Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von kravallie am 12.05.2016, 8:33 Uhr

Genehmigungen usw.

obwohl ich nun schon 12 jahre hier bin und sowohl im rechtsforum, als auch hier so ziemlich alles aufgesogen habe, was es an infos gab/gibt, überraschte mich mein soontobeexhusband gestern dann doch mit der aussage, daß er einer auslandsreise mit unserem kind zustimmen müsse.
ich weiß, daß manche länder bei der einreise checken, mich hat man in 21jahren reisen mit kind/ern niemals nach irgendetwas gefragt, aber ich möchte kein risiko eingehen, bzw lasse ich mich ungern belehren/überraschen. er sagte, seine anwältin hätte ihm das so gesagt.
der nochmann wohnt noch hier, bekommt es also mit, wenn kind und ich verreisen würden.

hintergrund des zickens ist, wie sollte es anders sein, ein anderer mann.
mein nochmann möchte mir auch liebend gerne ein zusammentreffen kind-next verbieten. das zähnchen konnte ich ihm fürs erste ziehen, er glaubt aber noch an seine "macht".....

was muss ich wissen?

 
27 Antworten:

Re: "Genehmigungen" usw.

Antwort von Zwerg1511 am 12.05.2016, 9:02 Uhr

Hier gerade den Fall gehabt. Es ist wohl wirklich so, dass der 2. Sorgeberechtigte der Reise zustimmen muss. Aber er darf nicht aus reiner Willkür die Reise verhindern, sondern es müssen berechtigte Gründe vorliegen. Gesundheit des Kindes (z.B. Reise in ein Krisengebiet) etc.. Ich glaube nicht, dass der Vater gerichtlich eine Reise nach Malle verhindern kann. Allerdings brauchst Du lt. Anwalt die Zustimmung im Voraus.

Vielleicht sollte sich der Vater auch mal überlegen, wie sich das auf das Verhältnis zu seiner Tochter auswirkt, wenn er der Reise nicht zustimmt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: "Genehmigungen" usw.

Antwort von Möhrchen am 12.05.2016, 9:11 Uhr

Recht gut zusammengefasst findet man sowas z.B. hier:

http://familienrechtsblog.de/zustimmung-zu-einer-urlaubsreise-bei-gemeinsamer-elterlichen-sorge/

Allerdings frage ich mich, wie das bei euch mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht ist...ihr lebt ja noch zusammen und er kümmert sich ja auch um sie. Vielleicht liegt da eher das Problem?

Wenn er schon eine Anwältin hat...wäre ich auch ganz schnell bei einem!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

na bravo

Antwort von kravallie am 12.05.2016, 9:17 Uhr

frage, was kann denn passieren, wenn ich mit zustimmung reise, aber seine vorgabe, daß next nicht dabei ist, unterlaufe???
kann er mich wegen kindeswohlgefährdung anzählen? das meint er nämlich.

im eigenen land kann er mir das ja nicht verbieten, das habe ich ihm schon gesagt, glaubt er mir aber nicht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: "Genehmigungen" usw.

Antwort von kravallie am 12.05.2016, 9:18 Uhr

möhrchen, ich habe natürlich auch eine anwältin, aber der nächste besuch mit diesen fragen kostet mich weitere 190€ + mwst. ....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: "Genehmigungen" usw.

Antwort von lilly1211 am 12.05.2016, 9:23 Uhr

Nichts kann dir passieren wenn er nur nicht will dass du in ein ganz normales Europäisches Land reist mit dem Kind.

Allerdings könnte dir passieren dass du am Flughafen aufgehalten wirst und gefragt wirst nach einen Genehmigung.

Das müssten eigentlich alle dem Haager Kindesentführungsabkommen angeschlossenen Länder machen, in der Praxis wird es kaum umgesetzt.

Ich selbst bin noch nie kontrolliert worden, habe aber immer eine Genehmigung des Ramavaters dabei.

Einer Freundin ist es passiert dass sie nicht aus Brasilien mehr ausreisen durfte, das ist super doof gelaufen, sie sind zu viert hin, Heimflug war getrennt. Die haben sie dort festgehalten bis der Mann wieder erreichbar war in D und dann musste er seinen Ausweis und eine Genehmigung senden. Und 3 neue Flugtickets waren auch fällig.

In deinem Fall: Nimm das Kind und flieg. Weder in MUC noch am Zielort hast du Probleme zu erwarten.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: "Genehmigungen" usw.

Antwort von Pamo am 12.05.2016, 9:39 Uhr

Wenn das ein sicheres Land ist, in dem sogar das Haager Abkommen geachtet wird: kein Problem. Wenn der neue Freund kein verurteilter Kinderschänder oder Drogendealer ist: kein Problem.

