Geschrieben von matiz am 10.05.2006, 8:45 Uhr |
Versteh ich jetzt nicht ganz ...
ich hab nur ein Kind von einem Mann ;-)
die kommt im September in die Schule.
Der Richter hat mir erst diese Woche bestätigt, daß ich vor Eintritt ins 3. Schuljahr gar nicht arbeiten müsste.
Hätte aber trotzdem evtl. die MÖglichkeit für einen 400-Euro-Job´, den ich auch gerne machen würde.
Nur: wenn die 400-Euro angerechnet werden, hänge ich immer noch quasi am Arbeitsamt fest,wenn auch mit einem geringeren Betrag.
Wenn die 400 Euro nicht angerechnet werden, bin ich weg vom Arbeitsamt und das ist ja eigentlich auch mein Ziel.
Gibts da nicht irgendeine Vereinbarung bzgl. "überobligatorischem Verdienst" ??
lg,matiz
- 400-Euro-Job anrechenbar auf Unterhalt? - matiz 09.05.06, 19:22
- Re: 400-Euro-Job anrechenbar auf Unterhalt? - bikermouse66 09.05.06, 20:35
- Jepp, Mousy... - Ralph 10.05.06, 7:57
- Versteh ich jetzt nicht ganz ... - matiz 10.05.06, 8:45
- DAs geht hier ja eher ums Unterhaltsrecht... - Ralph 10.05.06, 10:05
- Re: 400-Euro-Job anrechenbar auf Unterhalt? - bikermouse66 09.05.06, 20:35
Lohnsteuerklasse I & II wieviel macht das aus?
Es ist doch nicht zu fassen *mal wieder geld*
Zu wenig Sex
@ Ralph - wegen Audi *g
Wohnungsberechtigungsschein
Date-Bericht vom Samstag /nur die es interessiert
Wie eifersüchtig seid ihr?
Was er erwartet ihr in einer Partnerschaft.s.u.
Alg 2 freibetrag für kinder ....