Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von spiky73 am 04.01.2008, 20:27 Uhr

was soll das? kindergeldantrag kam zurück...

hallo ihr lieben,

vielleicht könnt ihr mir eine frage beantworten wg. dem kindergeldantrag...

nachdem ich aus dem krankenhaus zurückkam, habe ich natürlich gleich einen kindergeldantrag angefordert.
da ich ja für anna schon kindergeld beziehe, hat man mir nur einen kurzantrag zugeschickt. den habe ich natürlich ausgefüllt und postwendend zurück geschickt, zusammen mit der geburtsbescheinigung.
ich bin mir noch nicht mal sicher, ob in dem antrag überhaupt nach einem VATER gefragt wurde. in der geburtsurkunde wird der vater nicht genannt, bisher habe ich auch noch keine zeit gehabt, nochmal beim jugendamt vorzusprechen und die vaterschaftsanerkennung voranzutreiben. nächste woche werde ich mich um einen termin kümmern, und dort baldmögliche samt kind und geburtsurkunde vorsprechen.
aber dann wird erst versucht, den aufenthaltsort des vaters festzustellen und ihn dann zu einem vaterschaftstest zu bewegen.
ob es jemals dazu kommen wird, steht in den sternen - das kann sich zumindest jahre hinziehen...

jedenfalls kommt heute der antrag vom arbeitsamt zurück, der antrag sei unvollständig, der vater nicht angegeben. irgendwas steht im anschreiben da von wegen: wenn der vater mit im haushalt lebt, würde noch seine unterschrift benötigt. das trifft hier ja nicht zu, aber gleichzeitig ist auf dem antrag das unterschriftsfeld für den vater angemarkert.

ich habe mal die spärlichen angaben, die ich zum vater habe, auf dem beiblatt notiert.

was mich aber wundert: im grunde genommen ist die vaterschaft doch nicht amtlich belegt. er hat sie weder freiwillig anerkannt, noch wurde sie per gentest festgestellt... also dürfte ich ihn doch eigentlich gar nicht angeben, oder?
nach meinem dafürhalten ist er rechtlich gesehen doch nicht der vater bzw. hat das kind rechtlich doch gar keinen vater, so lange es keine vaterschaftsanerkennung oder -feststellung gab. also dürfte ich doch gar keine namen nennen, bzw. könnte auch "backie backhausen", "kaiser wilhelm" oder "mickey mouse" da reinschreiben, weil es doch eben völlig irrelevant ist, WEN ich da überhaupt angebe, da das momentan doch ein rechtlicher schwebezustand ist, oder sehe ich das falsch??

lg
martina

 
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