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Geschrieben von Urmel_1 am 19.05.2009, 11:44 Uhr

Teilzeit leider nicht möglich, was jetzt

Hallo,
meine Elternzeit läuft zum 23.07 aus, ich war/bin in einer großen Firma beschäftigt,
1500 Mitarbeiter, 250 im Angestelltenbereich, ca 40 in "meiner" Abteilung und bin jetzt 17 Jahre Vollzeit im Büro Beschäftigt gewesen.....
nun wusste ich schon von Anfang an das es sehr schwierig ist nach der Elternzeit Teilzeit wieder einzusteigen, hatte aber Anfang des Jahres ein Gespräch mit meinem Abteilungsleiter der Sagte: alles kein Problem, wie wollen sie denn Arbeiten bla bla.. also hatte ich Hoffnung das es wieder erwartend doch etwas werden könnte..Ich habe für meine Maus einen KiGa platz und hatte mich auch schon auf den Arbeitsbeginn gefreut,
jetzt hatte ich ein Gespräch mit unserer Personalabteilung, Teilzeit ist nicht möglich.
Sie haben mir einen Aufhebungsvertrag und eine Abfindung angeboten, ich habe also nur die Möglichkeit das Angebot anzunehmen oder zu Klagen, bis die Klage durch ist muß ich dann vollzeit arbeiten, und das kann dauern...
Außerdem macht die Firma, wie so fiele, Kurzarbeit und es sieht auch nicht besonders gut aus.
Ich müsste also versuchen einen 45 Stunden Platz für meine Tochter zu bekommen, sie müsste jeden Tag von 7-16:30 in den KiGa, dann ist aber weder eingekauft noch irgendetwas in Haus und Garten (großer Garten) erledigt,
also haben mein Mann und ich gesagt, Arbeiten ja aber nur Teilzeit..., er ist jeden Tag von 6:00 bis 19:00 weg.
Was mich daran besonders ärgert ist , ich habe zu meiner Ausbildung einige zusätzliche Schulungen und habe immer gerne gearbeitet, mein Chef war immer super zufrieden mit mir, Überstunden und und und waren für mich nie ein Thema, mein Chef hat nur leider keinen Einfluss auf die Entscheidung.
Klagen haben vor mir schon einige versucht, alle ohne erfolg, nur das die sich auch nicht mehr da Bewerben brauchen wenn es dann mal wieder besser wird.
Ich bin etwas ratlos ob ich das Angebot annehmen soll... und weiß auch nicht was danach auf mich zu kommt.
Es wird von der Firma so geregelt das ich keine Sperrzeit bekomme und die Abfindung nicht angerechnet wird...
wer hat auch solche Erfahrungen gemacht ??
ist das die "Strafe" dafür das man für sein Kind da sein will und die Möglichkeit hat 3 Jahre zu Hause zu bleiben
Als Frau bist du doch wenn man eine Fam. haben möchtest am ar...
wie kommt ihr damit klar, es kommen dann solche fragen wie : wieso gehst du dann nicht voll Arbeiten ??
Ganz einfach.. wir haben sehr sehr lange auf unsere Maus warten müssen und ich möchte sie nicht nur zum ins Bett bringen haben, ich will für sie da sein, aber ich möchte auch Arbeiten, eben nur nicht 40 Stunden die Woche + jeden Tag einen weg von min. 1 Stunde.
Ich bin so wütend, sauer, traurig, kann es denn richtig sein das man gut ausgebildete Fachläute nicht braucht
und ich mich bis zur Rente mit Aushilfstätigkeiten zufrieden geben muß. Wenn ich jetzt noch länger "Raus" bin brauche ich auch nicht hoffen das mich noch einer in meinem Beruf (Konstruktion) einstellt.
Sorry, ist doch sehr lang geworden, aber es mußte jetzt mal raus
LG

 
5 Antworten:

Re: Teilzeit leider nicht möglich, was jetzt

Antwort von LeRoHe am 19.05.2009, 12:17 Uhr

Also 1: Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen der Weigerung eines Arbeitnehmers, von einem Vollzeit- in ein Teilzeitarbeitsverhältnis oder umgekehrt zu wechseln, ist unwirksam. Jedoch bleibt das Recht des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis aus anderen Gründen zu kündigen, unberührt.

Dann 2: Gesetz über Teilzeitarbeit (TzBfG)
§ 6 Förderung von Teilzeitarbeit
Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmern, auch in leitenden Positionen, Teilzeitarbeit nach Maßgabe dieses Gesetzes zu ermöglichen.

