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Geschrieben von tabeamutti am 05.06.2014, 11:53 Uhr

450€ auf Steuerkarte - geht das?

Hallo,

hab da mal eine Frage.
Und zwar, ist es möglich, 450€ - also eigentlich Minijob - ganz normal zu versteuern auf Stk?
Oder sagt dann das Finanzamt nein, geht nicht? Ist man "gezwungen" bis 450€ auf Minijob Basis zu arbeiten?

Danke + LG
tabeamutti

 
10 Antworten:

Re: 450€ auf Steuerkarte - geht das?

Antwort von shinead am 05.06.2014, 15:44 Uhr

Laut Minijobzentrale kannst Du wählen: http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/18_steuerrecht/node.html

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Re: 450€ auf Steuerkarte - geht das?

Antwort von speedy am 05.06.2014, 20:36 Uhr

Ja, ist möglich und für den AG sogar günstiger, dafür aber mehr Aufwand in der Administration.
Gruß, Speedy

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Auch Frage dazu

Antwort von Oktaevlein am 05.06.2014, 21:05 Uhr

Ich mache mir zur Zeit auch Gedanken zu dem Thema. Ich habe mich nämlich auf eine Stelle mit knapp 10 Stunden beworben und ich denke, es liegt monatlich unter 450 €.

Dennoch sagte man mir auf meine Nachfrage, dass es ein sozialversicherungspflichtiger Job wäre.Bei Steuerklasse V ist es dann aber doch so, dass ich unterm Strich weniger raus habe bei gleichem Brutto.

Gäbe es denn trotzdem auch Vorteile für mich? Z. B. Einzahlung in Rente, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall usw.??? Oder könnte ich auch verlangen, auf Minijob-Basis zu arbeiten?

Habe bisher immer Vollzeit bzw. geringfügig in der Elternzeit gearbeitet. Kenne mich daher nicht ganz so aus. Es wäre jetzt ein neuer Arbeitgeber.

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Re: Auch Frage dazu

Antwort von ursel am 05.06.2014, 23:06 Uhr

wenn es sozialversicherungspflichtig ist, liegt dein Lohn auch über 450 Euro. D. h. du bist selbst und mit Anspruch auf Krankengeld versichert und zahlst auch Beiträge zur Rente und in die Arbeitslosenversicherung ein. Unterm Strich kann es schon sein, dass du damit weniger Netto hast, weil du ja auch versteuern mußt. Beiträge zur Rentenversicherung zahlst du hier wie dort. Während dein Anteil bei über 450 Euro bei 9,45% liegt, sind es bei der geringfügigen Beschäftigung 3,9%.
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall muß in beiden Fällen geleistet werden, beim versicherungspflichtigen Job hast du jedoch noch Anspruch auf Krankengeld. Und wenn du in die Arbeitslosenversicherung einzahlst, hast du ja dann auch dort Ansprüche.

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@ursel

Antwort von SEAGLD am 07.06.2014, 5:15 Uhr

Das stimmt so pauschal NICHT!
450,-€ zu verdienen heißt nicht dass es ein Mini Job ist wo Pauschalabgaben seitens des AG geleistet werden.
Man kann auch TZ mit einem Brutto untee 450,-€ arbeiten. Dann muss man eben entsprechend Sozialabgaben und Steuern zahlen, hat netto weniger ist dafür aber kranken-, renten- & arbeitslosenversicht.


LG Sabine

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Re: @ursel

Antwort von mondstaub am 07.06.2014, 10:38 Uhr

Genau wie SEAGLD sagt, hab ich auch schon gemacht.

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@SEAGLD

Antwort von Oktaevlein am 07.06.2014, 11:50 Uhr

Darf das der Arbeitgeber denn einseitig bestimmen, ob Minijob oder sozialversicherungspflichtig? Oder darf ich mir das "aussuchen", falls Bruttolohn unter 450, -? Denn krankenversichert könnte ich ja auch in der Familienversicherung sein und in die Rente kann ich ja auch bei einem Minijob einzahlen....

Wobei ich immer noch hoffe, dass Brutto mehr als 450, - wäre. Aber ich hab den Job ja bis jetzt noch nicht mal.

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Re: @ursel

Antwort von ursel am 08.06.2014, 0:12 Uhr

kenne nur zwei Möglichkeiten, wo man unter 450 Euro pflichtig ist.
wenn es eine Berufsausbildung ist oder es ein Job ist über 400 aber nicht über 450 Euro, der bisher pflichtig war (vor der Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze auf 450 Euro).

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Re: @ursel

Antwort von SEAGLD am 08.06.2014, 22:01 Uhr

Nein, alleine bestimmen kannst Du das nicht.
Das ist eine Sache die man absprechen muss und die vertraglich festgehalten werden sollte. Grundsätzlich kann der AG natürlich sagen ICH will es nur so und entweder machen sie es so oder ich suche mir jemand anderen.
Mein Mann selbst arbeitet neben seinem Gewerbe für einen Zeitungsverlag. Er hat vorher darum gebet bitte nicht geringfügig beschäftigt zu werden sondern generell sozialversicherungspflichtig damit er sich wegen des Gewerbes nicht selbst versichern muss. Das geht problemlos. Die meisten wollen das nur nicht (AN) weil es im Mini Job letztlich mehr Geld gibt als wenn es abgabenpflichtig gemacht wird.


LG Sabine

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jetzt bin ich grad sprachlos: genau diese Frage hab ich bei meiner KK gestellt

Antwort von lady26 am 14.06.2014, 19:11 Uhr

und ich bekam als Antwort : NEin das geht nicht, ich muss wenn dann 451 Euro Brutto haben.
Ich soll nach meiner Elternzeit über 450 Euro arbeiten, damit ich weiter bei der KK bleiben kann sonst müsst ich mich freiw. ges. versichern oder mit meinem Mann in die private gehen..darum fragte ich ob ich nicht die 450 einfach versteuern könnte weil ich sonst eben dann mehr Stunden arbeiten müsste damit ich drüber komme und ich mit den beiden Kindern das nicht hinbekomme. Die sagten mir dann ganz klar das dies nicht ginge.

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