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Geschrieben von nanaky am 12.05.2016, 1:09 Uhr

Kindesentzug obwohl er das Kind sehen kann?

Baby: 3 1/2 Monate alt

KV: Kiffer mit Depressionen + Verfahren zur Vaterschaftsfeststellung (JA besteht aber trotzdem darauf, dass er das Kind regelmäßig sieht, obwohl er diese nicht anerkannt hat) + Verfahren wegen Bedrohung (ich gegen ihn, wegen häuslicher Gewalt und Drohung mich und Familie umzubringen - Verfahren läuft noch)
- mal will er das Kind täglich sehen, mal will er mich und das kind nie wieder sehen (er entscheidet sich mehrfach pro tag da immer wieder um)

Ich lebe ständig in Angst vor ihm, muss ihn aber das Baby (weil die vom Jugendamt das so für richtig hält, oder was auch immer da die rechtl. Grundlagen sind) 1x die Woche für mehrere Stunden sehen lassen. Ich bin immer dabei, weil ich Angst habe, er könne es genauso wie mich in der Beziehung zwischen uns vernachlässigen, weil sein Handy immer auf #1 stand und steht, es sei denn er hat n PC parat, dann ist das #1 und handy #2. Und wenn er das nicht hatte, war seine Kneipe #1. Wenn er uns besucht um das Baby zu sehen, holt er das Handy auch immer wieder vor, guckt und schreibt immer wieder was und in der Zeit muss ich das Baby nehmen.
Nun sah er das Baby heute und forderte dass er es min. 3x pro Woche sehen will (auch für mehrere stunden) und meinte, dass wenn ich es nicht mache, das Kindesentzug sei.

Nun die Fragen: Stimmt das? Er sieht das Kind doch, da kann es doch kein Kindesentzug sein, oder?

Bin für helfende Worte/ Ratschläge offen.
Danke, nanaky

 
6 Antworten:

Re: Kindesentzug obwohl er das Kind sehen kann?

Antwort von kleineTasse am 12.05.2016, 8:21 Uhr

Oh, oh, oh...mir fehlen gerade die Worte. Aber nun ist das Baby da. Zurückschicken geht ja leider nicht mehr.

Unter Kindesentzug verstehe ich was ganz anderes. Er sieht das Baby ja und nur weil er seinen Schädel nicht durchsetzen kann, gleich von Kindsentzug zu reden und dir Angst zu machen, ist ganz primitiv. Da du diesen Menschen nun mal am Hals hast, würde ich dir ganz dringend raten, Dich mit allem was das Gesetz dazu hergibt, zu befassen. Dann weisst du genau Bescheid und brauchst keine Angst mehr zu haben. Lass Dich nicht unter Druck setzen.
Teile dem Jugendamt deine Bedenken nochmal mit. Vielleicht kann Dich so ein Sozialbetreuer oder wie die heißen, beim nächsten Treffen begleiten. Ich würde den auf keinen Fall in die Wohnung lassen. Das ist ja eine tickende Zeitbombe.
Wie sieht es mit Unterstützung aus Deiner Familie aus? Kann Dich irgendjemand begleiten?

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Re: Kindesentzug obwohl er das Kind sehen kann?

Antwort von sterntaler82 am 12.05.2016, 9:10 Uhr

Wieso Kindesentzug??? Er ist ja gar nicht offiziell der Vater!!!! Sorry ich würde dem Jugendamt was erzählen , der würde mein Kind erst nach der Anerkennung sehen!!!! Ich wüsste auch kein Gesetz was mich zwingen könnte einem fremden ( er hat das Kind ja nicht anerkannt) mein Kind zu geben

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Re: Kindesentzug obwohl er das Kind sehen kann?

Antwort von Pamo am 12.05.2016, 9:42 Uhr

Solange er die Vaterschaft nicht anerkannt und eine Umgangsvereinbarung unterschrieben hat, würde ich ihn das Kind gar nicht sehen lassen.

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Re: Kindesentzug obwohl er das Kind sehen kann?

Antwort von shinead am 12.05.2016, 10:56 Uhr

Keine Vaterschaft - kein Umgang.

Tritt dem Jugendamt mal auf die Füße! Sobald das Kind dann anerkannt wurde, begleiteter Umgang. Entweder mit Dir, oder mit einem Mitarbeiter des Jugendamts.

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Re: Kindesentzug obwohl er das Kind sehen kann?

Antwort von fsw am 12.05.2016, 16:37 Uhr

Lass dir keine Angst machen vom Jugendamt.Noch hat er gar nichts unterschrieben.Du musst diesen Mann auch nicht in deine Wohnung lassen.Finde Abstand,stelle klare Regeln auf und sei stark in deinen Mitteilungen an ihn!Bleibe immer ruhig und sachlich und stelle dich nicht auf eine Ebene mit ihm.Er kann dir drohen wie er möchte.Er hat gar nichts zu melden.Suche dir Hilfe bei einer Beratungsstelle wie Diakonie,Caritas oder Frauenhaus!Du musst dort nicht wohnen,kannst du jedoch im Notfall.Sie helfen dir trotzdem an einem anonymen Ort.Auch bei der Polizei gibt es Frauenbeauftragte.Sie helfen dir sehr gut,geben dir Tipps und schützen dich.Nur Mut!!! Gehe den ersten Schritt! Der erste Schritt ist der Wichtigste.Du schaffst das!!!

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Frage das Jugendamt nach der Grundlage mit Paragraf

Antwort von Sternenschnuppe am 12.05.2016, 20:57 Uhr

In dem steht dass ein fremder Mann das Recht hat Dein Kind zu sehen.
Das möchtest Du gerne schriftlich haben.
Ansonsten Beistandschaft einrichten, UHV beantragen und um einen gemeinsamen Termin zur Umgangsregelung bitten SOBALD die Vaterschaft festgestellt wurde.

Und dann marschierst Du zu einem Anwalt und besprichst wie ein begleiteter Umgang bei Jugendamt oder anderer Einrichtung instaliert werden kann.
DU wirst Dich erst mit ihm auseinandersetzen bei Therapiewillen und drogenfrei und nicht in Deiner Wohnung.
Das darfst Du !

Keine Anerkennung = keine Vaterschaft = keinerlei Rechte ! Ganz einfach.

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