Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Lena_1977 am 17.05.2009, 8:56 Uhr

Wann und unter welchen Umständen eine Abgängigkeitsanzeige machen?

Kristina, mach dir keine Gedanken, wahrscheinlich hat er einen Verbündeten gefunden und säuft sich zu, oder er ist besoffen in den Bach gefallen und seit einer Woche tot (sorry) - was ich damit sagen möchte, du kannst es eh nicht ändern und du bist weder in der Pflicht noch Verantwortung nach ihm zu suchen oder eine Anzeige aufzugeben.
Das können seine Eltern oder seine Oma machen....
Die Polizei wird ihn auch nicht gross suchen, vielleicht wissen sie ja sogar wo er ist (Ausnüchterungszelle) - aber er kann sich aufhalten wo er möchte. Vielleicht kontrollieren sie ein paar Männer die auf Parkbänken am Bahnhof schlafen mehr - aber das wars dann auch.
Dein Ex wird dir auch sssoooo dankbar sein, wenn die Bullen dann sagen - ihre Ex hat sie als Vermißt gemeldet - ganz ehrlich, wahrscheinlich wird er dich in dem Moment dafür abgrundtief hassen....

Lass es einfach und denk an etwas anders und freu dich über jeden Tag an dem er nicht auftaucht. Und mit ein bißchen Glück (und darauf würde ich hoffen) fällt er diesmal so tief (Intensivausnüchterung) das er dann eine Therapie anfängt - aber bekannt stirbt die Hoffnung zu letzt.

Meine Meinung,
Lena

 
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