Ich würde ihn anlügen, sagen dass der Neue leider mitkann und ihm hinterher sagen, dass es dann doch geklappt hat. Was soll er denn machen?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Korrektur: Freud lässt grüßen

Antwort von Pamo am 12.05.2016, 9:48 Uhr

... der Neue leider NICHT mitkann...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Blödsinn!

Antwort von Strudelteigteilchen am 12.05.2016, 10:04 Uhr

Natürlich kann er Dich theoretisch wegen Kindeswohlgefährdung anzeigen - aber damit macht er nur sich selber lächerlich.

Ich würde fahren - was soll er tun? Das ist wie die Schulanmeldungen, die ich ja auch "rechtswidrig" ohne KV getätigt habe: Natürlich kann er im nachhinein klagen, aber mehr als ein bissi "Dududu!" kommt nicht bei raus, weil es im Zweifel ein Leichtes gewesen wäre, die Zustimmung vor Gericht zu ersetzen.

Ruf doch mal beim zuständigen JA an. Ich bin immer gut damit gefahren, die quasi prophylaktisch ins Boot zu holen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: "Genehmigungen" usw.

Antwort von shinead am 12.05.2016, 10:51 Uhr

Erklär' ihm, dass Du mit Kind alleine nach Malle reist. Legst ihm einen Wisch vor, den er unterschreiben soll.
In dem Wisch beziehst Du Dich nur darauf, dass Du mit Kind vom ... bis ... nach XYZ reist.

Das da "zufällig" auch der Next ist, geht ihn einen feuchten Kehricht an.

Wenn er den Wisch nicht unterschreiben möchte, sollte er das doch besser mit seiner Anwältin noch einmal durchsprechen.
Wenn die Reise nicht außergewöhnlich ist, für das Ziel keine Reisewarnungen vorliegen und es sich nicht um einen Langstreckenreise handelt, sehen die Gerichte allgemein sogar die Zustimmung als nicht notwendig an. (OLG Karlsruhe, 16 WF 83/07)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Thema "Next" treffen

Antwort von Holzkohle am 12.05.2016, 11:30 Uhr

Moin,

ich habe mal gegoogelt. Weder auf deutschem noch auf anderem Boden hätte Dein Nochmann die Möglichkeit ein Treffen zwischen Kind und Next zu verbieten. Voraussetzung ist: Der Next, sein Wesen (schizophrener Psychopath), seine Art oder sein Beruf (Drogenhändler, Zuhälter mit Waffenbesitz oder ähnlichem) gefährdet nicht das Kindeswohl. Was ja im vorliegenden Fall sicherlich nicht der Fall ist. Von daher kann Dein Männchen nicht viel machen. Um ehrlich zu sein finde ich überhaupt die Behauptung, seine Anwältin hätte ihm das gesagt, schon ziemlich verrückt.

Was die Einreise angeht hatte ich selbst ja schon paarmal geschrieben. Mich haben sie mehrere Male am Zoll auseinander genommen, wollten Bescheinigung sehen, dass ich AE mit alleinigem SR bin. Das hatte ich sogar bei Inlandfllügen immer dabei.
Es gibt keinerlei Gründe Euch die Reise zu verbieten. Wie hier schon jemand schrub, Dein Männchen kann ja mal darüber nachdenken wie förderlich das Ganze der Vater-Kind-Beziehung ist. Ansonsten würde ich jetzt schon mal ableuchten wie man im Eilverfahren u.U. so eine Bewilligung einfahren kann.

Kerle...

LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Thema "Next" treffen - Nachtrag

Antwort von Holzkohle am 12.05.2016, 11:32 Uhr

zum Thema Treffen - und das sollte jetzt nicht unbedingt in Krisengebieten stattfinden.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Thema "Next" treffen - Nachtrag

Antwort von aus 4 mach 3 am 12.05.2016, 12:48 Uhr

Holzkohle hat recht, solange genannten Parameter eingehalten sind kann er gar nichts machen.

Wo ich mir eher einen Kopf machen würde, wären die Airlines:

Bisher mussten wir fast immer beim Einchecken (egal ob er oder ich mit den Kindern unterwegs waren) vorzeigen: Kopie der Geburtsurkunde der Kinder und Kopie des Passes des anderen, nicht anwesenden Elternteils und am besten noch ein Schreiben in dem der "nicht Mitreisende" sein Einverständnis zur Reise gibt.

