Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von JuniTwins05 am 30.03.2011, 12:59 Uhr

habe noch ein gerichtsurteil gefunden, das auf unseren fall ja auch zuträfe:

Kosten der Kommunion als Sonderbedarf

Gericht: OLG Köln Senat für Familiensachen
Entscheidungsdatum: 05.04.2002
Aktenzeichen: 27 WF 61/02

1. Jedenfalls bei Zahlung nur des Mindestunterhalts (nach der Einkommensgruppe 1), der nur zur Deckung des Grundbedarfs ausreicht, sind Kosten für die Kommunionsfeier als unterhaltsrechtlicher Sonderbedarf anzusehen, weil diese Kosten bei einem derart geringen Unterhalt nicht durch etwaige Rücklagenbildung finanziert werden können.

2. Ob und gegebenenfalls in welchem Verhältnis eine Aufteilung von Kommunionskosten zwischen den unterhaltspflichtigen Eltern vorzunehmen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere davon, über welches Einkommen und Vermögen die Eltern jeweils verfügen, und inwieweit die für die Feier aufgewandten Kosten angemessen waren.

quelle: http://www.ra-arnst.de/recht_k_kommunion-als-sonderbedarf_383.html

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.