Geschrieben von Mugi0303 am 18.06.2014, 19:40 Uhr |
Das habe ich im Netz gefunden:
Quelle: www.elternzeit.de
"Einer Kündigung von Seiten des Arbeitnehmers steht hingegen auch während der Elternzeit nichts im Weg. Der Arbeitnehmer kann jederzeit zum Ende der Elternzeit kündigen. Dabei sollte mindestens eine Dreimonatsfrist bis zum Ende der Elternzeit eingehalten werden. Eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. Eine Kündigung bedarf nicht zwingend der Schriftform, sondern kann auch mündlich ausgesprochen werden. Zur Sicherheit sollte dennoch eine schriftliche Kündigung vorgezogen werden.
Möchte ein Arbeitnehmer früher aus dem Betrieb ausscheiden, also vor dem Ablauf der Elternzeit, ist dies nur durch eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber möglich. In diesem Fall müssen keine Kündigungsfristen eingehalten werden. Eine Kündigung vor dem Ablauf der Elternzeit kann dann gegeben sein, wenn der Arbeitnehmer eine Beschäftigung in einem anderen Betrieb anstrebt, die bereits während der verbleibenden Elternzeit beginnen soll.
Kündigt ein Arbeitnehmer von sich aus ein Arbeitsverhältnis, steht ihm normalerweise innerhalb einer Sperrfrist von drei Monaten kein Arbeitslosengeld zu. Diese Sperrfrist entfällt jedoch, falls der Betrieb keine Arbeitszeiten bietet, die sich mit der Betreuung des Kindes vereinbaren lassen. "
- Nach Elternzeit will die Chefin nicht "VOLLZEIT" - Seute 17.06.14, 11:47
- Re: Nach Elternzeit will die Chefin nicht "VOLLZEIT" - kirshinka 17.06.14, 12:21
- Die Chefin will die Teilzeit - und dann noch zu unmöglichen Zeiten - Trini 17.06.14, 12:56
- Re: Die Chefin will die Teilzeit - und dann noch zu unmöglichen Zeiten - kirshinka 17.06.14, 13:34
- Die Chefin will die Teilzeit - und dann noch zu unmöglichen Zeiten - Trini 17.06.14, 12:56
- Re: Nach Elternzeit will die Chefin nicht "VOLLZEIT" - bine+2kids 17.06.14, 13:34
- Re: Nach Elternzeit will die Chefin nicht "VOLLZEIT" - Luni2701 17.06.14, 16:38
- Re: Nach Elternzeit will die Chefin nicht "VOLLZEIT" - Johanna3 17.06.14, 18:50
- Arbeitslosengeld steht nur für die zeit zu, die man auch arbeiten würde - kirshinka 17.06.14, 22:22
- Re: Nach Elternzeit will die Chefin nicht "VOLLZEIT" - Luni2701 17.06.14, 16:38
- Re: Nach Elternzeit will die Chefin nicht "VOLLZEIT" - seestern1978 18.06.14, 14:44
- Ich fand das auch nicht OK, der AP da etwas zu unterstellen... - MM 18.06.14, 22:57
- Re: Nach Elternzeit will die Chefin nicht "VOLLZEIT" - seestern1978 18.06.14, 14:51
- Re: Nach Elternzeit will die Chefin nicht "VOLLZEIT" - Mugi0303 18.06.14, 19:37
- Re: Das habe ich im Netz gefunden: - Mugi0303 18.06.14, 19:40
- Re: Nach Elternzeit will die Chefin nicht "VOLLZEIT" - kirshinka 17.06.14, 12:21
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