Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von BabyM1 am 20.07.2008, 13:05 Uhr

Was steht mir alles zu?

Hallo!

Ich werde mich von meinem Mann trennen. Möchte allerdings gern wissen was mir zusteht?

Also Unterhalt für mein 6 Jähriges Kind, Kindergeld und was noch??
Wohngeld? Bekomm ich Unterhalt?? Was gibt es noch alles zu beantragen?

Ich selbst arbeite auf 400 Euro Basis. Eine neue Wohnung muss her weil diese zu groß und zu teuer ist. Wer kann mir mal helfen?

LG

 
5 Antworten:

Re: Was steht mir alles zu?

Antwort von leaelk am 20.07.2008, 13:42 Uhr

Hallo,
mit einem 6jährigen Kind würde ich mich schnellstmöglich nach einer Teilzeit-/Vollzeitstelle umsehen. Dann bist Du nicht mehr auf Sozialleistungen angewiesen.
Ansonsten steht Dir Unterhalt und Kindergeld zu und je nach Höhe des Unterhalts Hartz IV oder Wohngeld.
LG Kerstin

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Re: Was steht mir alles zu?

Antwort von Möhrchen am 20.07.2008, 13:45 Uhr

Hallo,

geh zu einem Anwalt und laß den Unterhalt ausrechnen. Dazu brauchst Du möglichst viele Unterlagen von Deinem Mann was sein Einkommen betrifft...am besten die Abrechnungen der letzten 12 Monate, falls es schwankt...

Unterhalt für Dich hängt von den Umständen ab. Da Dein Kind über 3 ist, kann Dir durchaus eine Teilzeittätigkeit zugemutet werden um Dich zu finanzieren...dazu würde ich Dir auch raten, denn Du willst sicher nicht von Deinem Mann abhängig sein?!

Wohngeld hängt dann vom Haushaltseinkommen ab...also vom neune und von der neuen Miete...bedenke aber, daß so ein Antrag u.U. einige Monate braucht, bis er entschieden ist und z.B. die Internetrechner nicht immer stimmen! Die Erfahrung haben hier viele gemacht...ich auch - laut Rechner sollte ich ca. 50 Euro bekommen und in Wirklichkeit wurde der Antrag mit den gleichen Angaben dann abgelehnt...änlich ist es mit dem Kinderzuschlag - schau mal weiter unten, da gab es erst eine Diskussion dazu...

lg heike

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Von deinem Mann????

Antwort von ursel66 am 20.07.2008, 13:45 Uhr

Hallo,
günstigenfalls kann dein Mann 2 Haushalte bezahlen? Für eine Übergangszeit bekämst du sicherlich - bei genügend Einkommen - Betreuungsunterhalt, allerdings solltest du dann anschließend, genügend eigenes Einkommen haben!
Dein Kind bekommt Unterhalt nach der Tabelle (West-Düsseldorf oder ost-Berlin), Kindergeld 154 €. Dein Mann hat einen Selbstbehalt und es kommt auf sein netto drauf an.................
Gruß
Ursel

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Re: Von deinem Mann????

Antwort von mamafürvier am 20.07.2008, 19:09 Uhr

Unterhalt für dich - sieht wohl nicht gut damit aus
UH fürs Kind - laut Tabelle
Kindergeld - ist klar

Wohnung steht dir mit 1 Kind leider nur 65qm zu (Mietpreise) sind in den Regionen unterschiedlich. Erkundige dich bei der Arge.

Betreuungskosten-Befreiung für die Kita beim JA beantragen.
Wegen H4 und Wohngeld... wünsch ich dir viel Glück aber...

Regelbedarf H4 für dich etwa 350€
und fürs Kind ca. 210 €

... damit soll man angeblich auskommen müssen und ich befürchte da wird nix mit H4. Wohngeld aber beantragen.

lG
und viel Erfolg

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Re: Von deinem Mann????

Antwort von mamafürvier am 20.07.2008, 19:10 Uhr

Ach ja nochwas...

...erst Wohnung suchen, dann ausziehen, dann ummleden... vorher wurde ich nicht als Alleinerziehend anerkannt.

lG Kerstin

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