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Geschrieben von zauberwaldmädel1 am 04.04.2012, 13:14 Uhr

Abfindung - Voraussetzungen und Höhe?

Hallo zusammen,
ich bin zwar hier und da im RUB unterwegs, hier schreibe ich aber zum ersten Mal.

Vielleicht könnt Ihr mir helfen.

Im September endet meine Elternzeit und voraussichtlich hat mein Arbeitgeber keinen Teilzeitjob für mich ( ich hatte letztes Jahr schon mal ein "Vorgespräch" in dem es hieß "Wir nehmen Sie gerne Vollzeit, haben aber für IHRE Qualifikation - ich bin Dipl.-Ing. - keinen Teilzeitjob")

Ich arbeite seit Kind Nr. 2 (habe insg. 3 Kids) auf 400 Euro-Basis bei meinem Daddy in der Firma, evtl. würde er mich ab September auch Teilzeit einstellen, ist halt nicht mein "Traumjob", aber besser als nix ;-)

Jetzt will ich mich demnächst wieder mal beim AG melden und habe von einigen Bekannten gehört "Lass dich aber abfinden"...
Ich bin da aber leider eben ganz "blank"... was sind denn die Voraussetzungen für eine Abfindung, muss mich der AG dann kündigen oder kann man auch einen Aufhebungsvertrag machen in beiderseitimgem Einvernehmen, gibt's dann auch Abfindung?
Und in welcher Höhe gibt's so eine Abfindung?

Ich hoffe, Ihr könnt mir erstmal weiterhelfen

Danke schonmal im Voraus!

LG T.

 
13 Antworten:

Re: Abfindung - Voraussetzungen und Höhe?

Antwort von Pamo am 04.04.2012, 15:11 Uhr

Einen generellen Rechtsanspruch auf Abfindung gibt es nicht. Es koennte jedoch sein, dass ihr innerbetriebliche Regelungen habt, die diese zulaesst. Dafuer sprich mal mit deinem Betriebsrat - wenn vorhanden. Normalerweise gibts dann eine Abfindung, wenn du gekuendigt wirst und zwar als Gegenleistung dafuer dass du die Fuesse still haelst und nicht gegen die Kuendigung klagst. Es sind auch andere Szenarien denkbar. Ansonsten ist das Verhandlungssache.

Es ist ein Geruecht, dass es immer eine Abfindung gibt.

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Re: Abfindung - Voraussetzungen und Höhe?

Antwort von Tippel33 am 05.04.2012, 0:27 Uhr

Ich sehe darin das Problem, das er Dir ja eine Vollzeitstelle anbietet, d.h. er erfüllt ja seine Pflicht, Dir nach der Elternzeit wieder eine solche Stelle anzubieten, wie Du sie vorher hattest. ( Ich nehme an, Du hast bei ihm vor der Elternzeit Vollzeit gearbeitet?). DU kannst deinen Vetrag aber nicht mehr erfüllen, da Du nur noch Teilzeit arbeiten kannst / möchtest. Soll heißen: Wenn Du nur Teilzeit arbeiten kannst, wirst Du kündigen müssen und warum sollte er Dir da eine Abfindung mit auf den Weg geben?
Eine Abfindung wird er Dir nur zahlen, wenn ER Dir gerne kündigen würde, dies aber rechtlich nicht ohne weiteres dürfte / könnte....dann zahlt er Dir eine Abfindung, damit Du die Füße still hälst und nicht klagst.

Übrigens keine seltene Vorgehensweise, um Mütter nach der Rückkehr aus der Elternzeit "günstig" los zu werden. Teilzeit nicht möglich, Sie können gerne Vollzeit kommen......in der Hoffnung, das die AN das nicht kann oder will und selbst kündigt......

Ich sehe da eigentlich wenig Chancen auf eine Abfindung...zumal es sowieso keinen rechtlichen "Anspruch" auf eine Abfindung gibt.

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Re: Abfindung - Voraussetzungen und Höhe?

Antwort von zauberwaldmädel1 am 05.04.2012, 9:36 Uhr

Ich danke Euch!
Ich bin eigentlich auch davon ausgegangen, dass ich keine Abfindung "verlangen" kann, eben aus den Gründen die Tippel genannt hat.
Ja, ich habe vorher Vollzeit gearbeitet und kann mir das aber mit 3 Kindern nicht mehr vorstellen, auch wenn ich meinen Job echt gerne gemacht habe und mir das Arbeiten in der Firma viel Spaß gemacht hat. Aber ich hab jetzt eben 3 Kinder und mein Leben ist ein anderes als noch vor 9 Jahren.

Mal sehen, was bei unserem nächsten Gespräch rauskommt, werde wohl im April / Mai mal einen Termin ausmachen.

