Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 17.06.2015, 14:51 Uhr

Was würdet ihr tun?

Ich würde dem KV mitteilen, dass ich nur noch dann Kleidung mitgebe, wenn ich diese vollständig nach dem Umgang wieder erhalte.

Tatsächlich würde ich den Inhalt fotografieren bevor ich die Tasche packe und ihm das Bild dann per WhatsApp oder SMS schicken.
Fehlt bei der Rückgabe ein Kind, würde ich ihm so lange Montags abends (alternativ seiner Frau Montags vormittags wenn sich das mit Deinem Dienst besser ausgeht) auf den Keks gehen und T-Shirt/Hose/Unterwäsche zurück fordern.

Ja, Du bist verpflichtet die Klamotten für den Umgang zu stellen. Er allerdings auch diese wieder mit zugeben. Ganz einfach.

Zusätzlich natürlich: Protokoll über die Vorfälle anfertigen und ggf. die Klamottenregelung über den Anwalt zustellen lassen und die Restbestände zurück fordern.

 
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