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Geschrieben von kati am 21.05.2009, 14:13 Uhr

gesetz. Kündigungsfristen auf dem Bau auch 4 Wochen??

Hallo,
mein Mann (Fliesenleger) hat ein Angebot einer anderen Firma was er gerne machen möchte, wie ist das mit Kündigung? Er hat KEINEN schriftlichen Arbeitsvertrag bei seinem jetzigen AG, 4 Wochen zum Monatsende sind da richtig oder??? Er könnte nämlich zum 01.07. anfangen!
Oh bitte bitte sagt mir das ich richtig liege!!

Kati

 
11 Antworten:

Re: gesetz. Kündigungsfristen auf dem Bau auch 4 Wochen??

Antwort von Leon2001 am 21.05.2009, 16:48 Uhr

Hallo

mein Mann war und ist auf dem Bau. Er hatte 2 Wochen Kündigungsfrist. Ich denke es kommt auf die Branche an. Er war/Ist Baggerführer


LG Bianca

P.S. Handwerkskammer mal anrufen und nachfragen

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Re: gesetz. Kündigungsfristen auf dem Bau auch 4 Wochen??

Antwort von Vierermama am 22.05.2009, 10:49 Uhr

Ich kenne das so.KEINEN AV dann kann man sofort aufhören. Aber notfalls würde ich auch noch mal bei der handwerkskammer nachfragen

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Also mein Mann ist

Antwort von LeRoHe am 22.05.2009, 13:21 Uhr

Kommunikationselektroniker und der hatte laut Arbeitsvertrag und dem Verband für Elektro eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende. Aber denke, dass es innerhalb der Branchen des Handwerks auch verschiedene Fristen gibt. Würde bei der zuständigen Handwerkskammer anrufen, und dort nachfragen, was gesetzlich festgelegt ist und dass dann aber auch in der Kündigung zitieren.

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kati

Antwort von pickpick am 22.05.2009, 23:36 Uhr

Huhu,

was 90 % der Arbeitnehmer nicht wissen, ist dass sich ein Arbietnehmer an gar keine Kündigungsfrist halten muss. Wir sind Arbeitgeber und haben ab und an damit zu tun. Die Kündigung geht am 27.03. ein mit Kündigung zum 31.03.! Da können wir als AG zwar klagen, wüden aber eiskalt verlieren. Und ohne AV sind fristen eh hinfällig!!!

Alles gute für den neuen Job!

Viele Grüße

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Re: @pick -- falsch

Antwort von ferkelchen am 23.05.2009, 7:11 Uhr

das kommt drauf an was im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Bei mir steht direkt drin, 3 Monate für beide Parteien

LG

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Re: gesetz. Kündigungsfristen auf dem Bau auch 4 Wochen??

Antwort von ny152 am 23.05.2009, 14:22 Uhr

jetzt frag ich mal ganz laienhaft: warum hat er denn keinen schriftlichen arbeitsvertrag???

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@ferkelchen

Antwort von pickpick am 23.05.2009, 15:06 Uhr

Ja, du hats schon recht, das steht normalerweiße als Strandartformulierung drin. Aber es muss sich nur der AG daran halten. Wir sind dreimal vor Gericht gezogen, und haben ein mal gewonnen, da war der AN dann ab dem nächsten Tag bis zur gesetzlichen Frist krankgeschrieben und wir mussten den Lohn weiter zahlen und zweimal haben wir eiskalt verloren. Es wird die kein AG was tun, wenn du sofort kündigst, weil sie die folgen kennen und die teurer sind, als wenn du den gleich gehen lässt!

Viele Grüße

Jenny

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Re: gesetz. Kündigungsfristen auf dem Bau auch 4 Wochen??

Antwort von Moneypenny77* am 24.05.2009, 8:23 Uhr

Weil das, u.a. auf dem Bau, schlichtweg nicht immer üblich ist. Da kommst du morgens hin, man läßt dich probearbeiten und wenn du deine Sache gut machst, dann kannst du halt bleiben und kriegst deine Lohntüte. Handschlag darauf und gut ist.

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Re: gesetz. Kündigungsfristen auf dem Bau auch 4 Wochen??

Antwort von ny152 am 24.05.2009, 10:29 Uhr

aber dann hat man auch keine kündigungsfrist, oder? wenn es so läuft, muss doch der AN von jetzt auf gleich gehen können - und der AG ihn von jetzt auf gleich rauswerfen können.

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Re: gesetz. Kündigungsfristen auf dem Bau auch 4 Wochen??

Antwort von Claudia_Felix am 25.05.2009, 14:20 Uhr

Also, hier sind ganz viele Irrtümer im Umlauf.

Man muss nicht unbedingt einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Es gibt kein Schriftformerfordernis bei Dienstverträgen (naja, das Nachweisgesetz, aber da dient anderen Zwecken).

Also er hat einen Arbeitsvertrag.

Zu den Kündigungsfristen:

Ich ziere § 622 Abs. 1 BGB:" Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden."

Also kann er zum 30.06.kündigen.

Die Frist gilt übrigens für Arbeitgeber genauso wie für Arbeitnehmer!

LG
Claudia

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Re: gesetz. Kündigungsfristen auf dem Bau auch 4 Wochen??

Antwort von kathy508 am 27.05.2009, 13:17 Uhr

Aber der Tarifvertrag der IB-Bau sagt:

Wenn Arbeitsvertrag, dann gelten die Kündigungsfristen, die drinstehen.

Wenn kein Arbeitsvertrag dann 12 Werktage zu dem Tag wie er möchte, kein fester Termin. Und 12 Werktage heißt ja einschl. Samstag also zwei Wochen.
Ich arbeite im Straßen- und Tiefbau, allerdings im Büro.

Ich habe keinen Arbeitsvertrag, wurde nach der Ausbildung übernommen und bin im August 14 Jahre hier.

Wenn ich kündige gilt der Tarifvertrag, d.h. ich muss 12 Werktage als Kündigungsfrist einhalten.

Wenn mein AG kündigt, sind die Kündigungsfrisen an die Betriebszugehörigkeit nach dem 25. Lebensjahr gebunden. Ich bin da etwas angeschissen. Ich bin fast 14 Jahre dabei, werde im August aber erst 31. Mein AG muss bei mir aber mind. 2 Monate Kündigungsfrist einhalten, ich nur 2 Wochen (= 12 Werktage).

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