LG T.

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Re: Abfindung - Voraussetzungen und Höhe?

Antwort von Sally_98 am 05.04.2012, 11:55 Uhr

Hey, ich bin da kein Experte.
Aber ich damals eine Abfindung, bei einem Aufhebungsvertrag. Hätte mir rechtlich sicher nicht zugestanden. Aber es war Mobbing im Spiel und der Betriebsrat hat sich für mich eingesetzt.
Und meine Schwester wurde nach nach jahrelanger Arbeit in ihrem Betrieb quasie auf ihren Wunsch hin gegündigt. Sie hatte Gründe zu gehen und legte diese offen vor den AG. Da er sie schätzte, wollte er sich ihr nicht in den Weg stellen und traf dann diese Entscheidung.
In beiden Fällen haben wir damit eine Abfindung auf Grund zwischenmenschlichem Wohlwollen bekommen.
Fragen würde ich also immer nach der Möglichkeit eine Abfindung zu bekommen.
Und warum wird Dir geraten eine zu erhalten? Haben das schon Leute vor Dir? Dann hast Du bei guter Gesprächsführung doch gute Chancen.

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@sally

Antwort von zauberwaldmädel1 am 05.04.2012, 12:01 Uhr

Ich hab eben mit einigen Bekannten über mein "Problem" gesprochen, dass ich wohl keine (vernünftige) Teilzeitstelle kriegen kann (ich versteh's ja auch irgendwie, denn was ich vorher gemacht habe war mehr als ein 40 Stunden-Job, die Automob(zuliefer)ilindustrie ist da eben auch sehr "speziell"
Und viele sagten zu mir "Na, dann schau wenigstens , dass du eine ordentluche Abfindung kriegst"... (allerdings war das keiner aus meiner Firma, sondern eben andere Banker, oder eben andere Angestellte)
Zusätzliches Problem: ich will auf keinen Fall irgendwelchen Ärger mit der Firma, da mein Mann dort auch arbeitet und auch noch länger dort arbeiten will.

Ich hab 4 Jahre in der Firma gearbeitet und war (soweit ich das einschätzen kann) sehr geschätzt bei Kollegen und auch bei den Chefs.

Ich werde wohl das Thema Abfindung nicht von mir aus zur Sprache bringen... mal abwarten...

Danke nochmal

LG T.

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Re: Abfindung - Voraussetzungen und Höhe?

Antwort von Tiareblüte am 05.04.2012, 12:47 Uhr

Wie groß ist dein Betrieb denn? Wenn es ein größerer Betreib ist, können die nicht einfach sagen Teilzeitstelle gibts nicht. Da würden die dann auch vor Gericht schwer argumentieren können. Daher halte ich die Chancen für dich eine Abfindung zu erhalten gar nicht mal so unrealistisch. Ich kenne selbst so einen Fall, wo eine Teilzeitstelle abgelehnt wurde, die Mitarbeiterin wollte vor Gericht, da der AG das verhindern wollte hat er eine Abfindung gezahlt.

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Re: Abfindung - Voraussetzungen und Höhe?

Antwort von zauberwaldmädel1 am 05.04.2012, 13:34 Uhr

Naja, ist schon ein größeres Unternehmen mit rd. 7000 Mitarbeitern...
Wie schon geschrieben, würd ich allerdings keinerlei Ärger haben wollen, da mein Mann ja schließlich auch dort arbeitet...

Ich kenn leider auch keinen "ehemaligen" Mitarbeiter / Mitarbeiterin, die eine Abfindung gekriegt haben...

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Re: Abfindung - Voraussetzungen und Höhe?

Antwort von Tiareblüte am 05.04.2012, 13:43 Uhr

Hm, schwierig. Na ja, du hast ja noch ein Gespräch vor dir. Also bei 7000 Mitarbeitern kann Teilzeit nicht so "mal eben" abgelehnt werden.

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Re: Abfindung - Voraussetzungen und Höhe?

Antwort von zauberwaldmädel1 am 05.04.2012, 16:44 Uhr

Naja, evtl. würden sie ja auch einen Job "unter meiner Qualifikation" finden... aber
"Das wollen Sie ja doch auch nicht, oder Frau****?"

Mein Mann meinte: "Die zahlen dir eh nix", und andere meinten eben auch, dass bei der Firmengröße ein Teilzeitjob (oder eben Abfindung) auch nicht einfach abgelehnt werden kann, wie du schreibst.

Ich wollt mich eben mal umhören, mit welchen Voraussetzungenoder evtl auch "Forderungen" / Wünschen ich in das nächste Gespräch gehen kann..
Aber vermutlich muss ich ganz unvoreingenommen reingehen und alles auf mich zukommen lassen.

