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Geschrieben von Keks10 am 12.04.2012, 16:42 Uhr

Negativbescheinigung...?

bekommt man eine Negativbescheinigung beim Ki-u. Jugendamt...?
wie lange ist die gültig..?

 
5 Antworten:

Re: Negativbescheinigung...?

Antwort von Curly-Cat am 12.04.2012, 16:57 Uhr

Beim Jugendamt der Stadt in der das Kind geboren wurde, alternativ kann man die auch beim eigenen zuständigen Jugendamt beantragen und die sind dann wahrscheinlich so nett und fordern sie an. Theoretisch muss diese Bescheinigung immer ganz neu für den jeweiligen Grund ausgestellt werden, da sie in dem Moment ungültig werden würde, wenn zB ein Antrag auf gemeinsame Sorge gestellt wird. Wird aber in der Praxis eher nicht so eng gesehen, glaube ich.

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Re: Negativbescheinigung...?

Antwort von Patti1977 am 12.04.2012, 21:02 Uhr

hallo,

bei deinem jugendamt bekommst die. bei uns auf bank darf die für kontoeröffnung max. halbes jahr alt sein. ob das eine interne regelung ist, kann ich dir nicht sagen aber frag doch die, die dir das teil ausstellt. die muss es wissen.

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Re: Negativbescheinigung... was ist das ????

Antwort von stolze-mama09 am 13.04.2012, 10:01 Uhr

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beischeinigung des JA, dass man alleinige Sorgerecht hat

Antwort von Patti1977 am 13.04.2012, 12:09 Uhr

für Kontoeröffnungen etc. notwendig, dann braucht vater nicht unterschreiben und ist nachweis, dass man es allein darf.

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Re: Negativbescheinigung...?

Antwort von spiky73 am 13.04.2012, 18:13 Uhr

hallo,

normalerweise sollte die negativbescheinigung nicht älter als 6 monate sein.

allerdings habe ich bei jedem kind genau EINE bescheinigung ausstellen lassen und immer wieder vorgelegt. bei bedarf hätte ich natürlich eine neue angefordert, aber bisher ist die alte bescheinigung noch jedes mal akzeptiert worden. ich vermute mal, dass in den meisten fällen, in denen die mutter ab geburt das alleinige sorgerecht hat, später keine gemeinsame sorgeerklärung abgegeben wird, das können sich die bankangestellten o.ä. wohl auch denken.

bisher habe ich auch noch nie mit übereifrigen sachbearbeitern zu tun gehabt. als ich meine große in der schule anmeldete, war der vater zufällig anwesend. ich hatte die alte "negativbescheinigung" dabei, nach dem vater hat kein hahn gekräht...

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