§ 8 Verringerung der Arbeitszeit
(1) Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird.
(2) Der Arbeitnehmer muss die Verringerung seiner Arbeitszeit und den Umfang der Verringerung spätestens drei Monate vor deren Beginn geltend machen. Er soll dabei die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben.
(3) Der Arbeitgeber hat mit dem Arbeitnehmer die gewünschte Verringerung der Arbeitszeit mit dem Ziel zu erörtern, zu einer Vereinbarung zu gelangen. Er hat mit dem Arbeitnehmer Einvernehmen über die von ihm festzulegende Verteilung der Arbeitszeit zu erzielen.
(4) Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. Die Ablehnungsgründe können durch Tarifvertrag festgelegt werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen über die Ablehnungsgründe vereinbaren.
(5) Die Entscheidung über die Verringerung der Arbeitszeit und ihre Verteilung hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Verringerung schriftlich mitzuteilen. Haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht nach Absatz 3 Satz 1 über die Verringerung der Arbeitszeit geeinigt und hat der Arbeitgeber die Arbeitszeitverringerung nicht spätestens einen Monat vor deren gewünschtem Beginn schriftlich abgelehnt, verringert sich die Arbeitszeit in dem vom Arbeitnehmer gewünschten Umfang. Haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Verteilung der Arbeitszeit kein Einvernehmen nach Absatz 3 Satz 2 erzielt und hat der Arbeitgeber nicht spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Arbeitszeitverringerung die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit schriftlich abgelehnt, gilt die Verteilung der Arbeitszeit entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers als festgelegt. Der Arbeitgeber kann die nach Satz 3 oder Absatz 3 Satz 2 festgelegte Verteilung der Arbeitszeit wieder ändern, wenn das betriebliche Interesse daran das Interesse des Arbeitnehmers an der Beibehaltung erheblich überwiegt und der Arbeitgeber die Änderung spätestens einen Monat vorher angekündigt hat.
(6) Der Arbeitnehmer kann eine erneute Verringerung der Arbeitszeit frühestens nach Ablauf von zwei Jahren verlangen, nachdem der Arbeitgeber einer Verringerung zugestimmt oder sie berechtigt abgelehnt hat.
(7) Für den Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gilt die Voraussetzung, dass der Arbeitgeber, unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt.


Meinem Arbeitgeber habe ich damals meinen Antrag in Bezug auf eben jenes Gesetz überreicht, allerdings hatte ich bis vor nem dreiviertel Jahr mit Kleinkind über 42 h in der Woche gearbeitet und habe dann im September auf 30 h reduziert. Ich habe zwar meine Arbeit schon bei 42 h kaum geschafft, aber nicht eingesehen, warum man nicht meinem Vorschlag gefolgt ist, mir ne Teilzeitkraft dazuzusetzen. Tja, hab den Spieß umgedreht, sie mussten gezwungenermaßen eine Vollzeitkraft einstellen.
Mir wurde damals vom AG nur gesagt, ob ich denn nicht wüsste, dass eine Reduzierung mein absolutes Recht wäre....

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Re: LeRoHe

Antwort von Urmel_1 am 19.05.2009, 12:28 Uhr

Danke für deine schnelle Antwort, ja ich kenne diese Gesetze,
§ 8 , 4 :Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht.

Und damit ist er jedesmal durchgekommen....
Also unterschreiben oder Klagen ohne aussicht auf erfolg...

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Re: Teilzeit leider nicht möglich, was jetzt

Antwort von Luni2701 am 19.05.2009, 23:38 Uhr

Naja, aber wenn doch eh kurzarbeit angesagt ist, kann ja soooo viel nicht zu tun sein, dass er dich als vollzeitkraft bräuchte.
Ich glaube, ich würde klagen, denn selbst wenn du die veringerung der AZ verlierst, kannst du vor Gericht ja trotzdem noch die abfindung rausholen, oder nicht?

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Re: Teilzeit leider nicht möglich, was jetzt

Antwort von Urmel_1 am 20.05.2009, 12:42 Uhr

Hallo,
leider ist es so das wenn ich die Klage auf AZ verliere bekomme ich auch keine Abfindung.....
ich werde es wohl unterschreiben.

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nur aus dem Gefühl heraus

Antwort von anna_c am 21.05.2009, 16:57 Uhr

Hallo Urmel aus dem Eis

das rechtliche ist ja erläutert worden, dem ist nichts hinzuzufügen.

Da Deine Firma KA macht, bist Du vermutlich im Automobilbereich, Zulieferer oder Maschbau beschäftigt. Da dort momentan echte (auch langfristig) Krise mit Aufträgen ist, versucht man, mit allen halbwegs legalen Mitteln Leute zu Abfindungsverträgen zu bewegen. (ich sitz auch auf der AG Seite:-) )

Bevor Du irgendwas unterschreibst:
Wenn Du innerlich schon gekündigt hast und eigentlich doch lieber ganz zu hause bleibst mach Dir bewusst dass es superschwer ist wieder reinzukommen (siehe in diesem Forum)
Habt Ihr einen Betriebsrat den Du schon eingeschaltet hast? War einer von denen bei Deinem Gespräch bei?
Was mich wundert ist, dass sie Dir Teilzeit so vehement verweigern, mit der Begründung, dass sie erhöhte Kosten haben, bei einem Betrieb Deiner Grössenordnung ist das eigentlich unwahrscheinlich. Denk nochmal über das Gespräch nach: wie waren die Formulierungen der Personaler und des Chefs? Geben Sie es Dir schriftlich dass es ein unverhältnismässig grosser Aufwand ist ? Und so ein Unsinn, Dir einen Vollzeitarbeitsplatz anzubieten und Dich dann in KA zu nehmen, was derzeit für einen Arbeitgeber schweine teuer ist. Da ist was faul.

Kannst mir gern PN schicken

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