Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von letiziaceline1 am 12.04.2012, 20:10 Uhr

was steht mir zu,wenn ich noch zu hause bei meiner tochter bleibe?

hallo,
ich werde mich wohl über kurz oder lang von meinem mann trennen.
es ist schwer, da wir auch eine langersehnte gemeinsame tochter haben.
sie wird nächsten monat 1jahr alt. bin noch einen monat in der elternzeit.
ich wollte dann wieder arbeiten gehen und mein mann wollte dann noch 1jahr mit ihr zu hause bleiben. also sie geht erst mit 2 jahren in die kita.

ich bin total fertig, immer nur streit und hass und das nach 14jahren.
aber egal.....
wenn ich nun doch nicht arbeiten gehe, sondern noch bei meiner tochter bleibe, was steht mir zu?
muss ich kündigen ?
mein mann bezieht zur zeit harz4.
ich hab keine ahnung, was jetzt alles auf mich zukommt.

danke

 
30 Antworten:

Re: was steht mir zu,wenn ich noch zu hause bei meiner tochter bleibe?

Antwort von Savanna2 am 12.04.2012, 20:13 Uhr

habt ihr es schonmal mit einer Paartherapie versucht oder ist nichts mehr zu retten?

Ansonsten würde ich die Frage "was steht mir zu" anders formulieren

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Re: was steht mir zu,wenn ich noch zu hause bei meiner tochter bleibe?

Antwort von shinead am 12.04.2012, 20:25 Uhr

Kita ummelden und so schnell wie möglich arbeiten gehen. Sonst steht Dir nur das soziale Netz zu, Hartz 4 eben.
Dein Mann kann auch das Kind betreuen , wenn Du arbeiten gehst.

Ehrlich gesagt kann ich nicht nachvollziehen, wie man sich unter diesen Umständen (Bezug Hartz IV eines Partners) auf eine zweijaehrige EZ einlassen kann. Die Solidargemeinschaft wird's schon richten...

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Re: hm, bin ich dann arbeitlos? sorry weiss keinen anderen satz

Antwort von letiziaceline1 am 12.04.2012, 20:26 Uhr

nein, haben wir noch nicht probiert.
ich weiss nicht, ob es sinn macht. es sind soviele dinge passiert usw.

ich bin total aufgewühlt und weiss auch nicht wie ich es anders .formulieren soll.

das kommt nun alles so plötzlich.
wie gesagt, eigentlich steht mein dienstplan, in 4wochen soll es los gehen und nun werde ich bei meiner tochter bleiben.
ich war noch nie arbeitslos und in so einer situation

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Re: was steht mir zu,wenn ich noch zu hause bei meiner tochter bleibe?

Antwort von CKEL0410 am 12.04.2012, 20:46 Uhr

In 4 Wochen soll es losgehen,du weisst schon das du zum Ende der ez eine Kündigungsfrist von 3 Monaten hast!!!
Also mal eben kündigen geht nicht zumal das Amt das sicher nicht einfach so hinnimmt.

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Re: hm, bin ich dann arbeitlos? sorry weiss keinen anderen satz

Antwort von Strudelteigteilchen am 12.04.2012, 20:49 Uhr

Was ist denn zwische Deinem Mann und seinem Kind passiert, daß er keine Elternzeit mehr nehmen kann?

Fakt ist: Unter den genannten Umständen hat Dein Mann gute Chancen, daß das Kind ihm zugesprochen wird, wenn es zum "Kampf" kommt.

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Stiuation hat sich geklärt+Lösung gefunden, trotzdem danke

Antwort von letiziaceline1 am 12.04.2012, 21:00 Uhr

o.t.

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Re: Stiuation hat sich geklärt+Lösung gefunden, trotzdem danke

Antwort von LoveMum am 12.04.2012, 21:05 Uhr



Sorry aber das kommt mir jetzt so vor als wenn da jemand keine Lust auf negative Kritik hat. Oder magst du uns die Lösung erzählen?

