Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 05.09.2013, 0:09 Uhr

Ziemlich weit hergeholt...

... davon abgesehen kann man das ja dann auch anzeigen, damit das geprüft wird. Entweder man hat handfeste Informationen und nicht nur Mutmaßungen, nennt Roß und Reiter und hilft bei der entsprechenden Aufklärung, oder man nimmt das Erbe an, wenn man weiß, das Erbmasse vorhanden ist.

Diese moralischen Bedenken kann man sich bei H4-Bezug nicht leisten.

Und was den Kauf eines geklauten Autos angeht, so ist das strafrechtlich völlig irrelevant, solange man gutgläubig ist und von dem Diebstahl nichts wußte. Andernfalls ist das Hehlerei. Ob Einkommen aus kriminellen Handlungen Einkommen im Sinne des SGB II sind... die Frage beantwortet sich selbst.
Mit der Erbschaft sieht es nicht anders aus, nur muß es da eben auch klar bewiesen sein, daß die Erbmasse illegal ist. Behauptungen muß man beweisen, auch in solchen Fällen.

Viele Grüße
Ralph

 
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