Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von +emfut+ am 18.02.2008, 20:57 Uhr

was ist aber...

Da sie davon ausgehen konnte, daß der Urlaub genehmigt war (Antrag war nicht mehr in der Mappe, eine Woche verstrichen) müßte der AG dann die Stornogebühren zahlen.
Das überlegt der sich zwei Mal. Vor allem, weil die Freundin alleine nicht fährt und die Stornogebühren auch gezahlt werden müßten..... ;-)

Gruß,
Elisabeth.

 
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