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keine stinde und schon ne loesung

Antwort von CKEL0410 am 12.04.2012, 21:08 Uhr

Wow das wünscht sich jede Frau die sich trennt....wie kann man man in so einer Situation so schnell nie finden???

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Re: Stiuation hat sich geklärt+Lösung gefunden, trotzdem danke

Antwort von Strudelteigteilchen am 12.04.2012, 21:09 Uhr

Tja, die mangelnde Aussicht auf Kind und Knete vom Amt stellt dann schnell die Harmonie wieder her, oder?

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Nein, der hat da keine guten Chancen, weil SIE

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 12.04.2012, 21:28 Uhr

bisher in Elternzeit war. Damit war SIE die Hauptbezugsperson.
Geplantes Zukunftsgeplänkel wird da keine große Rolle spielen, wenn sie ihren Job aufgibt.

Würde ich im übrigen auch machen.

LG
S

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wozu eine ewig lange Paartherapie

Antwort von mf4 am 12.04.2012, 21:41 Uhr

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spmfl das wissen wir doch gar nicht

Antwort von Savanna2 am 12.04.2012, 21:55 Uhr

ihr mnn bezieht ja auch h4 und war ja genauso daheim und bezugsperson

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Re: spmfl das wissen wir doch gar nicht

Antwort von Strudelteigteilchen am 12.04.2012, 23:07 Uhr

Erstens das, und zweitens hat sie ja bereits das Ende der EZ angekündigt - Dienstplan steht schon - und er muß seine ja auch schon beantragt haben, damit er beim JC aus der Vermittlung genommen wird. Die Absicht ist also dokumentiert.

Ich als KV würde argumentieren, daß eine Trennung zwischen den Eltern ja die Pläne für die Kinderbetreuung nicht betrifft. Mit einem guten Anwalt hat man Chancen, das durchzubekommen.

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@letiziaceline1

Antwort von rabukki am 12.04.2012, 23:13 Uhr

"Fakt ist: Unter den genannten Umständen hat Dein Mann gute Chancen, daß das Kind ihm zugesprochen wird, wenn es zum "Kampf" kommt."

Manchmal frage ich mich, was mit diversen Forenusern los ist. Der obige Satz ist doch eine reine Unterstellung, ihr wisst ja offenbar nix über diese Familie. Immer dieses Gehate und Gezicke und prompt die Sozialschmarotzerkeule außgerechnet von denjenigen, die selbst Hartz 4 beziehen / bezogen haben. Was macht Euch denn besser? Habt ihr die besseren Ausreden?

@letiziaceline1, wenn Du Gesprächsbedarf hast, melde dich gerne per PN

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Re: @letiziaceline1

Antwort von Strudelteigteilchen am 12.04.2012, 23:31 Uhr

Dieser Satz ist weder eine Unterstellung, noch ein Angriff. Er ist lediglich eine rechtliche Einschätzung, die auf meinen persönlichen Erfahtungen basiert. Insofern ist es am ehesten eine Warnung, den Aspekt eines potentiell strittigen ABR nicht zu unterschätzen.

Mit Sozialleistungen hat der Satz so oder so nichts zu tun - es ist doch gehupft wie gesprungen, ob ER oder SIE Sozialleistungen beziehen. Mir zumindest ist es egal.

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Re: also........

Antwort von letiziaceline1 am 13.04.2012, 8:53 Uhr

hallo nochmal,
ich weiss das meine postings etwas wirr erscheinen mögen.

fakt ist : wir lieben uns nicht mehr und ja unsere situation ist kompliziert.
mir ist es unangenehm alles ausbreiten zu wollen, ich wollte lediglich einen rat über den werdegang einer kündigung wissen bzw.ob ich kündigen kann und ob ich zu hause bleiben kann.

das mein h4 bezieht , ist gewiss nicht schön aber das ist nun mal so, wenn man selbstständig war.
da wir mit unserer tochter in theraphie sind, werde ich sie defintiv erst mit 2jahren in die kita schicken und das muss ich nicht rechtfertigen.

eine lösung, die mir gestern spontan zur betreung eingefallen ist, wäre teilweise meine schwester oder tagesmutter.

so im moment muss ich erstmal alles regeln, tut mir leid, wenn ich für durcheinander gesorgt habe.

