Baby und Job

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Geschrieben von Spock1 am 09.04.2012, 12:50 Uhr

Gericht

Das kommt darauf an, ob vom Gericht das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet wurde (das müßte in der Ladung stehen). Meistens wird das bei Güteterminen gemacht, damit man die Sache dann auch wirklich gleich in trockene Tücher bringen kann und der Anwalt nicht doch erst noch nachträglich seinen Mandanten fragen und den Vergleich daher unter Widerrufsvorbehalt vereinbaren muß.

Ist das Arbeitsgericht? Dort gibt es eigentlich IMMER einen Vergleich...

 
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