.03.2012, 14:22 Uhr
Wenn dus wirklich beweisen kannst und mit einem anwalt bestimmt aber lohnt es sich wirklich wie viel geld steht dir zu und was kostet der anwalt wie viel bleibt dann noch uebrig.....ich wuerds lassen....
Re: Krankmeldung
Antwort von Tinai am 20.03.2012, 15:42 Uhr
Du kannst vor dem Arbeitsgericht widersprechen, dafür brauchst Du in erster Instanz noch keinen Anwalt. Ist die Frage, ob Du Dir das antun willst. Aber die fristlose Kündigung ist sicherlihc nicht in Ordnung, ich hielte sie auch dann nicht für haltbar, wenn Du tatsächlich die Frist knapp überschritten hättest.
Re: Krankmeldung
Antwort von nane973 am 20.03.2012, 16:18 Uhr
Hm, das wäre dann ja eine Verhaltensbedingte Kündigung. Hat es dieses Verhalten schon einmal gegeben? Wenn ja, wurde diese abgemahnt? Kannst Du beweisen, das Dein Chef den Satz nur vorschiebt?
Re: Krankmeldung
Antwort von wesch am 20.03.2012, 19:14 Uhr
Hatte noch keine Abmahnung etc
mir würden noch 200€ zustehen.
Und habe Rechtschutz ohne Selbstbehalt :)
Also auch in der Probezeit bin ich in dem Fall im Recht??
Re: Krankmeldung
Antwort von nane973 am 20.03.2012, 19:22 Uhr
Ich würde sagen, das Deine Chancen nicht schlecht stehen.
Eine Verhaltensbedingte Kündigung hätte eine vorherige Abmahnung erfordert. Das scheint ja nicht der Fall zu sein.
Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, kannst Du Dich am besten anwaltlich beraten lassen :-) Aufwand-Nutzen kann er sicherlich genauer abschätzen ;-)
Leichter hätte sich dein Chef getan, wenn er ohne Grund einfach nur innerhalb der Probezeit gekündigt hätte...
Re: Krankmeldung
Antwort von lilly1211 am 20.03.2012, 22:22 Uhr
Der kundigungsschutz wegen Schwangerschaft gilt auch in der Probezeit. du kannst überhaupt nicht gekündigt werden.
Re: Krankmeldung
Antwort von Itta am 21.03.2012, 8:04 Uhr
Guten Morgen,
bei dir ist es ja ein bisschen wirr was ich immer so lese...
Aber bist du nicht schwanger? Da darf er dich nicht kündigen...
Weiß der AG von deiner Schwangerschaft ??
Re: Krankmeldung
Antwort von wesch am 21.03.2012, 10:11 Uhr
ne bin nicht mehr schwanger.
Re: Krankmeldung
Antwort von wesch am 21.03.2012, 10:12 Uhr
hab heut mit RA gesprochen,er meinte das gleiche wie Nana :)
Re: Krankmeldung
Antwort von nane973 am 21.03.2012, 11:44 Uhr
Und was machst Du bzw. der RA :-) nun? Geld einfordern?
Re: Krankmeldung
Antwort von seestern1978 am 21.03.2012, 12:51 Uhr
Les ich hier was falsch oder warum sind die Antworten hier so unterschiedlich. In der Probezeit und wenn nicht schwanger, kann Dir doch jederzeit mit einer Kuendigungsfrist von zwei Wochen gekuendigt werden. Dein Gehalt bis zum Kuendigungstermin steht Dir zu, ob Du nun krank warst oder gesund ist egal. Fuer mich ist die Sache eindeutig.
Gruss Katrin
Re: Krankmeldung
Antwort von seestern1978 am 21.03.2012, 12:53 Uhr
...es bedarf auch keinem besonderen Grund der Kuendigung, also haette der Arbeitgeber sich das mit der Abgabefrist auch noch ganz sparen koennen und Dir einfach so kuendigen koennen....
Gruss Katrin
Re: Krankmeldung
Antwort von nane973 am 21.03.2012, 13:03 Uhr
Arbeitgeber wollte sich die zwei Wochen Kündigungsfrist sparen und hat daher versucht "verhaltensbedingt" fristlos zu kündigen.
Außerdem war sie anscheinend bis vor kurzem schwanger (was einige hier aus einem anderen Unterforum wussten) und haben daher den Kündigungsschutz für Schwangere angesprochen. Dies ist aber inzwischen nicht mehr der Fall.
Hätte der AG einfach mit zwei Wochen Kündigungsfrist gekündigt, hätte wesch die Frage nicht gestellt :-)
Re: Krankmeldung
Antwort von seestern1978 am 21.03.2012, 13:20 Uhr
Ah ok, jetzt verstehe ich es besser....dankeschoen!
Gruss Katrin
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