Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von tims.mama am 09.07.2008, 20:37 Uhr

@mamafürvier

also mein sachbearbeiter erklärte mir das so, (weil war ja nicht grad wenig geld). wenn ich vom amt die kaution bekommen hätte oder damals schon leistungen bekommen hätte vom amt, hät ich es ans amt zahlen müssen, und da ich für diese wohnung keine kaution zahlen mußte, durfte ich das geld behalten..
ich konnte auch 2 mal das geld von der einkommenssteuererklärung behalten, obwohl es immer heißt man muß es ans amt zahlen. hab auch immer brav alles angegeben.

lg

 
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