Geschrieben von Ralph am 03.04.2015, 15:32 Uhr |
Unterhhaltspflicht vorrangig
Der werdende Kindesvater ist Dir unterhaltsverpflichtet, für Schwangerschaftskleidung zuständig usw., das ist ein vorrangiger Anspruch, der durchzusetzen ist. Erst wenn der nicht reicht, springt die Solidargemeinschaft ein.
Unterhaltsvorschuß wird als Einkommen angerechnet, auch wenn der abgelehnt wird, weil Du den Kindesvater nicht angibst.
Ralph
- kann sozialamt die nennung des kindsvaters erzwingen? - Snief 03.04.15, 14:56
- Re: kann sozialamt die nennung des kindsvaters erzwingen? - mf4 03.04.15, 15:28
- Unterhhaltspflicht vorrangig - Ralph 03.04.15, 15:32
- Re: Unterhaltspflicht vorrangig - Snief 03.04.15, 15:42
- Re: Unterhaltspflicht vorrangig - mf4 03.04.15, 15:47
- Du bringst einiges durcheinander... - Ralph 03.04.15, 16:00
- Re: Du bringst einiges durcheinander... - Snief 03.04.15, 16:10
- Re: Du bringst einiges durcheinander... - mf4 03.04.15, 16:21
- Für das Amt stellt sich eine andere Frage... - Ralph 03.04.15, 16:41
- Re: Du bringst einiges durcheinander... - Snief 03.04.15, 16:10
- Re: Unterhaltspflicht vorrangig - Snief 03.04.15, 15:42
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