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Re: @letiziaceline1

Antwort von montpelle am 13.04.2012, 10:44 Uhr

Wenn du einen Job hast, solltest du arbeiten gehen.
Da dein Mann arbeitslos ist, ist er ja eh zuhause und kann das Kind betreuen.

Wo ist dein Problem ?

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Re: was steht mir zu,wenn ich noch zu hause bei meiner tochter bleibe?

Antwort von nicki98 am 13.04.2012, 11:20 Uhr

Hallo,
ich würde Dir raten zu einem Anwalt zu gehen und Dich beraten zu lassen, wenn Du kein eigenes Einkommen hast, bekommst Du Beratungsbeihilfe.
Ich würde auch zum Amt gehen und nach Kinderbetreuung fragen und welche Hilfen Dir zustehen. Wenn Du Alleinerziehend sein solltest kannst DU Hartz 4 beantragen und brauchst nicht zu arbeiten bis das Kind 3 Jahre alt ist.
Ich würde auf keinen Fall das Kind von ihm betreuen lassen um nicht in die Gefahr zu kommen es zu verlieren.
LG

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Re: was steht mir zu,wenn ich noch zu hause bei meiner tochter bleibe?

Antwort von rabukki am 13.04.2012, 11:25 Uhr

"Ich würde auf keinen Fall das Kind von ihm betreuen lassen um nicht in die Gefahr zu kommen es zu verlieren."

Hier, schon wieder sowas. Das sind doch reine Spekulationen, die einer unsicheren Fragestellerin auch unnötige Angst machen könnten. Ich halte so etwas für übergriffig fremden Personen gegenüber.

Sie hat eine simple Frage gestellt, wer darauf keine Antwort weiß, kann es doch bleiben lassen.

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Re: was steht mir zu,wenn ich noch zu hause bei meiner tochter bleibe?

Antwort von nicki98 am 13.04.2012, 11:34 Uhr

was ich noch vergessen habe, wenn Dein Mann keinen Kindesunterhalt zahlen kann, bekommst Du Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt.
Lg

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rabukki

Antwort von kravallie am 13.04.2012, 13:18 Uhr

warum darf man denn nicht auf mögliche szenarien aufmerksam machen???

lieber vorher umsonst a bissl gschwitzt als dann das nachsehen haben oder?

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rabbuki viele wären froh solche tipps zu bekommmen denn jetzt HÄTTE sie noch

Antwort von Savanna2 am 13.04.2012, 13:38 Uhr

eine chance anders zu handeln/reagieren bzgl. arbeit und viele wissen das eben NICHT

hier hat niemand etwas negatives über h4 bezug geschrieben oder ich müsste es überlesen haben

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letitzia

Antwort von Savanna2 am 13.04.2012, 13:40 Uhr

ich finde es gut dass es hier die möglichkeit gibt auch für mütter die es finanziell alleine nicht schaffen bis zum 3.geb. zu hause bleiben zu können.

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rabukki aber gerade das was nicki schreibt finde ich enorm wichtig,weitsichtigkeit

Antwort von Savanna2 am 13.04.2012, 13:45 Uhr

nennt man so etwas.

wenn das alles ja gar nicht so ist, warum gibt e dann fälle wo der kv das kind bekommen hat?

ich sage dir warum bei einem fall der mir bekannt ist...
weil a. beide gleichviel daheim waren (nur sie hatte eben die Mutterschutzzeit)
b. er hatte bei mögl. arbeitseintritt eine gesicherte betreuung durch familie.

wäre sie arbeiten und er daheim und würde zudem ncoh in dem gewohnten umfehld bleiben wäre das kontinuitätsprinzip beim kv gesichert, das ist keine panikmache sondern realität liebe rabukki.

und wenn eine ap nicht alle details vorgibt gibt es eben auch diverse antworten.

wenn man gutachten darüber kennt weiß man worauf dort geachtet wurde.

letizia
sei froh dass die leute hier schreiben wie sie es tun, es sind erfahrungen, auch schlechte, das heißt nicht dass es bei dir so kommt, aber es könnte, und um dem vorzubeugen finde ich es wichtig dass man darüber bescheid weiß

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Re: was steht mir zu,wenn ich noch zu hause bei meiner tochter bleibe?

