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Geschrieben von kirshinka am 17.06.2014, 22:22 Uhr

Arbeitslosengeld steht nur für die zeit zu, die man auch arbeiten würde

Also wenn man Teilzeit Arbeit sucht gibt's entsprechend auch ALG 1 für Teilzeit.

Ich finde auch sie sollte sich was neues suchen.

Das Problem dürfte dann aber sein, dass sie ja während der Kündigungsfrist dann vollzeit arbeiten muss. Kann sie das nicht, kann sie fristlos gekündigt werden und erhält wegen eigenen Verschuldens (Arbeitsverweigerung) eine Sperre!

 
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