Geschrieben von berita am 16.05.2009, 21:54 Uhr |
Wann und unter welchen Umständen eine Abgängigkeitsanzeige machen?
Ist sein Handy wirklich aus oder geht er nur nicht ran? Wenn er es aufgeladen hat zwischendurch, wäre das ja eine Art Lebenszeichen. Wenn nein, würde ich alle angerufen, die ihm nahe stehen, auch die Eltern. Wenn er sich nirgendwo gemeldet hat, würde ich wohl die Polizei informieren (falls es die Eltern nicht tun). Ich drück die Daumen, dass er nur irgendwo "versackt" ist!
- Wann und unter welchen Umständen eine Abgängigkeitsanzeige machen? - Kristina77 16.05.09, 21:48
- Re: Wann und unter welchen Umständen eine Abgängigkeitsanzeige machen? - berita 16.05.09, 21:54
- Re: Wann und unter welchen Umständen eine Abgängigkeitsanzeige machen? - Kristina77 16.05.09, 22:18
- Re: Wann und unter welchen Umständen eine Abgängigkeitsanzeige machen? - leaelk 16.05.09, 21:56
- Re: Wann und unter welchen Umständen eine Abgängigkeitsanzeige machen? - Lena_1977 17.05.09, 8:56
- kopfschüttel lena - vallie 17.05.09, 11:11
- Re: Wann und unter welchen Umständen eine Abgängigkeitsanzeige machen? - berita 16.05.09, 21:54
@Ralph! Wegen Wohnung
Manchmal ist alleinerz. seni seeehr anstrengend...
Unterhalt & Unterhaltsvorschuss - Ganz dringend
Komische Post.......
Wer guckt heute Grand Prix??
Mache jetzt etwas gegen alleine sein .
An die Penicillin Erfahrenen
Ein hoch auf das geburtstagskind suka73!
Zustimmung zur Umbenennung!