LH ist bei mir sehr genau gewesen, bei ihm weniger da er Senatorenstatus hat
Air Berlin ist super genau, die haben sogar schon bei mir angerufen um zu checken ob ich mit der Reise des Vaters und der Kinder einverstanden bin (dabei sieht er wirkl eher spießig, als gefährlich aus ).

Die Ausreise aus Mexiko und der Zwischenstopp in den USA waren auch nicht ohne, da durften wir nicht am Terminal elektr einchecken, wurden dort abgelehnt und mussten persönl einchecken udn nur weil ich mit den Kindern alleine unterwegs war. Da wurde alles 5 x geprüft.

Kommst Du an seinen Pass heran?

LG und alles Gute!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Thema "Next" treffen - Nachtrag

Antwort von Pamo am 12.05.2016, 12:57 Uhr

Das waren aber dann Langstreckenflüge ins nichteuropäische Ausland? Und nicht Deutschland-Mallorca?

Weder ich noch der Gatte wurden bei USA-D-Flügen je nach der (mitgeführten) Einverständniserklärung gefragt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Thema "Next" treffen - Nachtrag

Antwort von shinead am 12.05.2016, 13:00 Uhr

Das drollige ist: bist Du mit dem Next unterwegs, fragt schon keiner mehr, weil alle davon ausgehen, dass der Vater mitreist.

Welch' Bigotterie...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

bei mir war es, wie gesagt, sogar auf einem Inlandflug und @Shinead

Antwort von Holzkohle am 12.05.2016, 13:57 Uhr

Das sag mal nicht!!!! Ich bin viermal am Zoll auseinander genommen worden. Und einer der Flüge war von Muc nach Türkei mit dem Nicht-Vater von meinem Sohn (der H, falls das noch jemandem was sagt) und eben das Kind. H hatte den Nachnamen Hans, ich hatte und Kind hatten den Nachnamen Franz (Namen sind natürlich ausgedacht!!!) - "Können wir mal die Unterlagen sehen.... "

Ich hatte immer alles dabei: Wisch vom JA, dass ich das alleinige SR habe, Geburtsurkunde vom Kind, Vaterschaftsanerkenntnis vom KV.

Zweite Mal ebenfalls München-Türkei, allerdings alleine mit Kind. Kontrolliert wurde ich immer in D, nie in der Türkei.
Einmal nochmal Türkei-München, da bei der EINREISE nach D. Also wir waren schon wieder auf deutschem Boden.

Und dann eben ein Inlandflug. München-Berlin. Weihnachten. Weiß ich noch als wäre es gestern gewesen!!!!

Ja, ist wahrscheinlich selten - vielleicht ziehe ich sowas auch magisch an ;) Schaden kann es nicht, drei vier Papiere einfach mitzunehmen. Wäre mir persönlich jedenfalls lieber als am Ende am Airport zu stehen und meinem Urlaubsflieger vom Boden aus hinterher zu winken...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: "Genehmigungen" usw.

Antwort von kravallie am 12.05.2016, 14:45 Uhr

also, aktuell habe ich sein einverständnis, das ist nicht das problem, das würde er mir sicher auch schriftlich geben, bzw habe ich einen screenshot der whatsapp schon mal vorsorglich gespeichert.
die reise, um die es mir geht, wurde schon im oktober/november gebucht, geht mit condors in der tat nach malle und da ist es durchaus möglich, daß wir besuch bekommen. er hätte gerne schriftlich, daß der next nicht auftaucht....
auch kann es sein, daß ich mal mit dem kinde nach uk reise, aktuell nicht wirklich geplant, aber ich will mir die möglichkeit nicht nehmen lassen, bzw zuvor einen richter um erlaubnis bitten müssen.

es ist einfach alles irr und mir wächst das gezanke zunehmend über den kopf....
wo ist der reset knopf bitte?? zurück in 1999....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: bei mir war es, wie gesagt, sogar auf einem Inlandflug und @Shinead

Antwort von 32+4 am 12.05.2016, 14:47 Uhr

Ich habe NUR die negativbescheinigung in deutscher sprache und den reisepass der kinder bei mir.

Das reicht nicht????

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: "Genehmigungen" usw.

Antwort von aus 4 mach 3 am 12.05.2016, 15:01 Uhr

Ich nehme an 1999 habt ihr Euch kennen gelernt.........missen magst Du die Zeit doch bestimmt nicht, oder? Ist ja schon einiges an Zeit und ich kann mich an Posts erinnern wo Du doch zufrieden warst.....zumind meine ich das ;-) habe aber die letzten Sachen nicht so mit bekommen.......

so, was die Papiere betrifft: Wenn er sein OK gegeben hat und Du die Kopien hast, ist doch alles paletti.