LG und Danke nochmal!
T.

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Re: Abfindung - Voraussetzungen und Höhe?

Antwort von berita am 05.04.2012, 21:53 Uhr

Ich denke, unvorbereitet in so ein Gespräch rein zu gehen, ist das schlechteste, was du machen kannst. Du solltest auf jeden Fall vorher mit jemandem reden, der deine Interessen im Auge hat, Arbeitnehmervertetung oder auch Anwalt. Ein Forum mit lauter Rechtslaien hilft da nicht wirklich weiter. Das heisst ja nicht zwangsläufig, dass du dann "Rabatz" machst (kann verstehen, dass du es eher ruhig angehen lässt, da dein Mann dort auch arbeitet). Aber seine Rechte zu kennen, ist ein großer Vorteil.

Und meine persönliche Meinung: ich würde die Teilzeit schriftlich beantragen (dann müssen sie vernünftig argumentieren, warum das nicht geht) und auch versuchen, die durchzukriegen. Ein 400-Euro-Job beim eigenen Vater ist ein Mega-Karriereknick und wenn du noch länger aus deinem Beruf raus bist, dann kommst du ggf. später gar nicht mehr rein. Dann lieber auf etwas niedrigerem Level tätig sein für einige Zeit, aber den Fuss in der Tür behalten.

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Re: Abfindung - Voraussetzungen und Höhe?

Antwort von Jule77 am 06.04.2012, 2:24 Uhr

Es gibt eine Abfindung, wenn du keinen Job angeboten bekommst. Es gibt zwar keinen rechtsanspruch auf Abfindung, aber wenn du innerhalb von 3 Wochen nach Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichst, wird dir Immer die Regelabfindung zugesprochen. Das sind pro Beschäftigungsjahr das halbe Monatsbruttogehalt des letzten Beschäftigungsmonats. Deshalb machen viele firmen das Angebot von sich aus schon, denn sobald Klage eingereicht wird, wird zumindest die Regelabfindung fällig.

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Re: Abfindung - Voraussetzungen und Höhe?

Antwort von Tippel33 am 06.04.2012, 10:50 Uhr

Also, sie ist Dipl. Ing. , da ist es sicher einfacher für den AG zu argumentieren, das Teilzeit nicht geht. Teilzeit ja, aber unter der Qualifikation.
Dann, Du hast 4 Jahre gearbeitet und warst dann 9 Jahre in Elternzeit?! Ich kann mir nicht vorstellen, das sie Dir gerne eine Abfindung nachwerfen wollen.
Wenn Du auf Abfindung spekulierst, solltest Du deinem AG freundlich und motiviert sagen: "Herr XY, ich freue mich sehr und trete SEHR gerne wieder meine Vollzeitstelle an!" Und dann lässt Du es mal ein paar Wochen ruhen........

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Re: Abfindung - Voraussetzungen und Höhe?

Antwort von zauberwaldmädel1 am 13.04.2012, 14:23 Uhr

ich kram mal den Beitrag wieder raus... vielleicht liest's noch jemand (wir waren jetzt im urlaub über Ostern)

Klar weiß ich, dass ein 400 Euro Job ein Karriereknick ist, aber ich hab mich eben bewußt FÜR die Kinder entschieden und gegen den Job (auch wenn's mir anfänglich schwer gefallen ist)
Ich bin inzwischen recht gerne hauptberuflich Mama und gebe das auch offen zu, ich kann mir nicht vorstellen, wieder Vollzeit arbeiten zu gehen und die Kinder den ganzen tag "fremdbetreuen" zu lassen. Ich bewundere jede Frau, die das macht und kann und bevor ich Kin der hatte, hätte ich es mir wohl auch so vorgestellt, aber inzwischen denke ich eben einfach etwas anders.
Ich bin 41 Jahre alt, die "große Karriere" werde ich nicht mehr machen, dazu hätte ich keine Kinder kriegen dürfen bzw. eben nicht so lange aus dem Job rausbleiben dürfen.
Ich will ja auch nicht auf Teufel komm raus eine Abfindung rausschlagen, nur wollte ich eben nicht hingehen und zu allem ja und amen sagen und letztendlich als "die Blöde" dastehen.
Die Idee, einen Anwalt um Rat zu fragen, ist nicht schlecht :-)
Beantragt habe ich einen Teilzeitjob bereits schriftlich (per Email) vor ca. 1 Jahr. Bei dem folgenden Gespräch kam ja dann raus, dass "mit meiner Qualifikation" in der Firma kein Teilzeitjob zur Verfügung steht.

Ich danke Euch auf alle Fälle nochmal für Eure Ratschläge, Gedanken und Meinungen!

LG T.

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