Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 30.03.2011, 17:16 Uhr

@shinead

Ob du die Schwarzarbeit nachweisen kannst sei dahingestellt.
Beim konkreten Verdacht würde ich jederzeit den Zoll drauf hetzen. Die sehen das gar nicht gerne und verfolgen wirklich JEDEN Hinweis. Auch zu verschieden Zeiten und erstellen regelrechte Arbeitszeitprofile.

Wenn es eklatante Differenzen zwischen dem Lebensstil (Haus, Auto, Urlaube) und dem Einkommen (1600 Euro) gibt, dann darf ein Richter schon mal konkret fragen, wie so ein Unterhaltspflichtiger Vater, der aufgrund seiner desaströsen Finanzlage nicht in der Lage ist den Mindestunterhalt zu zahlen, denn den Kühlschrank füllt.

Wenn er schon 1000 Euro für das Haus zahlt (wäre interessant ob das nur die Rate ist oder inklusive Heizung, Wasser, Strom, etc), am Ende noch ein nicht ganz abbezahltes Auto hat und eventuell noch sonstige Kosten (Kindesunterhalt), dann wird das mit den Lebensmitteln schon knapp.

Der KV muss sich eben in die Lage versetzen den Mindestunterhalt zu zahlen. Da muss sogar ggf. ein Nebenjob her.

Streitwert richtet sich nach der Höhe des Unterhaltes.

Gruß
Corinna

 
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