Für alleinerziehende Eltern

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von jamelek  am 14.05.2016, 22:44 Uhr

Erläuterung

Danke erstmal!

Die Klage ging alleine von mir aus. Das Jobcenter hat damit nichts zu tun und weiß derzeit auch nichts von dieser Klage.

Denn auch jetzt und zu Zeiten von ALG 2 Bezug habe ich Kindesunterhalt erhalten, immer nach Stufe 1. Zusammen mit dem Kindergeld war hiermit der Bedarf von Kind groß sogar gedeckt. Es ginge also bei einem Abtretungsanspruch nur darum Bedarfsgemeinschaft, ich habe damals nur ALG 2 für mich erhalten.

Der KV verdient aber sehr gut und müsste Unterhalt nach Stufe 7,8 oder 9 zahlen, da streiten sich die Anwälte noch drum. Und das macht im Endeffekt einen offenen Differenzbetrag von 100-200 Euro, den er dann für die letzten ca. 20 Monate nachzahlen muss.

Meine eigene Anwältin hat mich darauf hingewiesen, dass der Nachzahlungszeitraum während des ALG 2 Bezugs dem Jobcenter zusteht. Sie wusste davon, da ich damals Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen habe.

Meine Anwältin hat es auch so in der Klageschrift aufgenommen, der KV wird aufgefordert für den Zeitraum 11.2014 - 2.2015 den säumigen Unterhalt in Höhe von ... an das Jobcenter T... zu bezahlen und für Zeitraum 3.2015 -lfd. an meine Mandantin.also so ähnlich, ist jetzt nicht wortwörtlich abgetippt.

Das Jobcenter selber hat nie nachgefragt, ob der KV mehr bezahlen müsste, die waren wohl froh drum, dass da überhaupt was fließt.

 
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