Geschrieben von laia am 20.01.2012, 21:18 Uhr |
Aufhebungsvertrag, Abfindung, Arbeitslosengeld?
Hallo Ihr Lieben, ich bin ein wenig Ratlos.
Ich wollte nach 1 jähriger Elternzeit im Mai wieder in meinen Beruf einsteigen.
Ich habe für meine Süße einen Krippenplatz ergattert von 8.-16.30 Uhr, Leider reicht das nicht für meinen Job. (habe 2 Std. Fahrzeit insgesamt)
Jetzt hatte ich ein Gespräch mit meinem Chef. DIeser hat mir folgende Option aufgetan.
1. In die Buchhaltung zu wechseln und dafür muss meine Kollegin gehen.
Das bedeutet meine anderen Kollegen würden mich quasi moppen ohne Ende
oder
2. einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung.
Wie ist das mit einem Aufhebungsvertrag. Werde ich vom Arbeitsamt gesperrt und bekomm kein Geld?
Mein Mann verdient nicht viel. Könnten unsere Fixkosten damit gerade so abdecken. Die Kita könnten wir nicht bezahlen. Aber wenn der Kita-Platz wegfällt kann ich mich auch nicht bewerben.
Ach so habe ich mir das echt nicht vorgestellt. Man wird bestraft wenn man ein Kind bekommt und normaler Weise wollten wir so gern zwei Mäuse haben.
Ich hoff man konnte mir folgen.
lg
Re: Aufhebungsvertrag, Abfindung, Arbeitslosengeld?
Antwort von JoSam am 21.01.2012, 17:11 Uhr
Gibt es niemanden, der nach der Krippe die Betreuung übernehmen könnte? Mann, Oma, Tagesmutter?
Ich würde glaube ich Möglichkeit 1 wählen und mich dann nach was anderem umschauen... Hab aber auch noch nicht solche Erfahrungen machen müssen.
Re: Aufhebungsvertrag, Abfindung, Arbeitslosengeld?
Antwort von Princess01 am 21.01.2012, 17:18 Uhr
Bei Aufhebung wirst Du gesperrt.
Habt ihr niemanden der den Rest abdeckt(bzw abwechselnd mit dem Partner)? Ansonsten mit Hochdruck wo anders bewerben(wobei du doch sicher auch vorher die Arbeitszeiten hattest, es also klar war das es nicht hinhaut). Aber 2h Fahrzeit sind heftig. Ist das mit Auto oder wie(da wären dann auch die Spritkosten zu überdenken, das lohnt sich ja dann kaum).
Ich gehe ab nächsten Monat wieder arbeiten und habe 2 Schichten. Mein Chef versucht, das es immer mit meinem Mann hinkommt, wenn nicht, muss meine Schwiemu die Kinder nehmen.
Das 1. wäre echt gut, aber wenn es dann bei Euch so abgeht ist das auch doof.
Re: Aufhebungsvertrag, Abfindung, Arbeitslosengeld?
Antwort von kirshinka am 21.01.2012, 20:57 Uhr
Bei einem aufhebungsvertrag bekommst du die ersten drei Monate kein Arbeitslosengeld!!!
Ausserdem musst du für arbeitslosengeld die Betreuung deines Kindes nachweisen!!! Du musst ja dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Keine Betreuung - kein Geld!!!!
Du kannst den Vertrag also nicht unterschreiben! Die langen Fahrzeiten hattest du sicher auch schon vor dem Kind! Das hättet du mal bedenken sollen.
Oma, Babysitter oder umziehen!
Oder: Papa bringt Kind hin und du holst ab. Oder umgekehrt. Dann wäre der Fall gelöst. Dann kannst du oder früher anfangen und früher gehen.
Oder halt eben umziehen. Zwei Stunden Fahrzeit wären mir in jedem Fall zu blöd.
Oder du schaust nach Betreuung nahe am Arbeitsplatz. Dann sparst du die Fahrtzeit an Betreuung.
Re: Aufhebungsvertrag, Abfindung, Arbeitslosengeld?
Antwort von Ingi74 am 23.01.2012, 15:57 Uhr
Hi,
war bei mir ähnlich, also nach 1 Jahr EZ gab es einen Aufhebungsvertrag (wollten beide, hatte 1 Std. pro Weg + andere Gründe).
Und es gab keine Sperre, weil eine Klausel im Vetrag lautet, dass eine betriebsbedingte Kündigung ansonsten unabwendbar wäre.
Variante 1 würde ich an deiner Stelle nicht machen. Die Fahrzeit mit einem kleinen Kind ist auf Dauer nicht machbar.
Über die Höhe der Abfindung kann man verhandeln, das solltest du vielleicht noch machen.
Viel Glück!
@ laia
Antwort von Charly80 am 23.01.2012, 21:08 Uhr
Bei einem Aufhebungsvertrag bekommst du keine Sperre!!!!!
Weil bei dir ein triftiger Grund vorliegt (keine Betreuung) bekommst du sofort ALG1.
War bei mir auch so, also mach dir keinen Kopf.
LG Dana
Ohne nachgewiesene Betreuung kein ALG1!!!
Antwort von kirshinka am 24.01.2012, 15:49 Uhr
Das Kind muss in Betreuung sein, damit du dem Arbeitsmarkt auch wirklich zur Verfügung stehst!
Und das abwägen über die Sperre ist Sache des Bearbeiters. Wenn du ohn triftigen Grund einen aufhebungsvertrag unterschreibst (betriebsbedingte Kündigung KANN aber muss nicht! Ein solcher Grund sein)
Und ob mangelnde Betreuung als Grund anerkannt wird, ist nicht garantiert. Dein Mann könnte ja einen kitaweg übernehmen!
Immer dieses Anspruchsdenken!
Re: Ohne nachgewiesene Betreuung kein ALG1!!!
Antwort von laia am 25.01.2012, 12:17 Uhr
Hallo,
also ich habe mich beim Arbeitsamt informiert und ich würde keine Sperre bekommen. Mein Mann könnte keinen Kitaweg übernehmen. Er hat auch jeweils eine Stunde Fahrzeit zur Arbeit, genau in die andere Richtung. Wir haben uns auch in den Arbeitsplatzorten um einen Krippenplatz beworben, haben aber keinen bekommen. Da wir sowieso nur anrecht auf einen Betreuungsplatz haben in unserem Ort.
Ich hatte vor der Elternzeit auch immer freie Arbeitszeitengestaltung, Dies ist jetzt nicht mehr der Fall, da neuen Chef. Darum müssen wir jetzt leider abwägen.
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