Geschrieben von Ralph am 15.05.2016, 0:10 Uhr |
@mf4
Wenn Unterhalt gezahlt wird und es sich nicht gerade um 30,25 € handelt, ist das JC in der Tat soweit froh, daß Geld fließt. Die Fälle, in denen mehr zu holen ist, sind so selten und die Personalressourcen so dermaßen knapp, daß man vom Jobcenter aus nicht tätig wird. Ein paar Kollegen und ich fragen beim Erstantrag zwar durchaus nach, wie und wovon der KV lebt und ob evtl. mehr UH zu holen ist, wenn dann von der Mutter jedoch geantwortet wird, daß mehr nicht drin ist, machen auch wir nichts weiter.
Wenn gar kein Unterhalt gezahlt wird, setzen wir unser Unterhaltsteam in Marsch, sofern das Jugendamt und kein Anwalt involviert ist.
LG
Ralph
- Kindesunterhaltsnachzahlung bei ALG2 - jamelek 14.05.16, 11:36
- Re: Kindesunterhaltsnachzahlung bei ALG2 - bleibcoolMama 14.05.16, 13:55
- Re: Kindesunterhaltsnachzahlung bei ALG2 - mf4 14.05.16, 20:58
- Hmmm... hier werden zwei unterschiedliche Sachen vermengt... - Ralph 14.05.16, 21:52
- Erläuterung - jamelek 14.05.16, 22:44
- Re: Erläuterung - mf4 14.05.16, 23:27
- @mf4 - Ralph 15.05.16, 0:10
- Re: Erläuterung - mf4 14.05.16, 23:27
Mein unabgeschickter Brief an diesen Mann...
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Vater will wieder gemeinsames Sorgerecht
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