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Aufhebungsvertrag! Soll ich dass so stehen lassen?

Thema: Aufhebungsvertrag! Soll ich dass so stehen lassen?

Hallo, ich hätte gerne Eure Meinung zu meinem Aufhebungsvertrag! Kurz zu meiner Situation: Ich habe knapp 2Jahre im Vetrieb gearbeitet bevor ich Schwanger wurde und nacheinander 2 Kinder bekam. Jetzt ist mein beantragter Erziehungsurlaub bald vorbei (insg. 4Jahre)... Da es mir dort in der Firma nie wirklich gefallen hat ( das Betriebsklima) und die Anfahrt von meinem jetztigen Wohnort wäre eine Katastrophe (entw. lange im Stau stehen oder mit öfftl. Verkehr 3x umsteigen/ etw. mehr wie 1Std. Anfahrtsweg für ca. 40km), deshalb will ich da nicht wieder zurück!!! Im Aufhebungsvertrag steht jetzt drin: ... Frau XXX muss sich um die Betreuung ihrer zwei Kinder kümmern und kann deswegen die Arbeitsstelle in XXX nach dem Eriehungsurlaub nichtr antreten. ... Ich hatte geschrieben, dass das ältere Kind im Kindergarten wäre und die Betreuung der jüngeren noch nicht 100%ig gewährleistet! (Nach Ablauf des Erziehungsurlaubs) Die Anfahrt habe ich auch erwähnt! Mittlerweile haben wir eine feste Zusage für eine Betreuung beider Kinder ab Nov. 09 (von 7:00 - max. 16:30Uhr) Noch 4 Fragen: Muss ich mit dem Aufhebungsvertrag zum Amt??? Ab wann gehe ich da hin? Dann brauche ich wohl auch eine Bescheinigung, das die Kinder in der Kita unter sind, oder??? Des weiteren werde ich wohl mit einer Sperrfrist rechnen müssen wenn ich es so stehen lasse?! Ich möchte mich jetzt schon recht herzlich bei Euch für Eure Hilfe bedanken. LG Anna

Mitglied inaktiv - 24.09.2009, 00:57



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Also Aufhebungsvertrag war ziemlich dumm würd ich sagen. Denke mal das du da auf jeden Fall mit ner Sperre rechnen musst. Und auf jeden Fall SOFORT zum Amt. DIe Zusage für die Betreuung reicht zur Vorlage mein ich. LG Britta

Mitglied inaktiv - 24.09.2009, 10:35



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Meines Wissens gibts beim Aufhebungsvertrag immer erst einmal eine Sperre, die nur durch triftigen Grund aufgehoben werden kann.

Mitglied inaktiv - 24.09.2009, 11:48



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Eine Sperrfrist bekommst du so oder so. Es liegt dann im ermessen des Sachbearbeiters wie lang sie ist. Und schon aus den Grund würde ich den Satz so nicht stehen lassen. Wurde darauf bestehen das die Anfahrt als Hauptgrund genannt wird. Den Aufhebungsvertrag musst du vorzeigen, am besten sobald du ihn unterschreiben hast. alsame

Mitglied inaktiv - 24.09.2009, 21:48



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Den Vertrag würde ich nie und nimmer unterschreiben!!! Ich arbeite selbst als Personalsachbearbeiterin und mache häufiger Aufhebungsverträge und die beinhalten lediglich, dass "der Vertrag in beiderseitigem Einverständnis zum xx.xx.xxxx aufgelöst wird" Das reicht völlig!!!

Mitglied inaktiv - 24.09.2009, 21:57



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Hallo, man kann evtl. die Sperre beim Amt umgehen, wenn der Aufhebungsvertrag richtig formuliert wird. In etwa so: "Auf Veranlassung des Arbeitgebers zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung" Aber bitte frag dazu einen Anwalt! Alle anderen Gründe haben in einem Aufhebungsvertrag nichts zu suchen. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 24.09.2009, 22:16