Antwort von rabukki am 13.04.2012, 21:15 Uhr

Entschuldigung, vielleicht war ich etwas zu vorschnell. Was mich in diesem Forum immer wieder stört, ist die fehlende Solidarität. Da stellt jemand eine Frage, aus einer verzweifelten Situation heraus, sucht ganz konkrete Informationen und vielleicht auch etwas mentalen Beistand, und bekommt solche Antworten:

- Ansonsten würde ich die Frage "was steht mir zu" anders formulieren
- Tja, die mangelnde Aussicht auf Kind und Knete vom Amt stellt dann schnell die Harmonie wieder her, oder?
- Die Solidargemeinschaft wird's schon richten...
- Wo ist dein Problem ?

Das klingt für mich zynisch bis gewollt verständnislos.

Das Szenario mit dem "Kind wegnehmen" druch den Ex finde ich hier nicht angebracht, auch wenn manche die Erfahrung gemacht haben mögen. Die Ausgangsposterin hat mit keinem Wort erwähnt, ob der Vater das Kind überhaupt haben WILL. Gott sei Dank ist es ja nicht die Regel, dass getrennte Paare sich gegenseitig die Kinder verweigern. Die AP hat dieses Szenario mit keiner Silbe heraufbeschwört, sondern Ihr, weshalb auch immer.

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rabukki

Antwort von Savanna2 am 13.04.2012, 21:35 Uhr

sie hat selber geschriebend er kv wollte noch 1 jahr zu hause bleiben, daraus schließe ich dass er nicht abgneigt ist.

ich finde es immernoch ok alle möglichen szenarien durchzuspielen damit man am ende nicht im regen steht.

die frage was steht mir zu ist nunmal schlecht formuliert.

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Re: was steht mir zu,wenn ich noch zu hause bei meiner tochter bleibe?

Antwort von Strudelteigteilchen am 14.04.2012, 9:25 Uhr

Zitat:
"Das Szenario mit dem "Kind wegnehmen" druch den Ex finde ich hier nicht angebracht, auch wenn manche die Erfahrung gemacht haben mögen. Die Ausgangsposterin hat mit keinem Wort erwähnt, ob der Vater das Kind überhaupt haben WILL. Gott sei Dank ist es ja nicht die Regel, dass getrennte Paare sich gegenseitig die Kinder verweigern. Die AP hat dieses Szenario mit keiner Silbe heraufbeschwört, sondern Ihr, weshalb auch immer."

In Anbetracht der Tatsache, daß der Vater das Kind im zweiten LJ betreuen SOLLTE - das war zumindest die gemeinsame Planung bisher - halte ich das "KV besteht auf das Kind"-Szenario für durchaus realistisch. Und zwar durchaus mit verschiedenen Hintergründen.

Möglichkeit 1: Der Mann ist ein Arsch - dann wird er auf Durchführung bestehen, um weiterhin H4 und gegebenenfalls noch Unterhalt beziehen zu können oder sich zumindest vor der erhöhten Erwerbsobliegenheit zu schützen.

Möglichkeit 2: Der Mann ist ein liebevoller Vater, dann wird er "sein" Erziehungsjahr durchführen wollen, um seinerseits eine gute Bindung zum Kind aufbauen zu können.

Wahrscheinlicher ist eine Mischung aus beidem.

