Alleinerziehend, na und?

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was soll das? kindergeldantrag kam zurück...

Thema: was soll das? kindergeldantrag kam zurück...

hallo ihr lieben, vielleicht könnt ihr mir eine frage beantworten wg. dem kindergeldantrag... nachdem ich aus dem krankenhaus zurückkam, habe ich natürlich gleich einen kindergeldantrag angefordert. da ich ja für anna schon kindergeld beziehe, hat man mir nur einen kurzantrag zugeschickt. den habe ich natürlich ausgefüllt und postwendend zurück geschickt, zusammen mit der geburtsbescheinigung. ich bin mir noch nicht mal sicher, ob in dem antrag überhaupt nach einem VATER gefragt wurde. in der geburtsurkunde wird der vater nicht genannt, bisher habe ich auch noch keine zeit gehabt, nochmal beim jugendamt vorzusprechen und die vaterschaftsanerkennung voranzutreiben. nächste woche werde ich mich um einen termin kümmern, und dort baldmögliche samt kind und geburtsurkunde vorsprechen. aber dann wird erst versucht, den aufenthaltsort des vaters festzustellen und ihn dann zu einem vaterschaftstest zu bewegen. ob es jemals dazu kommen wird, steht in den sternen - das kann sich zumindest jahre hinziehen... jedenfalls kommt heute der antrag vom arbeitsamt zurück, der antrag sei unvollständig, der vater nicht angegeben. irgendwas steht im anschreiben da von wegen: wenn der vater mit im haushalt lebt, würde noch seine unterschrift benötigt. das trifft hier ja nicht zu, aber gleichzeitig ist auf dem antrag das unterschriftsfeld für den vater angemarkert. ich habe mal die spärlichen angaben, die ich zum vater habe, auf dem beiblatt notiert. was mich aber wundert: im grunde genommen ist die vaterschaft doch nicht amtlich belegt. er hat sie weder freiwillig anerkannt, noch wurde sie per gentest festgestellt... also dürfte ich ihn doch eigentlich gar nicht angeben, oder? nach meinem dafürhalten ist er rechtlich gesehen doch nicht der vater bzw. hat das kind rechtlich doch gar keinen vater, so lange es keine vaterschaftsanerkennung oder -feststellung gab. also dürfte ich doch gar keine namen nennen, bzw. könnte auch "backie backhausen", "kaiser wilhelm" oder "mickey mouse" da reinschreiben, weil es doch eben völlig irrelevant ist, WEN ich da überhaupt angebe, da das momentan doch ein rechtlicher schwebezustand ist, oder sehe ich das falsch?? lg martina

Mitglied inaktiv - 04.01.2008, 20:27



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Hallo, natürlich ist das so, daß er rein rechtlich noch nicht der Vater ist. Aber: Die Kindergeldstelle weiß das doch nicht. Da steht doch: "wenn der Vater mit im Haushalt lebt" - was er in Deinem Fall nicht tut. Schreib das hin und feddich. WENN der Vater mit im HH leben würde, KÖNNTE er ja auch Kindergeld beantragen. Mit der Unterschrift bestätigt er quasi, daß er einverstanden ist, daß Du das machst. Man könnte das Formular vielleicht vereinfachen, indem man ein Ankreuzfeld "Vater lebt nicht mit im Haushalt" vorsieht. Aber mei, es sind Beamte *DuckundwegrennbevorRalphdasliest*. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 04.01.2008, 20:38



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Hier auch das gleiche Problem, mein Sohn ist im Juli geboren und der Vater hat die Vaterschaft auch erst später anerkannt; sprich- auf der Urkunde kein Vater. Ich hab dann mit so ner Tante von der Kindergeldkasse gesprochen und ihr die Sachlage erklärt. Hat mir gesagt das ich ein Schreiben an den Antrag heften Soll wo drinne steht das die Beistandschaft bei Jugendamt XY beantragt wurde und der Vater sich noch weigert die Vaterschaftsanerkennung zu unterschreiben. Innerhalb 1 Woche war das dann erledigt .... Viel Erfolg Daniela

Mitglied inaktiv - 04.01.2008, 22:10



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ich hatte das prob auch, du musst dir nur ne bescheinigung vom jugendamt holen, bei mir ging das telefonisch, haben sie mir gleich zugeschickt, dass du allein erziehend bist, und das bist du ja automatisch, wenn du nicht verheiratet bist. die hab ich der elterngeldstelle geschickt, und schon gings vorwärts*g* viel glück lg zwergi

Mitglied inaktiv - 04.01.2008, 22:23