Geschrieben von Spock1 am 09.04.2012, 12:50 Uhr |
Gericht
Das kommt darauf an, ob vom Gericht das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet wurde (das müßte in der Ladung stehen). Meistens wird das bei Güteterminen gemacht, damit man die Sache dann auch wirklich gleich in trockene Tücher bringen kann und der Anwalt nicht doch erst noch nachträglich seinen Mandanten fragen und den Vergleich daher unter Widerrufsvorbehalt vereinbaren muß.
Ist das Arbeitsgericht? Dort gibt es eigentlich IMMER einen Vergleich...
- Gericht - wesch 09.04.12, 10:23
- Re: Gericht - Spock1 09.04.12, 12:50
- Re: Gericht - wesch 09.04.12, 15:05
- Re: Gericht - Spock1 09.04.12, 15:33
- Re: Gericht - wesch 09.04.12, 18:25
- Re: Gericht - Spock1 09.04.12, 18:58
- Re: Gericht - wesch 09.04.12, 18:25
- Re: Gericht - Spock1 09.04.12, 15:33
- Re: Gericht - wesch 09.04.12, 15:05
- Re: Gericht - Tinai 10.04.12, 10:47
- wie ist es denn gelaufen? O.t. - speedy 11.04.12, 10:27
- Re: wie ist es denn gelaufen? O.t. - wesch 11.04.12, 10:29
- Re: Gericht - Spock1 09.04.12, 12:50
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