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Geschrieben von cossi72 am 14.03.2010, 20:42 Uhr

Kündigungsfrist oder Abfindung

Hallo,

ich bin seit knapp 20 Jahren in einer Firma (70 MA) beschäftigt, davon 9 Jahre Vollzeit, dann auf 400 Euro-Basis bzw. als Midi-Job. Der Vollzeit-Arbeitsplatz wurde damals mit einer kleinen Abfindung in einen Teilzei-Arbeitsplatz umgewandelt. Nun möchte mich der AG nach Ende des Erz.urlaubs (der schon 2x von AG mit meinem Einverständnis verlängert wurde) anscheinend nicht mehr beschäftigen. Wie könnte der AG reagieren. Mir eine Abfindung anbieten evtl.? Oder mir am 1. Arbeitstag kündigen? Da hätte ich dann ja auf jeden Fall eine längere Kündigungsfrist. Ich hab im Laufe der Woche ein Gespräch mit dem AG und möchte bereits etwas gerüstet sein. Was wäre günstiger im Hinblick auf Arbeitslos melden? Laut Aussage meines Chefs vor einigen Jahren zählt er die Betriebszugehörigkeit erst wieder neu ab Beginn der Teilzeit-Tätigkeit 1999.

Vielleicht kennt sich hier jemand aus.

Danke schonmal im voraus.

LG, cossi72

 
6 Antworten:

Re: Kündigungsfrist oder Abfindung

Antwort von alsame am 14.03.2010, 22:17 Uhr

Es gibt einmal die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrages. Das heißt ihr einigt euch im gegenseitigen einvernehmen, natürlich auch auf eine angemessene Abfindung. Leider bekommst du in diesem Fall eine Sperre von 3 Monaten, also 3 Monate kein Geld. Besser ist er kündigt dich. Wenn er dir keine Abfindung anbietet, kannst du diese dann einklagen.
Was die Betriebszugehörigkeit angeht, kommt es darauf an was du damals unterschrieben hast. Hört sich für mich ganz danach an das ihr damals einen Aufhebungsvertrag gemacht habt und du dann einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben hast. Wenn das so ist, hat dein Chef völlig recht. Wenn du aber nur eine Arbeitszeitänderung unterschrieben + einen kleinen Bonus kassiert hast, dann zählt die volle Zeit.

alsame

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Re: Kündigungsfrist oder Abfindung

Antwort von Tinai am 15.03.2010, 11:40 Uhr

Hallo,

Du solltest Dir bei dem Gespräch alles in Ruhe anhören, evtl. auch um ein schriftliches Angebot bitten, aber auf keinen Fall bereits eine Entscheidung treffen.

Dafür solltest Du Dir zunächst Rat bei einem Rechtsanwalt holen.

Gruß Tina

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Re: Kündigungsfrist oder Abfindung

Antwort von Janina80 am 16.03.2010, 17:27 Uhr

Deine ganze Tätigkeit zählt. Ich habe auch 9 Jahre in einer firma gearbeitet, habe 3 Monate ( gesetzliche) Kündigungsfrist gehabt, meist wird man dafür bezahlt freigestellt ( du mußt ja auch zu Ämtern, dich vorstellen, bewerbungen etc.) Dann gabs ein halbes bruttogehalt pro Beschäftigungsjahr als Abfindung. das ist die regelabfindung, die du auch einklagen kannst. Wichtig ist, daß du spätestens 3 Wochen nach der Kündigung dann Kündigungsschutzklage mit hilfe eines Anwaltes beim Arbeitsgericht einreichst.

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Re: Kündigungsfrist oder Abfindung/An alsame

Antwort von Janina80 am 16.03.2010, 17:31 Uhr

Stimmt nicht, wenn man ansonsten die betriebliche Kündigung erhalten hätte, bekommst du keine Sperre. Glaube Paragraph 144 3. Sozialgesetzbuch. Und bei Kündigung, gilt immer die gesetzliche. Egal was man unterschrieben hat !!! Die gesetzliche darf keinesfalls unterschritten werden.
Bitte informier dich, wenn du einfach etwas behauptest, was nicht stimmt.

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Re: Kündigungsfrist oder Abfindung/An Janina80

Antwort von alsame am 18.03.2010, 14:35 Uhr

Wie soll sie nachweisen das eine betriebliche Kündigung in dem Gespräch auch zur Option stand????
Und was die Betriebszugehörigkeit angeht, kommt es ebend schon drauf an was sie damals unterschrieben hat. War es ein neuer Arbeitsvertrag, wird ihr Chef nicht so blöd gewesen sein und hat in diesem Vertrag die Betriebszugehörigkeit weiterlaufen lassen.
Ansonsten verstehe ich nicht was du willst. Vielleicht fang du erstmal an etwas deutlicher zu schreiben.

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Kündigung inkl. Abfindung wird er Dir schon

Antwort von minett2 am 23.03.2010, 15:25 Uhr

anbieten, wenn er Dich loswerden will.
Kündigungsfrist nach 10 Jahren Zugehörigkeit waren 4 Monate.
Also muss er Dich für eine Frist von 4 Monaten kündigen und freistellen.
Er sollte Dir betriebsbedingt kündigen und Dich widerruflich freistellen, sonst zählst du ab sofort arbeitslos, wichtig NICHT UNWIDERRUFLICH freistellen lassen.
1/2 Gehalt pro Jahr ist super. würde ich auch annehmen, wird dann auch nicht angerechnet, da er Dich betriebsbedingt kündigt.
Nach Erhalt der Kündigung hast du 3 Tage, um es beim Arbeitsamt zu melden!!!!

lg

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