Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von vallie am 30.03.2011, 14:11 Uhr

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Mehrbedarf/Sonderbedarf
Hallo,
In Einzelfällen kann ein besonderer Bedarf der Kinder bestehen, der durch den laufenden Tabellenunterhalt nicht gedeckt ist. Bei diesem Sonderbedarf handelt es sich um einen unregelmäßigen, außerordentlich hohen Bedarf, der überraschend und der Höhe nach nicht einschätzbar war. Typisch für den Sonderbedarf ist, dass er aus dem normalen, laufenden Unterhalt nicht gezahlt werden kann und auch nicht angespart werden kann.
Arztkosten wenn notwendig, aber von der Krankenkasse nicht erstattet
Betreuungskosten ja
Brillenkosten ja
Familienfeiern nein
Internatskosten sehr unterschiedliche Gerichtsentscheidungen
Klassenfahrt die meisten Gerichte: ja
Kleidung nein
Kommunion sehr unterschiedliche Gerichtsentscheidungen, die meisten Gerichte sagen "nein"
Lernmittel nein
Möbel nein
Musikausbildung nein, es sei denn, es liegen gehobene Einkommensverhältnisse vor und die Musikausbildung gehört zum üblichen Lebensstandart der Familie
Musikinstrument nein
Nachhilfe ja, wenn unvorhersehbar und nicht über einen längeren Zeitraum
Pivatschule nein
Prozesskosten ja
Säuglingserstausstattung ja
Schüleraustausch sehr unterschiedliche Gerichtsentscheidungen
Sport nein
Umzugskosten ja
Urlaubskosten nein
Zahnarztkosten ja

 
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