Geschrieben von speedy am 22.04.2014, 21:21 Uhr |
Elternzeit / Elterngeld HILFE!!!
Hi,
der Bezug von Elterngeld ist unabhängig davon, ob du nach der Geburt formal noch eine Arbeitsstelle hast oder nicht. Wenn dein Mann 2 Monate EG in anspruch nimmt, hast du Anspruch auf 12 Monate (davon wird allerdings das MuSchu-Geld abgezogen in den ersten 8 Wochen).
Wenn du jetzt schon weißt, dass du nicht wieder dort arbeiten möchtest, würde ich das durchaus auch so kommunizieren, trotzdem würde ich 3 Jahre Elternzeit ankündigen und ggf. direkt die Kündigung zum Ende der Zeit mit abgeben. Versicherungstechnisch bist du damit auf der sicheren Seite. Du könntest dich zwar ggf. auch bei deinem Mann mitversichern, doch was, wenn er in die private KV wechseln könnte und du müsstest dich dann auf eigene Kosten in der gestzl. KV versichern?
Wenn du dann woanders arbeiten möchtest, kannst du immer noch vorzeitig (in der EZ) beim alten AG kündigen bzw. die Genehmigung für eine Tätigkeit bei einem anderen AG bekommen.
Gruß, Speedy
- Elternzeit / Elterngeld HILFE!!! - lillyfee2007 22.04.14, 17:58
- Re: Elternzeit / Elterngeld HILFE!!! - speedy 22.04.14, 21:21
- Re: Elternzeit / Elterngeld HILFE!!! - desireekk 23.04.14, 10:27
- VIELEN DANK!!! - lillyfee2007 24.04.14, 13:43
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