Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von matiz am 10.05.2006, 8:45 Uhr

Versteh ich jetzt nicht ganz ...

ich hab nur ein Kind von einem Mann ;-)
die kommt im September in die Schule.
Der Richter hat mir erst diese Woche bestätigt, daß ich vor Eintritt ins 3. Schuljahr gar nicht arbeiten müsste.
Hätte aber trotzdem evtl. die MÖglichkeit für einen 400-Euro-Job´, den ich auch gerne machen würde.

Nur: wenn die 400-Euro angerechnet werden, hänge ich immer noch quasi am Arbeitsamt fest,wenn auch mit einem geringeren Betrag.
Wenn die 400 Euro nicht angerechnet werden, bin ich weg vom Arbeitsamt und das ist ja eigentlich auch mein Ziel.

Gibts da nicht irgendeine Vereinbarung bzgl. "überobligatorischem Verdienst" ??

lg,matiz

 
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