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Geschrieben von Spock1 am 09.04.2012, 15:33 Uhr

Gericht

Verhört wird da niemand, ist ja keine Strafsache gg, allenfalls wird man GEhört...normalerweise wird man aufgefordert, den Sachverhalt noch einmal mit eigenen Worten zu schildern, es gilt immer der Grundsatz der Mündlichkeit, daher muß man es noch einmal erzählen, auch wenn es im Mahnbescheid steht. Und der AG muß natürlich auch noch einmal die Gelegenheit bekommen, alles aus seiner Sicht darzustellen.

In der Ladung müßte übrigens stehen, ob das Erscheinen beider Parteien angeordnet wurde, Dein RA müßte das sonst auch wissen.

Und immer nett und freundlich bleiben, sich vor Gericht zu kloppen, bringt gar nichts gg.

 
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