Wegen der friedlichen Trennung: SIE kündigt ja die bisherige Vereinbarung - sie das erste Jahr, er das zweite Jahr - auf. Wenn ich der Mann wäre, wäre es für mich an der Stelle vorbei mit friedlich. Natürlich weiß ich nicht, warum sie das macht - ich unterstelle ihr gar keine unvernünftigen oder bösen Gründe. Aber da geht dann wieder das Szenario mit den zwei Polen: Wenn er ein Fiesling ist, dann geht er dagegen an, weil er sich Vorteile aus der Kinderbetreuung erhofft. Wenn er das arme Opfer ist, dann wird er um sein Recht kämpfen. Und daß er IHRE Gründe, diese Vereinbarung zu canceln, durchaus anders sieht, halte ich für ziemlich wahrscheinlich.

Ich bin einfach grundsätzlich der Ansicht, daß Kopfstreichler keinem wirklich helfen. Wenn alle sagen: "Mach das mal so, das ist schon in Ordnung!" - dann ist das Geschrei groß, wenn ein Ex, ein Anwalt oder gar ein Richter das anders sehen.

Als ich mich getrennt habe, wollte ich ganz bewußt alle Worst-Case-Szenarien kennen. Nur so war ich in der Lage, mich darauf vorzubereiten. Ich habe ganz gezielt die Dinge, die gegen eine Betreuung der Kinder durch mich sprachen, abgestellt bzw. reduziert - das war teilweise reine Taktik - aber das konnte ich eben nur, weil mir meine Anwältin klar gesagt hat: "Da liegen die Risiken, da müssen Sie aufpassen!" Mein Ex-Mann hat sich lieber auf die emotionale "der Richter kann ja gar nicht gegen mich urteilen, weil ich der bessere Mensch bin"-Schiene verlassen.. Es spricht für sich, daß die Kinder bei mir sind und nicht bei meinem Ex.

Nein, ich wollte den Krieg nicht, und ich war jederzeit bereit, einen Kompromiss einzugehen. Aber ich habe mich eben nicht darauf verlassen, daß die friedliche Lösung kommt. Man könnte sagen: Während ich mich vorne um die gute Lösung bemüht habe, habe ich hinten alles vorbereitet für den Fall, daß alle Kompromisse scheitern. BEIDE Teile dieser Taktik finde ich heute immer noch gut. Ich hätte es mir nicht verziehen, wenn ich mich nicht zumindest um eine gute Lösung bemüht hätte - aber ich wäre für den Rest meines Lebens unglücklich gewesen, wenn ich vor lauter Hoffnung auf eine friedliche Lösung meine Vorbereitungen für den "Ernstfall" nicht getroffen hätte.

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Re: rabukki und die anderen

Antwort von letiziaceline1 am 14.04.2012, 9:31 Uhr

danke rabukki für deinen beistand! ich sehe es genauso, deswegen mag ich auch nicht mehr posten.

ich habe meine frage duchaus schlecht formuliert, das seh ich ja ein.
wie gesagt, ich wollte darauf hinaus, ob ich mich bei einer trennung um mein kind kümmern kann, da ich ja das arbeitsverhältniss wieder aufnehmen wollte. ich wollte ja nur wissen, ob das geht bzw.ob ich kündigen muss usw.

ich möchte nicht mehr darüber diskutieren.

danke trotzdem für die aufschlussreichen antworten.
ich hoffe, es kommen jetzt nicht wieder irgendwelche kommentare, denn ich habe ganz normal gefragt !!!

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Re: was steht mir zu,wenn ich noch zu hause bei meiner tochter bleibe?

Antwort von letiziaceline1 am 14.04.2012, 9:37 Uhr

es wäre so, das er ein "arsch" ist, deswegen ja meine absicht zu hause bei ihr zu bleiben! ich will mir nicht meine tochter wegnehmen lassen, davor habe ich einfach angst. ich kann jederzeit meine arbeit aufnehmen und mein mann würde nach einem jahr eine arbeit antreten. so war zumindest der plan.

ich wusste nicht, das er das recht auf betreung hat, bei h4.
gut, das ich das jetzt weiss.

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Re: was steht mir zu,wenn ich noch zu hause bei meiner tochter bleibe?

Antwort von Strudelteigteilchen am 14.04.2012, 9:39 Uhr

Zitat:
"gut, das ich das jetzt weiss."

Eben.

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