Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Lauch1 am 03.09.2013, 22:44 Uhr

Nicht ohne Konsequenzen!

"In der Praxis bedeutet dies, dass Erben, die Arbeitslosengeld II beziehen, eine Erbschaft nur dann ohne weitere Konsequenzen ausschlagen können, wenn der Nachlasswert negativ ist. "

Quelle: http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/erbschaft.html

 
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