Geschrieben von tabeamutti am 02.04.2012, 18:21 Uhr |
Befristeter Arbeitsvertrag
Hallo,
ich arbeite seit 2 Jahren als Minijob bei der Diakonie/amb. Pflege.
Als erstes habe ich einen befristeten Vertrag bekommen für 12 Mon. Dann nochmal für 12 Mon, die am 29.02.2012 abgelaufen sind.
Ich habe jetzt keine Rückmeldung gekriegt, was weiter läuft, stehe aber weiter im Dienstplan.
Kann ich jetzt nochmal eine 3. Verlängerung kriegen? Oder wie läuft das?
Weiß das jemand?
LG tabeamutti
Re: Befristeter Arbeitsvertrag
Antwort von bleibcoolMama am 02.04.2012, 18:47 Uhr
Liebe Tabeamutti,
dein Vertrag läuft jetzt ohne Befristung weiter.
Ich wundere mich nur etwas, dass weder Du noch Dein Vorgesetzter das vorher mal angesprochen haben.
Liebe Grüße,
bcMama
Re: @bleibcoolMama
Antwort von tabeamutti am 03.04.2012, 8:27 Uhr
Hallo,
ich hab mal, vor Wochen, gesagt, bals läuft der Vertrag aus, ob ich mir was Neues suchen muss.
Da hab ich ein kopfschütteln gekriegt, aber ohne weiteren Kommentar.
Und z.Zt. ist ja in der Arbeitswelt alles(un)möglich.
Danke für Deine Antwort ;-))
Tabeamutti
Re: Befristeter Arbeitsvertrag
Antwort von Tinai am 03.04.2012, 10:03 Uhr
Wenn Du weiter im Dienstplan stehst und Deine Arbeitsleistung angenommen wird, dann hast Du jetzt einen unbefristeten Vertrag - auch wenn Dir nachher jemand etwas anderes weis machen will.
Re: Befristeter Arbeitsvertrag
Antwort von speedy am 04.04.2012, 9:59 Uhr
Hi,
das würde dann automatisch bedeuten, dass ein unbefristeter Vertrag vorliegt. Ich würde mir aber zu Beweiszwecken auf jeden Fall Kopien vom Dienstplan machen und eine Art Tagebuch führen, wann der Dienstplan aushing, wann der alte Vertrag endete und wann die neuen Einsätze bzw. Gespräche mit der Leitung waren/sind.
Nach 3-4 Wochen würde ich dann freundlich schriftlich um die Übersendung des Arbeitsvertrages bitten.
Gruß, Speedy
Re: Befristeter Arbeitsvertrag
Antwort von Kristen am 04.04.2012, 10:45 Uhr
Hallo,
ein befristeter Arbeitsvertrag kann nur zwei Mal gemacht werden, danach hast Du einen Anspruch auf einen unbefristeten Vertrag.
@kristen
Antwort von speedy am 04.04.2012, 11:18 Uhr
Hi,
das mit der 2-maligen Befristung stimmt nur bedingt, es kommt dann noch auf den Grund der Befristung und die Formalia an. Es gibt Kontexte, in denen arbeiten die Leute über 15 Jahre beim gleichen AG in der gleichen Funktion und sind immer noch befristet - und das völlig legal.
Wenn die Befristung ohne Begründung erfolgt, dann stimmt deine Aussage.
Gruß, Speedy
Ergänzung
Antwort von Chrissie3 am 04.04.2012, 13:56 Uhr
eine dreimalige Verlängerung ohne Sachgrund ist möglich, aber nur bis zu 2 Jahre.
Die Fragestellerin scheint aber nach Ablauf der Befristung weiter beschäftigt worden zu sein. Unabhängig davon, ob vorher ein Sachgrund vorgelegen hat, (der rechtlich erstmal halten muss) hat sie nun eine unbefristete Beschäftigung.
Viele Grüße
Chrissie
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