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Geschrieben von Breen84 am 19.01.2012, 16:03 Uhr

Grenzgänger NL - Kompliziert!!!!

Hallo zusammen, ich hoffe dass sich hier jemand mit Grenzarbeitern auskennt. Ich weiss dass die chance sehr gering ist, aber ein versuch ist es wert:

ich wohne in D und arbeite in den Niederlanden als Uitzendkracht (Ausleihkraft) auf einen Null-Std-Vertrag. Dh, dass ich nur Geld bekomme für die Tage, an denen ich auch arbeite. wenn die Firma nicht viel zu tun hat, bleibe ich unbezhalt zu Hause und kann sogar von heut auf morgen entlassen werden ohne kündigungsfrist, Gründe, etc.
Wir sind dabei schwanger zu werden und da es in der Firma aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist als schwangere zu arbeiten werde ich wohl freigestellt oder von meinem arzt ein beschäftigungsverbot erhalten (ebenfalls auf Grund meiner Gesundheit - Herz-rythmus-st., Morbus Crohn, Schilddrüsenunterf., Rückenprobleme)
Bekomme ich dann trotzdem Geld während des Beschäftigungsverbotes? Von welchem letzten Einkommen wird es berechnet?
Kann ich in den Niederlanden bei dieser Art von Vertrag trotz SS gekündigt werden?

Ich habe mich bereits an Grenzgängerberatungen gewandt und auch an das deutsche Arbeitsamt (Grenzgängerberatung), jedoch kann mir keiner helfen... deswegen bräuchte ich jemanden, der erfahrungen damit hat.


Über jeden Hinweis wäre ich Euch dankbar !!!!


Viele Grüße

 
5 Antworten:

Re: Grenzgänger NL - Kompliziert!!!!

Antwort von Sally_98 am 19.01.2012, 23:10 Uhr

Hallo!
Richtig helfen kann ich Dir sicher nicht.
Ich bin Grenzgänger D- Österreich und habe während meiner ersten SS berufsbegleident in NL studiert. Auf Grund dieser Konstellation kann ich Dir auf jeden Fall mein Beileid zu den kommenden Behördenkriegen aussprechen. *aber alles kein Grund kein Kind zu bekommen :-D*

Wie das mit dem Kündigungsschutz in NL ist weiß ich nicht.
Gelder sind davon abhängig, wo Du steuern zahlst, bzw. sozialversicherungspflichtig bist und krankenversichert.

Ich zahle grundsätzlich (bis auf Ausnahmen, die auf Dich sicher nicht zutreffen) in D steuern, bin aber in A versichert. Während dem Mutterschutz bekam ich die Gehaltsfortzahlung von der österreichischen KK. Dieser Teil verlief in beiden SS sehr unproblematisch! Nach meinem Verständnis müsste das bei einem Beschäftigungsverbot doch ebenfalls die KK (egal, wo Du nun versichert bist) tun.
Das Erziehungsgeld wurde natürlich nach meinem Gehalt in A berechnet. Woher auch sonst. Schließlich hatte ich ja nie in D gearbeitet. Leider waren sich die Länder nicht einig, wer zahlt. Dies zögerte sich dann über Jahre hinaus. Irgendwann bekam ich eine richtig dicke Auszahlung. Den Hauptteil dabei zahlte D (Wohnsitz) und Österreich machte eine Zuzahlung, da dort ein höherer Betrag gezahlt wird. D.h., den Antrag dazu stellte ich in beiden Ländern an den entsprechenden Behörden.
Ach ja, Kindergeld zahlt nun auch D. Leider haben sie sich dazu erst durchgerungen, als die Große bereits fast 3 Jahre war und wir erhielten keine vollständige Nachzahlung.

Eine Grenzgänger Beratung gibt es bei uns in der Nähe nicht. Dafür viele Familien, bei denen es ähnlich kompliziert läuft, wie bei uns. Aber ebenso viele, die reibungslos die Gelder gezahlt bekommen.

Also lass Dich nie ärgern und vertrau einfach mal drauf, daß alles klappt.

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Re: Grenzgänger NL - Kompliziert!!!!

Antwort von jake94 am 20.01.2012, 22:59 Uhr

Hallo,

wir sind eine deutsch/niederländische Familie, die tagtäglich 'grenzpendeln'.
Ich kenne mich in vielen Dingen da schon recht gut aus, aber Dein 'Problem' ist schon recht schwierig.

Also es kommt erstens darauf an, wie lange Du schon als Uitzendkracht beschäftigt bist. In den ersten 26 Wochen gelten nämlich andere Regeln als danach.

