Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von +emfut+ am 04.01.2008, 20:38 Uhr

was soll das? kindergeldantrag kam zurück...

Hallo,

natürlich ist das so, daß er rein rechtlich noch nicht der Vater ist. Aber: Die Kindergeldstelle weiß das doch nicht. Da steht doch: "wenn der Vater mit im Haushalt lebt" - was er in Deinem Fall nicht tut. Schreib das hin und feddich.

WENN der Vater mit im HH leben würde, KÖNNTE er ja auch Kindergeld beantragen. Mit der Unterschrift bestätigt er quasi, daß er einverstanden ist, daß Du das machst.

Man könnte das Formular vielleicht vereinfachen, indem man ein Ankreuzfeld "Vater lebt nicht mit im Haushalt" vorsieht. Aber mei, es sind Beamte *DuckundwegrennbevorRalphdasliest*.

Gruß,
Elisabeth.

 
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