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Geschrieben von Happy-Kugel am 13.04.2011, 14:55 Uhr

Krankmeldung-rechtliche Frage...

Hallo Ihr Lieben,

eine Frage zur Thematik Krankmeldung: ich war Donnerstags und Freitags krank, bin dann nach dem Wochenende zum Arzt und dieser hat dann ab dem Montag krank geschrieben. Ich arbeite NICHT samstags. Nun meint meine Kollegin ich brauche auch noch eine Krankmeldung für den Donnerstag und Freitag, die Krankmeldung von Montag an (eine ganze Woche) reiche nicht aus. Ich sehe das anders, wenn ich Samstags arbeiten würde, dann wäre es klar dass ich dann auf die 3-Tage-Regelung käme (nach 3 Tagen krank eine Krankmeldung vorzubringen).. WEr hat einen Rat,. bekomme ich überhaupt nachträglich eine Krankmeldung vom Arzt? Viele Dank an Euch.

Happy-Kugel

 
14 Antworten:

Re: Krankmeldung-rechtliche Frage...

Antwort von Tinai am 13.04.2011, 15:20 Uhr

Hallo,

korrekter ist es immer, sich über den ganzen Zeitraum eine Krankmeldung geben zu lassen. DAnn ist auch noch die Frage, ob von 3 Werktage in Eurer Regel die Rede ist oder nur von drei Arbeitstagen. Manche Ärzte schreiben auch rückwirkend krank. Den Fall haben wir manchmal.

Tatsächlich wundere ich mich, dass IHr nicht ab dem ersten Tag eine Krankmeldung bringen müsst. Wenn der AG die U1 bezahlt, ist das nämlich bares Geld.

Gruß Tina

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Re: Krankmeldung-rechtliche Frage...

Antwort von DidiM am 13.04.2011, 16:48 Uhr

Hallo!
Die Regelung 3 Tage , um eine Krankmeldung zu bringen bezieht sich auf den Postweg/dann muß es beim ArG vorliegen. Das heißt aber nicht , daß man 3 Tage ohne Schein krank sein darf.
Wobei immer mehr ArG für 1-2 Tage keine Krankmeldung mehr wollen, weil man dann gleich eine Krankmeldung für 3-5 Tage bringt, für 1x Kopfschmerzen etc.

LG
Didi

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Re: Krankmeldung-rechtliche Frage...

Antwort von u_hoernchen am 13.04.2011, 17:44 Uhr

eine Krankmeldung ab dem 1. Tag ist doch völliger Quatsch - rein persönlich und gesamtwirtschaftlich gesehen. Wie oft hat man mal einen Tag Migräne, Magen verrenkt oder so doll Schnupfen, dass man das den Kollegen nicht zumuten will. Und deswegen extra zum Arzt zu gehen? Fiele mir im Traum nicht ein. Anruf bei der Sekretärin, und gut ist.

Ausnahme natürlich sinnvoll, wenn jemand grundsätzlich montags und freitags Migräne hat.

Wie gesagt: meine ganz persönliche Meinung, die nix mit U1 (nehmen viele Unternehmen auch nicht dran teil, weil zu groß) o.ä. zu tun hat.

ULrike

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Re: Krankmeldung-rechtliche Frage...

Antwort von Mariposa am 13.04.2011, 17:49 Uhr

Hm, soweit ich weiß, ist es durchaus so:
Wenn man Do-Fr krank ist, Mo oder länger dann immer noch mit der GLEICHEN Krankheit, dann braucht man die Krankmeldung vom Arzt ab Donnerstag! Weil es die gleiche Krankheit ist...

LG, Mari

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Re: Krankmeldung-rechtliche Frage...

Antwort von berita am 13.04.2011, 19:58 Uhr

Hmm, ich finde es normal, dass man erst nach drei Tagen eine Krankschreibung mitbringen muss. Sonst müsste man ja jedesmal zum Arzt, weil man mal Migräne oder Magendarm hat, so ist das bei uns zum Glück nicht.

Und ich weiss nicht, wie es rechtlich ist, aber in meinen Augen machen nachträgliche Krankschreibungen keinen Sinn, denn der Arzt kann ja neistens kaum beurteilen, ob du letzte Woche schon krank warst oder nicht. Ich würde einfach mal in der Personalabteilung/beim Chef fragen, was die da haben wollen. Bei uns müsstest du jedenfalls erst ab Mo krankgeschrieben werden.

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Re: Krankmeldung-rechtliche Frage...

Antwort von carry2 am 13.04.2011, 20:17 Uhr

Meine Mann war letztes Jahr Do und Fr krank in seinem Urlaub. Er ist erst am Mo zum Arzt, der durfte leider nur 2 Tage rückwirkend krankschreiben. ALSO NICHT ARBEITSTAGE. D.h. dass mein Mann die 2 Urlaubstage verloren gegangen. Bei ihm im Betrieb ist es auch so, dass man die ersten 3 Tage keine KM braucht, aber wenn man den Urlaub zurück möchte dann schon, auch doof!
Bei uns in der Arbeit wird ab dem ersten Tag verlangt.