Mir bzw meinem Ex ging es so wie Holzkohle beschreibt: Komplettes auseinandernehmen der Papiere beim Flug

MUC - Türkei (3x)
MUC - Paris
MUC - Malle
MUC - Mexiko
MUC - HH

alles hind und zurück.....auhc wenn manche Kontrollen stressfrei gingen weil alle Papiere dabei waren, aber es wurde so gut wie immer genau kontrolliert....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: "Genehmigungen" usw.

Antwort von Pamo am 12.05.2016, 15:02 Uhr

Dann gib ihm einfach schriftlich, dass der Next deines Wissens nicht auftauchen wird.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: "Genehmigungen" usw.

Antwort von Pamo am 12.05.2016, 15:06 Uhr

Sach ma, bist du ein Pechvogel oder habt ihr internationel klingende Nachnamen und dazu ungewöhnlich aussehende Hauttönungen?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: "Genehmigungen" usw.

Antwort von Holzkohle am 12.05.2016, 15:08 Uhr

pffffffffffffffffffffffffffffff. Du sollst ihm eine schriftliche Bescheinigung ausstellen, dass Dein aktueller neuer Partner NICHT am Ort XY auftaucht???? Das entbehrt jeglicher rechtlicher Grundlage. Es gibt kein Gesetz und es gibt keine Bestimmung oder sonstwas, welche/s ihn dazu ermächtigt, schriftliche Genehmigungen über "dort sein oder nicht sein" von Dir einzufordern. Wer ihm auch immer diesen Mist erzählt hat!

Sicher wird er später mal versuchen die Reise nach UK zu vereiteln. Aber hier gilt ja auch das oben Beschriebene. Es gibt keinen Grund. Er hätte sich vielleicht vorher n bislein besser informieren sollen...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

1999

Antwort von kravallie am 12.05.2016, 15:13 Uhr

nein, da haben wir uns nicht kennengelernt.

grade möchte ich sehr vieles missen, was seitdem passiert ist

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: "Genehmigungen" usw.

Antwort von Strudelteigteilchen am 12.05.2016, 15:15 Uhr

Du kannst ihm ja schriftlich geben, daß derzeit - Stand 12.05.2016 - ein Besuch des Next auf Malle nicht geplant ist. Wenn der Next sich kurzfristig entschließt, doch noch aufzuschlagen, dann habt Ihr halt umgeplant. Wer soll Euch das verwehren?

Über die UK-Brücke gehst Du, wenn Du davor stehst. Ich würde dennoch mal das JA ins Boot holen. Schadet nie....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@Holzkohle

Antwort von shinead am 12.05.2016, 15:57 Uhr

Der Next, das Kind und ich haben den gleichen Nachnamen. Da fragt niemand (hoffentlich) niemand. Die Geburtsurkunde habe ich tatsächlich noch nie mitgenommen. Notfalls würde sich Männe als KV ausgeben müssen. *unschuldigguck*

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: "Genehmigungen" usw.

Antwort von shinead am 12.05.2016, 16:13 Uhr

Ich wäre da auch flexibel und würde die Bestätigung direkt ausstellen. Warum nicht?

Es gibt keine Grundlage für diese Forderung. Warum sollte man dann ehrlich antworten?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Eine Gefährdensmeldung des Ex beim Jugendamt wäre doch super. :-)

Antwort von Petra28 am 12.05.2016, 16:23 Uhr

Das schafft eine "solide Basis" dafür, dass ihn die Jugendamtsmitarbeiter künftig als "vernünftigen" Elternteil einschätzen...

Been there, allerdings in einem anderen Zusammenhang.

Das Reisethema ist hier ziemlich das einzige Thema, was noch nicht hochgekocht ist, vermutlich, weil er selber gern mit den Kinder verreist. Wir reisen auch immer, ohne eine Genehmigung des anderen dabei zu haben, ist noch nie was passiert.

Ansonsten - mein Ex hat meinem Partner den Umgang mit den Kindern per Anwaltsschreiben "untersagt", es interessiert nur keinen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: "Genehmigungen" usw.

Antwort von fsw am 12.05.2016, 16:46 Uhr

Dein Ex kann dir nicht verbieten,dass du mit deinem neuen Partner in den Urlaub fährst,fliegst... Das geht ihn absolut gar nichts an.Es sei denn,ein neuer Partner gefährdet das Kindswohl.Das sind natürlich Ausnahmen.Leute gibt es,die trolligen Exemplare werden immer mehr.Lass dich nicht ärgern! Er will nur Macht über dich haben.Das schafft er (hoffentlich!!!) nicht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.