Geschrieben von mf4 am 03.04.2015, 16:21 Uhr |
Du bringst einiges durcheinander...
Kürzung der Leistung kannst du dir leisten? Wir reden hier ggf. von hunderten Talern, die der Kindsvater für dich und das Baby zahlen müsste.
Wenn man dir die fiktiv anrechnet dann musst du dir aber verdammt viel zur Seite gelegt haben um leben zu können mit Kind.
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- kann sozialamt die nennung des kindsvaters erzwingen? - Snief 03.04.15, 14:56
- Re: kann sozialamt die nennung des kindsvaters erzwingen? - mf4 03.04.15, 15:28
- Unterhhaltspflicht vorrangig - Ralph 03.04.15, 15:32
- Re: Unterhaltspflicht vorrangig - Snief 03.04.15, 15:42
- Re: Unterhaltspflicht vorrangig - mf4 03.04.15, 15:47
- Du bringst einiges durcheinander... - Ralph 03.04.15, 16:00
- Re: Du bringst einiges durcheinander... - Snief 03.04.15, 16:10
- Re: Du bringst einiges durcheinander... - mf4 03.04.15, 16:21
- Für das Amt stellt sich eine andere Frage... - Ralph 03.04.15, 16:41
- Re: Du bringst einiges durcheinander... - Snief 03.04.15, 16:10
- Re: Unterhaltspflicht vorrangig - Snief 03.04.15, 15:42
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