Auch in NL darf Schwangeren nicht gekündigt werden!

Ich weiß nicht, wie gut Dein niederländisch ist, aber es gibt in NL eine Stelle, die sich 'Het juridisch Loket' nennt. Hier kannst Du Dir KOSTENLOS
Rat und Informationen über juristische Fragen oder Probleme holen, u.a. auch was Arbeit betrifft.
Du kannst dort anrufen oder ohne Termin hingehen

hier die Stellen:

http://www.juridischloket.nl/contact/bezoekhetjuridischloket/Pages/default.aspx

Ferner gibt es noch die FNV, eine Art Gewerkschaft, die so ziemlich ALLES wissen:

http://www.fnvbouw.nl/regio-oost/nieuws/pages/Brochure_over_grensarbeid_5.aspx

(einfach die Überschrift 'Gids voor de (mobiele) Europese werknemer anklicken).

Es gibt auch im Europäischen Parlament Anlaufstellen, z.B. könnte Dir evtl. ein gewisser Herr Ger Essers weiterhelfen:

Ger Essers Bureau Ria Oomen CDA EVP Rue Wiertz Bureau ASP 12 E 108 B 1047 Brussel www.riaoomen.nl Tel: 00 32 2 284 78 63 ria.oomen-ruijten@europarl.europa.eu

Aber: Das Uitzendbureau müsste Dir diese Informationen doch auch nennen können, oder?

LG
Kerstin

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Re: Grenzgänger NL - Kompliziert!!!!

Antwort von Breen84 am 21.01.2012, 11:56 Uhr

Hey ihr, super lieben dank für eure antworten!!! Ich weiss das es bei mir sehr kompliziert ist. arbeite seit 07.2009 in NL. also länger als diese 26wochen. zahle meine steuern in NL und bin bei CZ (NL Kankenkasse) und bei Techniker KK versichert. Wobei ich sagen muss, dass die TK nur mit der NL abrechnet, wenn ich beim arzt war.
Ich denke dann also mal dass ich bei einem BV das geld von der CZ bekommen würde.

Ich könnte mein Uitzendbüro nachfragen, aber ich habe angst, dass sie das an die firma weitergeben, da es sich um ein kleines büro handelt und die noch nicht so viele kunden haben - vertraue da keinem. wenn dann kann ich erst da nachfragen, wenn ich sicher schwanger bin. noch muss ich bis nächste woche warten.

naja, mit meinem niederländisch ist es nicht so gut, aber mein partner spricht fließend NL. dann könnte er mich ja zum termin begleiten.

das mit dem kindergeld habe ich bei meiner ersten tochter auch gehabt. D wollte nicht zahlen und NL auch nicht. bis die Niederländer mir einen Gesetzestext zugesandt haben indem steht, das seit Jan2009 (oder so) die D ämter zahlen müssen. das musste ich unserem Arbeitsamt erst mal erklären. hat mir natürlich keiner geglaubt und haben mich abgespeist -blöden hühner da. bis ich mich an die hauptzentrale in nürnberg gewandt habe. die kannten das gesetz und waren seeeeeeehr freundlich. und schwupps - mein geld wurde nachgezahlt!

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Re: Grenzgänger NL - Kompliziert!!!!

Antwort von jake94 am 21.01.2012, 12:20 Uhr

Hallo,

zum Thema Kindergeld könnte ich inzwischen ein Buch schreiben - das Problem ist eben, dass es zwar jede Menge Abkommen gibt, aber es ist schwer, jemanden zu finden, der sich wirklich auskennt :-(.

Es gibt ja bei der CZ in Sittard eine Stelle für Grenzgänger (dort werden die Arztrechnungen für Grenzgänger abgerechnet bzw. an die deutschen Krankenkassen weitergeleitet, ich hatte da neulich noch mit einem freundlichen Herren telefoniert, der sich sehr gut auskannte und mir in einer ebenfalls komplizierten Sache sehr weitergeholfen hat. Leider weiss ich den Namen nicht mehr, aber wenn Du kurz schilderst, worum es geht, wirst Du mit Sicherheit weiterverbunden.

LG
Kerstin

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Re: Grenzgänger NL - Kompliziert!!!!

Antwort von montpelle am 28.01.2012, 12:31 Uhr

"Bekomme ich dann trotzdem Geld während des Beschäftigungsverbotes?"

Du schreibst doch, dass du als Ausleihkraft nur Geld bekommst, wenn du auch tatsächlich arbeitest.
Wenn du ein Beschäftigungsverbot hast, arbeitest du doch auch nicht und bekommst somit auch kein Geld.

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