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Geschrieben von speedy am 27.02.2013, 9:13 Uhr

@ALF

Hi,
der Grat zwischen Recht und Gerechtigkeit ist schmal, aber Mobbing ist definitv ganz weit daneben.
Auch die dir angeblich vorliegenden Urteile sind nicht höchstrichterlicher Natur, solange es Referenzurteile vom BGH bzw. EUGH gibt, handelt es sich nur um sog. Einzelfallentscheidungen kleiner Gerichte, die aber für die generelle Fragestellung keinerlei Bedeutung haben. Z.T. sind diese nur rechtskräftig geworden, weil die Parteien einfach Ruhe haben wollten nach der Schlammschlacht und sind daher keinesfalls geeignet, weiterhin zitiert zu werden.

Ich weiß, dass es immer wieder Anwälte gibt, die sich dann wie Haie auf diese Entscheidungen stürzen und die Urteilsbegründung soweit verdrehen, wie es nur möglich ist, doch diese haben weder ihr Handwerk gelernt noch unser Rechtssystem verstanden. Ich muss einem Mandanten auch mal sagen können, dass es keinen Sinn macht, zu klagen oder gegen seinen MA vorzugehen - schon im Sinne einer ehrlichen Beratung - auch wenn ich dann nicht nach Streitwert abrechnen kann...

Ich denke, jeder hat das Recht, seine Möglichkeiten im Rahmen der geltenden Gesetze zu nutzen - und nichts anderes hat weigel getan und damit ist es ok für mich - und wäre es auch für mich als AG.

Gruß, Speedy

 
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