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Antwort

Antwort von speedy am 13.04.2011, 21:28 Uhr

Hi,
die Krankmeldung bezieht sich nach dem Wortlaut ausdrücklich auf 3 Tage, nicht Arbeitstage, nicht Werktage... Am Montag sind es dann tatsächlich schon 5 Tage und dafür kann es sogar eine Abmahnung geben - hatte ich vor dem Arbeitsgericht tatsächlich öfters.

Gruß, Speedy

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Re: Wenn Wochenende dazwischen, dann schon vorher Krankmeldung

Antwort von Badefrosch am 14.04.2011, 8:10 Uhr

Rechlich gesehen hättest du am Freitag gehen müssen, denn wenn ein Wochenende dazwischen ist, zählt das auch als Krankheitstag, aus diesem Grund musst du die Krankmeldung schon ab Donnertag haben oder halt Urlaub eintragen.

Ich habe den Fehler einmal gemacht, war nur Freitags krank und bin nicht zum Arzt weil ich dachte dass ich Montag wieder fit bin. Mir wurde damals ein Tag ohne Gehalt abgezogen.

Ich gehe seither generell zum Arzt wenn ich krank bin, auch wenn es nur ein Tag ist.

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Re: apropo Arbeitsvertrag - schau mal da drin steht

Antwort von Badefrosch am 14.04.2011, 8:12 Uhr

Bei mir steht drin, dass ich bis 11 Uhr spätestens Bescheid geben muss und außerdem, dass ich ab dem 1. Krankheitstag eine Krankmeldung abgeben muss.

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Re: Krankmeldung-rechtliche Frage...

Antwort von +emfut+ am 14.04.2011, 8:30 Uhr

Das muß man so sehen:
Wenn die Krankheit vom Donnerstag noch am Montag andauert, dann ist der Montag der 5. Krankheitstag, nicht der 3. Wenn ab dem 3. Krankheitstag ein Attest vorzuliegen hat, dann ist das Attest vom Montag zu spät.

Meines Wissens kann ein Arzt ein Attest maximal 2 Tage zurückdatieren - und das würde in dem Fall ja reichen.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Krankmeldung-rechtliche Frage...

Antwort von Mutti69 am 14.04.2011, 8:43 Uhr

Hi!

Ich seh es auch so, dass Du bereits ab dem Do. eine Krankmeldung bräuchtest!

Da Du aber schreibst, Deine Kollegin habe dies gesagt...was sagt denn der Chef, die Verwaltung, derjenige der die Krankmeldungen verwaltet? DER wäre maßgeblich. Dort würde ich nachfragen und klären wie Du Dich zukünftig verhalten sollst, od. ob Du gar rückwirkend noch eine Krankmeldung beischaffen musst.

LG

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Deine Bedenken hatte ich auch

Antwort von Tinai am 14.04.2011, 10:58 Uhr

Hallo Ulrike,

ich kann Deine Bedenken nachvollziehen. Trotzdem haben wir es hier gemacht - gegen meine Überzeugung. Und was soll ich sagen: Wir fahren sehr gut damit! Wir haben keinen höheren oder längeren Krankenstand dadurch (könnte man ja meinen, weil jemand dann gleich mehrere Tage krank geschrieben wird wegen Kopfschmerzen), eher im Gegenteil. Wobei ich ohnehin der Überzeugung bin, dass ein geringer Krankenstand vielmehr etwas mit dem ARbeitsklima, der Wertschätzung etc. zu tun hat als mit Regeln und Geboten.

Und wenn sich bei uns jemand wegen Kopfschmerzen früher verabschiedet, musste er auch noch nie gleich zum Arzt gehen deswegen.

Also als "absoluten Quatsch" würde ich das nicht bezeichnen, dem widerspreche ich sogar.

Aber jeder Betrieb löst das für sich und hofft am Ende auf möglichst wenig Ausfall.

Gruß Tina

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Re: Krankmeldung-rechtliche Frage...

Antwort von fabianmama25 am 14.04.2011, 12:53 Uhr

Hallo!
Bei uns kann man schonmal 1-2Tage zuhause bleiben wenns einem nicht Gut geht,wenn man für diesen Zeitraum aber keine Krankschreibung vorlegen kann dann wird dieser Zeitraum entweder vom Urlaub oder von den Überstunden abgezogen.

Gruß Stefanie

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Krankmeldung geht max 2 Tage zurück...

Antwort von kidsdreierlei am 15.04.2011, 20:59 Uhr

man kann die AU nur 2 Tage rückwirkend ausstellen ansonsten hat man leider Pech.

Ich würde auch sagen du hättest am Samtag eine vorlegen müßen bis Montag waren es 5 Tagr

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